Verkehrsstrafrecht

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Straßenverkehr, §§ 315c, 316 StGB

Was bedeuten die einzelnen Promillegrenzen? Ab wann werde ich bestraft?

Ab 0,3 % Sie können wegen „relativer Fahruntüchtigkeit“ belangt werden, wenn Sie alkoholbedingte Fahrfehler (Ausfallerscheinungen) haben.
Ab 0,5 %
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 24a StVG. Diese ist nicht abhängig von einem Fahrfehler.
Ab 1,1 % Sie sind als Kraftfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallereinungen an.
Ab 1,7 %
Sie sind als Radfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallereinungen an.
Ab 2,0 % Das Gericht prüft, ob eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Ab 3,0 % Das Gericht nimmt grundsätzlich eine Schuldunfähigkeit des Täter an.

Wie werde ich bei Trunkenheit im Straßenverkehr bestraft?

Als Ersttäter müssen Sie mit einer Geldstrafe ab 40 Tagessätzen und einer Führerscheinsperrfrist ab 6 Monaten rechnen.

Als Zweittäter wird darauf abgestellt, in welcher Frist Sie wieder rückfällig geworden sind. Stellen Sie sich dabei darauf ein, dass Sie eine massive Geldstrafe ab 70 Tagessätzen bzw. sogar eine Bewährungsstrafe bekommen könnten. Der Führerschein wird etwa für 18 Monate eingezogen werden.

Als Dritttäter ist wieder die Rückfallfrist maßgeblich. Rechnen Sie nunmehr im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe, welche in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Führerschein kann für Jahre – im Ernstfall auch lebenslang – eingezogen werden.

Diese Aussagen stellen nur ganz grobe Richtwerte dar. Genaue Prognosen können nur in einer anwaltlichen Beratung erstellt werden. Strafzumessungskriterien wie – Vorsatz, Fahrlässigkeit, Tatzeitpunkt, BAK – können sich strafschärfend oder strafmildernd auf die Strafhöhe auswirken. Lassen Sie sich einen Termin zu einer umfassenden Beartung für Ihren Fall geben, denn es geht immerhin um Ihre Zukunft auf vier Rädern.

Ich dachte bei Fahrtantritt, dass ich noch fahrtauglich wäre. Was bedeutet das für meine Bestrafung?

Sie können sich vorsätzlich oder fahrlässig  betrunken ans Steuer setzen.

Vorsätzlich bedeutet, dass Sie davon ausgegangen sind, dass Sie nicht mehr in der Lage sein würden, ein Fahrzeug zu führen.

Fahrlässig handeln Sie dann, wenn Sie – wenn auch pflichtwidrig – davon ausgegangen sind, dass Sie das Fahrzeug noch sicher führen könnten.

Im Ergebnis wird die fahrlässige Tatbegehung selbstverständlich milder bestraft. Zudem ist anzumerken, dass Verkehrsrechtsschutzversicherungen in der Regel die Anwaltskosten bei einer fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr übernehmen. Lassen sie sich diesbezüglich von mir beraten.

Kanzlei Louis & Michaelis Rechtsanwälte und Strafverteidiger Verkehrsstrafrecht
Kanzlei Louis & Michaelis Rechtsanwälte und Strafverteidiger Verkehrsstrafrecht

Darf ich ein Kraftfahrzeug führen, wenn mein Führerschein beschlagnahmt bzw. vorläufig eingezogen wurde?

Nein, Sie dürfen kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen.

Mein Führerschein wurde beschlagnahmt. Wie bekomme ich Ihn zurück?

Bei einer Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt die Polizei regelmäßig Ihren Führerschein am Tatort bzw. auf der Wache. Als Verteidiger würde ich einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum zuständigen Amtsgericht stellen, wenn dieses Erfolg versprechend erscheint. Die Beschlagnahmung könnte nämlich rechtswidrig sein mit der Folge, dass Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Dieses sollte in einer anwaltlichen Beratung im einzelnen geklärt werden.

