Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht

Wann mache ich mich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort – Unfallflucht strafbar?

Jeder, dessen Verhalten – in welcher Form auch immer – zu einem Unfall beigetragen haben könnte, ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, um insbesondere dem Geschädigten, die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Wer kann sich einer Unfallflucht strafbar machen?

Jedes motorisierte Fahrzeug, Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Skater und Beifahrer. In jedem Fall sollten Sie die Wartepflicht erfüllen, da die bloße Möglichkeit, dass Ihr Verhalten zum Unfall beigetragen hat, ausreicht, um diese zu begründen.

Wie verhindere ich jegliche Missverständnisse, wenn ein Unfall vorliegt?

Warten Sie mindesten 30 Minuten (bei erheblichen Schäden bis 90 Minuten) am Unfallort, wenn der Fahrer nicht zugegen ist. Sollte nach Ablauf dieser Zeit noch niemand zum Fahrzeug zurückkehren, dann rufen Sie die Polizei an und melden den Schaden. Ein Zettel bzw. Visitenkarte am Fahrzeug reicht in keinem Fall aus. In jedem Fall können und sollten Sie Ihren Rechtsanwalt mittels Handy von der Unfallstelle anrufen. Dies verhindert spätere Probleme.

Ich habe eine Unfallflucht begangen und bereue dies unmittelbar danach. Was nun?

Konsultieren Sie umgehen unsere Kanzlei, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Das Gesetz baut Ihnen in diesem Fall eine „goldene Brücke“. Sie können bei einer nachträglichen Meldung der Unfallflucht binnen 24h in den Genuss kommen, dass die Strafe durch das Gericht gemildert oder sogar erlassen wird. Sie erhalten jedoch auch dann 7 Punkte im Verkehrszentralregister für das Vergehen.

Die Tätige Reue wird jedoch nur dann honoriert, wenn

  • der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat,
  • keine Person verletzt wurde,
  • ein Sachschaden von circa 1000 Euro nicht überschritten wurde,
  • Sie als Täter nicht schon bei der Polizei feststehen.

Warum sollte ich unbedingt einen Strafverteidiger bei einer Unfallflucht konsultieren?

Der Rechtsanwalt kann schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Dies ist vor allem dann möglich, wenn der Schaden sehr gering ist. Weiterhin kann der Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Ohne Aktenkenntnis ist eine optimale Verteidigung vor Gericht fast unmöglich. Der Rechtsanwalt kann gegebenenfalls ein Gutachten für Sie einholen lassen. Das Gutachten klärt dann, ob Sie den Schaden, den Sie  verursacht haben, oder die Verursachung bemerkt haben.

Die Unfallflucht wird regelmäßig unverhältnismäßig hart von den Gerichten bestraft. Bei einer unentdeckten Unfallflucht bleibt nämlich der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen. Eine gute Strafverteidigung ist demnach von hoher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Sie sollten diesbezüglich nichts dem Zufall überlassen.

Was für eine Bestrafung erwartet mich bei einer Unfallflucht?

Gehen Sie davon aus, dass die Strafgerichte hart bei diesem Delikt durchgreifen. In der Regel können Ersttäter mit einer Geldstrafe eines guten Nettomonatsgehalts (40 Tagessätze aufwärts) und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monaten rechnen. Daneben erhalten Sie sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Lassen Sie mich diesbezüglich beraten, denn jeder Sachverhalt ist anders. Manchmal kann man für den Mandanten noch „richtig was rausholen“. Das gilt vor allem für den geliebten Führerschein.

Bedenken Sie auch, dass dies noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Die Unfallflucht stellt regelmäßig eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung dar. Sie tragen demnach einen Teil des Unfallschadens. Lassen Sie sich diesbezüglich umfassend beraten.

Droht mir ein Führerscheinentzug bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht

Sanktionen für Führerschein und Fahrerlaubnis können verhängt werden. Am Tattag kann zum Beispiel der Führerschein beschlagnahmt werden und kurze Zeit später ergeht sodann die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

Lassen Sie diese Maßnahmen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder Beschwerde durch einen Rechtsanwalt überprüfen. Haben diese Erfolg, dann erhalten Sie Ihren Führschein wieder und können eine Indizwirkung für das spätere gerichtliche Verfahren haben. Das Strafverfahren kann sodann möglicherweise mit einer Einstellung bzw. Freispruch enden.