Mein Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Wie bekomme ich ihn zurück?

Der Beschlagnahmung des Führerscheins durch die Polizei folgt meist die vorläufige Einziehung durch das Amtsgericht einige Zeit nach der Trunkenheitsfahrt. Es besteht danach die Wahrscheinlichkeit, dass in einem späteren Strafverfahren die endgültige Entziehung angeordnet werden wird.

Die Entscheidung des Gerichtes kann mittels einer Beschwerde überprüft werden. Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, dann erhalten Sie den vorläufig eingezogenen Führerschein zurück. Diese Möglichkeit wird in einer anwaltlichen Beratung überprüft.

Was bedeutet relative und absolute Fahruntüchtigkeit?

Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 ‰ sind Sie unwiderlegt (absolut) fahruntüchtig. Folglich werden Sie Ihren Führerschein in der Regel abgeben müssen.

Bei einer BAK von 0,3 – 1,1 ‰ gelten Sie dann als relativ fahruntüchtig, wenn Sie zusätzlich so genannte „Ausfallerscheinungen“ haben. Diese liegen z.B. regelmäßig dann vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren oder einen Unfall bauen. Folglich kann auch hier Ihr Führerschein in Gefahr sein.

Sollten Ihnen jedoch keine Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, dann werden Sie zwar einer strafrechtlichen Sanktionierung entgehen (Freispruch bzw. Einstellung), müssen sich jedoch wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten (ab 0,5 ‰). Rechnen Sie dann damit, dass Sie eine Geldbuße bis 1500 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis 3 Monate bekommen.

Dieses komplexe Thema kann jedoch nur umfassend in einer anwaltlichen Beratung erörtert werden. Jeder Fall kann sehr verschieden sein und kann hier nicht ausschöpfend thematisiert werden.

Bei mir wurden mehr als 1,6 ‰ festgestellt. Was bedeutet das für meine Zukunft?

Die Wiedererteilung eines Führerscheins wird an das Bestehen eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) gebunden. Dies bedeutet Kosten und sehr viel Nerven für Ihre Person. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, denn die Durchfallquoten von MPUs sind nicht gerade gering und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht immer selbstverständlich.

Bei mir wurde ein BAK von mehr als 2,0 ‰ festgestellt. Bin ich schuldunfähig?

Aufbauend auf medizinischer Erkenntnis ist für die Rechtsprechung die Blutalkoholkonzentration (BAK) des Täters zur Tatzeit von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

Eine krankhaft seelische Störung im Sinne einer Intoxikationspsychose kann ab 2,0 ‰ (BAK) angenommen werden, ab 3,0 ‰ (BAK) wird in der Regel Schuldunfähigkeit angenommen, wobei es zur Feststellung der Schuldfähigkeit neben der BAK auf eine Gesamtschau des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat ankommt.

Das Gericht prüft bei einer Alkoholisierung ab 2,0 ‰, ob eine erheblich verminderte Schuldunfähigkeit oder sogar Schuldunfähigkeit vorliegt.

Sollte eine solche angenommen werden, dann werden Sie zwar nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt bestraft werden können, werden sich jedoch wegen Vollrauschs  verantworten müssen. Auch bei einem Vollrausch müssen Sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

MPU: Welche Bücher zu diesem Thema kann Rechtsanwalt Louis dem Betroffenen empfehlen?

  • Der Testknacker bei Führerscheinverlust (Goldmann Verlag) v. Rieh & Wagenpfeil
  • Mein Führerschein ist weg – Was nun? (Werner Verlag) v. Kürti

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen diese schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“. Warum auch nicht, denn Sie wissen ja nicht, was mit Ihnen passiert. Es besteht keine Waffengleichheit.

Der Verteidiger, welcher meist die Richter und Staatsanwälte kennt, kann schon im Vorfeld oder während der Verhandlung einen „Deal“ im Sinne des Angeklagten aushandeln. Telefonate zwischen Verteidigern und Staatsanwälten gehören zum Alltag und lösen Ihre Probleme.

Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315c StGB

Wann begehe ich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wenn Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigen, dass Sie

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstören, beschädigen oder beseitigen.
  2. Hindernisse bereiten
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornehmen.

und dadurch

  1. Leib oder Leben eines anderen Menschen / oder
  2. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden.

Wie kann ich für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden?

Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wenn die Gefahr fahrlässig verursacht wurde, dann wird die Tat jedoch „nur“ mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wird in den vorbenannten Fällen fahrlässig gehandelt und die Gefahr fahrlässig verursacht (doppelte Fahrlässigkeit), dann wird die Tat „nur“ mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Wann erhöht sich der Strafrahmen drastisch und stellt ein Verbrechen dar?

Wenn der Täter den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht begeht

  1. einen Unglücksfall herbeizuführen / oder
  2. eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken / oder
  3. durch die Tat eine schwere Gesundheitsbeschädigung eins anderen Menschen oder

eine Gesundheitsbeschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe und stellt somit ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

Nur in minder schweren Fällen wird auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre erkannt.

Welche Fälle von „Zerstören, beschädigen und beseitigen“ von Anlagen bzw. Fahrzeugen werden unter Strafe gestellt?

Anlage: z.B. Verkehrsschilder, Verkehrszeichen Leitplanken, Brücken und Straßen

Fahrzeuge: sämtliche im öffentlichen Straßenverkehr vorkommende Beförderungsmittel

Beschädigung: z.B. durch Wurf mit einem Stein, Rammen

Wann wird ein „Hindernis bereitet“?

Ein Hindernis in diesem Sinne können z.B. Straßensperren, das Spannen eines Drahtes, Vieh auf eine Autobahn treiben oder das scharfe Abbremsen mit  dem Vorsatz, dass der Hintermann auffährt, darstellen.

Was ist z.B. ein „ähnlich, ebenso gefährlicher Eingriff“?

  • Geben falscher Signale und Zeichen (als verkehrsfremder Außeneingriff)
  • Beifahrer greift in das Steuer, um einen Unfall zu produzieren

Drogen im Straßenverkehr, § 315c StGB, § 316 StGB § 24a StVG

Drogen am Steuer – Welche Drogen führen zu einer Bestrafung und einem Führerscheinverlust?

Es gibt eine Reihe von Betäubungsmitteln und Medikamenten, welche als „andere berauschende Mittel“ zu einer Bestrafung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (ähnlich einer Trunkenheitsfahrt) führen können.

Die häufigsten Verstoße lassen sich bei folgenden Drogen dokumentieren:

  • Cannabisprodukte mit dem THC Wirkstoff (Marihuana oder Haschisch)
  • Heroin
  • Kokain
  • Opiate (Opium & Morphin)
  • LSD
  • Ecstasy (MDMA, MDE)
  • Amphetamine & Amphetaminderivate

Werde ich bestraft, wenn ich diese Mittel im Blut nachgewiesen bekomme?

Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Die Betäubungsmittel müssen dazu führen, dass Sie nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Wiederum wird hier das Kriterium der „Ausfallerscheinung“ herangezogen, um Ihnen eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von Betäubungsmitteln nachzuweisen.

Gehen Sie davon aus, dass das Thema „Drogen im Straßenverkehr“ sehr umstritten ist und es eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Urteilen diesbezüglich gibt. Deshalb ist es wichtig, sich zu diesem Thema umfassend strafrechtlich beraten zu lassen. Bedenken Sie, dass eine Internetseite dies nicht ersetzen kann.

Cannabis im Straßenverkehr: Was ist Cannabis?

Cannabis kann auf viele Arten konsumiert werden. Haschisch oder Gras kann geraucht (Joint, Wasserpfeife, Eimer) und auch gegessen werden (Spacecakes).

Folgende Wirkstoffe können durch eine Laboruntersuchung Aufschluss darüber geben, wann, wie oft und wie viel Cannabisprodukte Sie konsumiert haben:

Delta9-THC:

  • Delta9-THC wird oft als das „aktive THC“ in Ihrem Körper bezeichnet.
  • Delta9-THC lagert sich kurzfristig in Ihrem Körper ab, wenn Sie Cannabis konsumieren.
  • Es wirkt psychotrop

THC-OH:

  • THC-OH ist ein Abbauprodukt des THC.
  • Es ist kurze Zeit nach dem Konsum von Cannabisprodukten in Ihrem Körper auffindbar.
  • Es wirkt jedoch nicht psychotrop.

THC-COOH: (11-nor-?-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure)

  • Dies ist ein Endabbauprodukt welches im Fettgewebe des Menschen längere Zeit ablagert und   gespeichert wird.
  • Es wirkt jedoch nicht psychotrop.
  • Gehen Sie davon aus, dass der COOH.Wert sich wöchentlich halbiert, wenn kein neues THC hinzukommt, Sie also abstinent leben.

Sie wurden im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen?

Beachten Sie immer, dass nunmehr verschiedene Verfahren auf Sie zukommen können.

Zum einen ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch und / oder das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Aber auch Ihre zuständige Führerscheinstelle ist an Ihrem Verhalten interessiert (es gilt grundsätzlich: Betäubungsmittelkonsumenten sind nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet!)

Diese Verfahren können  sowohl kumulativ als auch alternativ auf Sie zukommen.

Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und lassen Sie sich beraten!

Der Nachweis einer Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr erfolgt durch die Bestimmung von THC und dessen Abbauprodukten im Blut.

THC (Tetrahydrocannabiol) wird bei der Aufnahme durch Rauchen sehr schnell vom Blutkreislauf aufgenommen. Bereits wenige Minuten nach Beendigung der Inhalation erreicht der THC-Spiegel sein Maximum. Es entsteht zunächst das psychoaktive 11-Hydroxy-THC (im Befundbericht des toxikologischen Gutachtens meist als „11-OH-THC THC Metabolit bezeichnet). Dieses wird zunächst in der Leber abgebaut. Durch Metabolismus (chemische Veränderung, Abbau) entsteht im weiteren Verlauf die inaktive THC-COOH (THC Carbonsäure). Dieser Abbauwert wird im Verwaltungsverfahren von der Behörde als Wert herangezogen, um einen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum bei dem Betroffnen feststellen zu können.

Beachten Sie immer, dass der sichere Nachweis von THC im Blut den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG erfüllt!

Bei hohen THC-COOH Werten ist nicht von einem einmaligen Konsum auszugehen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde sie als gelegentlichen oder gar regelmäßigen Cannabiskonsumenten einstufen wird. Von dieser behördlichen Einstufung hängt das Schicksal Ihrer Fahrerlaubnis ab.

Beachten Sie, dass jeder , der Drogen (außer Cannabis) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist!

Auch die Begehung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, kann nach § 2 Abs. 4 StVG zu einer Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen führen.

Bei Cannabis erfolgt eine Differenzierung zwischen dem regelmäßigen Konsum – THC-COOH Werte ab 150,00 ng/ml –  (bei regelmäßigen Konsumenten wird in der Regel von einer Nichteignung ausgegangen) und von gelegentlichen Konsumenten – THC-COOH Werte ab 75,00 ng/ml (diesem kann eine Eignung zuerkannt werden, wenn eine Trennung zwischen Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, keine Persönlichkeitsstörung und kein Kontrollverlust vorliegt).

In den meisten Fällen von Cannabis und Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis, bei einer Ungeeignetheit gem. Anlage 4 FeV, gem. § 46 Abs. 1 FeV entzogen.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml)
  • 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt
  • Cannabisbedingte Aus- und / oder Auffallerscheinungen

Beachten Sie, dass bei der Konsumkombination von Cannabis und Alkohol grundsätzlich von der Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen ist, was die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird!

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird.

Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

Wie kann ein Cannabiskonsum nachgewiesen werden ?

  • Drogenschnelltest
  • Urintest
  • Bluttest
  • Reaktionstest (Indiz für eine Drogenfahrt)

Was ist ein Drogenschnelltest?

Bei Straßenverkehrskontrollen durch die Polizei wird bei Verdacht ein Drogenschnelltest zum Einsatz gebracht. Dadurch soll ein aktueller Konsum nachweisbar sein. Der Hersteller des Schnelltests „Drugwipe“ wirbt damit, dass bis 12 Stunden nach dem Konsum, dieser durch den Einsatz des Testes nachgewiesen werden kann.

Hervorzuheben ist, dass zuverlässige Drogenschnelltests derzeit der Polizei noch nicht zur Verfügung stehen. Letztendlich kann nur ein Bluttest endgültige Sicherheit bringen, ob und in welchem Umfang eine Drogenfahrt vorliegt.

Können Drogen durch einen Urin- und Bluttest nachgewiesen werden?

Der Urintest, welcher meist nach den ersten Indizien auf der Polizeiwache durchgeführt werden kann, ist die gängigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum.

Der Bluttest gibt Aufschluss darüber, ob Sie in den letzten 6 – 12 Stunden Cannabis konsumiert haben.

Blutteste lassen daneben auch überprüfen, ob sich THC-Abbauprodukte in Ihrem Körper befinden, welches Rückschlüsse auf einen länger zurückliegenden Konsum bzw. Dauerkonsum schließen lassen.

Wie lang kann Cannabis im menschlichen Körper nachgewiesen werden?

Nach dem letzten Konsum sind Spuren des THC-Konsums noch zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisbar.

Dies hängt von der Genauigkeit des Testes und der Häufigkeit des Konsums ab.

Letztendlich weisen die Testergebnisse nur nach, ob jemand in der letzen Zeit Cannabis konsumiert hat. Eine andere Frage ist, ob Sie, während Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führten, unter Cannabiseinfluss standen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mit einem Drogentest durch die Polizei konfrontiert werde?

Sie müssen und sollten keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Bedenken Sie, dass alles was Sie gegenüber der Polizei angeben, später gegen Sie verwertet werden kann. Konsultieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt und schweigen Sie eisern. Dieser wird sich – nach erfolgter Akteneinsicht – gegebenenfalls schriftlich für Sie zur Sache äußern. Letztendlich muss man auch einen Labortest abwarten, bevor man Stellung zu den Vorwürfe machen kann.

Eine Blutuntersuchung können Sie verweigern, aber dies hätte zur Folge, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Dies ist nicht ratsam.

Sie können jedoch einen Urin- bzw. Speicheltest umgehen, wenn Sie einem Bluttest zustimmen. Die Blutabnahme muss durch einen approbierten Arzt erfolgen.

Wie verhalte ich mich, wenn die Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) die Fahreignung überprüft?

Bei

  • nachgewiesenem Besitz von Cannabis oder
  • dem Konsum von Cannabis, welcher zugegeben wurde,

kann die Straßenverkehrsbehörde  Ihnen in Abständen mehrere Drogentests auferlegen. Dieses Verfahren kann Monate dauern.

Die Kosten für den Cannabistest haben Sie zu tragen.

Kann ein Dauerkonsum nicht ausgeschlossen werden, oder ist eindeutig positiv festgestellt, dann wird Ihr Führerschein durch die zuständig Behörde eingezogen.

Durch die Tests soll Ihr sog. „Konsummuster“ festgestellt werden. Haben Sie nur einmal Cannabis konsumiert? Kiffen Sie nur am Wochenende, oder sogar jeden Tag. Auch die Menge und die Qualität des Cannabises kann hier eine Rolle spielen. Danach richtet sich letztendlich auch die Frage, ob Ihnen eine Teilnahme am Straßenverkehr verwehrt werden kann.

Die „Beweislastumkehr“ besagt, dass Sie der Fahrerlaubnisbehörde beweisen müssen, dass Sie (wieder) geeignet sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Wie bekommt die Führerscheinstelle Kenntnis von meiner Drogentat?

Die Polizei leitet, wenn Sie wegen eines Drogendelikts auffällig geworden sind, diese Information an die Führerscheinstelle beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiter.

Beachten Sie, dass dies nicht nur für den Fall des Cannabiskonsums am Steuer gilt. Auch wenn Sie außerhalb des Fahrzeugs in Besitz von Cannabis erwischt werden, wird die Information weitergeleitet.

Cannabis hat dann zur Folge, dass Ihre Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich überprüft wird.

Die Führerscheinstelle kann 3 verschiedene Überprüfungsmaßnahmen anordnen:

  1. Drogen-Screening

Screenings haben zur Folge, dass ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt wird. Diese Screenings werden kurzfristig angeordnet, um den Überraschungseffekt nutzen zu können.

Screenings können auch mehrmals erfolgen.

  1. Ärztliches Gutachten
    Ein Facharzt untersucht Sie und wird ein Drogenscreening über einen längeren Zeitraum auf Anordnung der Führerscheinstelle durchführen.

Sollten die Begutachtung und die Screenings negativ sein, dann müssen Sie mit der Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen.

  1. MPU

Die MPU besteht aus:

  • medizinischen Untersuchungen inklusive Drogenscreening
  • Reaktionstest an einem Computer
  • psychologischem Gespräch

Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall einen „Abstinenznachweis“ brauchen, um überhaupt mit einer MPU zu beginnen.

Wie werde ich bestraft, wenn ich mit Cannabis am Steuer erwischt werde?

Dies hängt primär davon ab, ob Sie bei der Drogenfahrt so genannte Ausfallerscheinungen hatten.

Diese liegen z.B. regelmäßig dann vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren oder einen Unfall bauen. Regelmäßig wird die Polizei deshalb Reaktionstests mit Ihnen auf der Wache durchführen und überprüfen, ob Sie Ausfallerscheinungen haben.

Es wurden bei der Drogenfahrt Ausfallerscheinungen festgestellt. Wie werde ich bestraft?

Die Fahrt unter Einfluss von Cannabis ist danach eine Straftat nach § 315c bzw. 316 Strafgesetzbuch (StGB).

  • Geldstrafe bis 360 Tagessätze
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Führerscheinentzug
  • Regelmäßiges Drogenscreening
  • MPU

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Wann mache ich mich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar?

  • Wenn ich gegen die Fahrerlaubnispflicht verstoße (§ 2 StVG)
  • Wenn ich ein Kfz trotz Fahrverbots führe (§ 44 StGB, 25 StVG)
  • Wenn ich trotz vorläufigen Entzuges der Fahrerlaubnis ein Kfz führe (§ 111a StPO)
  • Wenn ich trotz Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheines ein Kfz führe
  • Anordnen oder Zulassen der Führung eines Kfz in den o.g. Fällen durch den Halter.

Muss ich das Fahren ohne Führerschein vorsätzlich begangen haben?

Die Tat kann ich vorsätzlich oder fahrlässig begehen.

Wie kann ich für das Delikt bestraft werden?

Mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe und natürlich den weiteren Verlust Ihres Führerscheins.

Warum sollte ich einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung meiner Rechte Beauftragen?

Ganz ehrlich? Wer will schon auf seinen Führerschein verzichten? Der Strafverteidiger kann erfolgreich darauf Einfluss nehmen, dass Sie diesen schneller wieder erhalten. Des weiteren gibt es keinen Katalog, welcher die Strafhöhe (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe) bestimmt. Hier kann der Verteidiger auf eine milde Strafe hinwirken.

Ich werde Sie zunächst beraten und dann die Ermittlungsakte einholen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Wann mache ich mich wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) strafbar)?

Jeder, dessen Verhalten – in welcher Form auch immer – zu einem Unfall beigetragen haben könnte, ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, um insbesondere dem Geschädigten, die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Wer kann sich einer Unfallflucht strafbar machen?

Jedes motorisierte Fahrzeug, Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Skater und Beifahrer. In jedem Fall sollten Sie die Wartepflicht erfüllen, da die bloße Möglichkeit, dass Ihr Verhalten zum Unfall beigetragen hat, ausreicht, um diese zu begründen.

Wie verhindere ich jegliche Missverständnisse, wenn ein Unfall vorliegt?

Warten Sie mindesten 30 Minuten (bei erheblichen Schäden bis 90 Minuten) am Unfallort, wenn der Fahrer nicht zugegen ist. Sollte nach Ablauf dieser Zeit noch niemand zum Fahrzeug zurückkehren, dann rufen Sie die Polizei an und melden den Schaden. Ein Zettel bzw. Visitenkarte am Fahrzeug reicht in keinem Fall aus.

In jedem Fall können und sollten Sie Ihren Rechtsanwalt mittels Handy von der Unfallstelle anrufen. Dies verhindert spätere Probleme.

Ich habe eine Unfallflucht begangen und bereue dies unmittelbar danach. Was nun?

Konsultieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Wir stehen Ihnen unter der Rufnummer: 0201 – 310 – 4600 gerne zur Verfügung.

Das Gesetz baut Ihnen in diesem Fall eine „goldene Brücke“. Sie können bei einer nachträglichen Meldung der Unfallflucht binnen 24h in den Genuss kommen, dass die Strafe durch das Gericht gemildert oder sogar erlassen wird. Sie erhalten jedoch auch dann 7 Punkte im Verkehrszentralregister für das Vergehen.

Die Tätige Reue wird jedoch nur dann honoriert, wenn

  • der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat,
  • keine Person verletzt wurde,
  • ein Sachschaden von circa 1000 Euro nicht überschritten wurde,
  • Sie als Täter nicht schon bei der Polizei feststehen.

Warum sollte ich unbedingt einen Strafverteidiger bei einer Unfallflucht konsultieren?

Der Rechtsanwalt kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Dies ist vor allem dann möglich, wenn der Schaden sehr gering ist.

Weiterhin kann der Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Ohne Aktenkenntnis ist eine optimale Verteidigung vor Gericht fast unmöglich.

Der Rechtsanwalt kann gegebenenfalls ein Gutachten für Sie einholen lassen. Das Gutachten klärt dann, ob Sie den Schaden verursacht haben oder die Verursachung bemerkt haben.

Die Unfallflucht wird regelmäßig unverhältnismäßig hart von den Gerichten bestraft. Bei einer unentdeckten Unfallflucht bleibt nämlich der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen. Eine gute Strafverteidigung ist demnach von hoher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Überlassen Sie diesbezüglich nichts dem Zufall.

Was für eine Bestrafung erwartet mich bei einer Unfallflucht?

Gehen Sie davon aus, dass die Strafgerichte hart bei diesem Delikt durchgreifen. In der Regel können Ersttäter mit einer Geldstrafe eines guten Nettomonatsgehalts (40 Tagessätze aufwärts) und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monaten rechnen. Daneben erhalten Sie sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Lassen Sie sich diesbezüglich durch mich beraten, denn jeder Sachverhalt ist anders. Manchmal kann man für den Mandanten noch „richtig was rausholen“. Das gilt vor allem für den geliebten Führerschein.

Bedenken Sie auch, dass dies noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Die Unfallflucht stellt regelmäßig eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung dar. Sie tragen demnach einen Teil des Unfallschadens. Lassen Sie sich diesbezüglich umfassend beraten.

Droht mir ein Führerscheinentzug bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht?

Sanktionen für Führerschein und Fahrerlaubnis können verhängt werden. Am Tattag kann zum Beispiel der Führerschein beschlagnahmt werden und kurze Zeit später ergeht  sodann die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

Lassen Sie diese Maßnahmen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder Beschwerde durch einen Rechtsanwalt überprüfen. Haben diese Erfolg, dann erhalten Sie Ihren Führschein wieder und können eine Indizwirkung für das spätere gerichtliche Verfahren haben. Das Strafverfahren kann sodann möglicherweise mit einer Einstellung bzw. Freispruch enden.