Fahrlässige Brandstiftung

Wann mache ich mich wegen einer fahrlässigen Brandstiftung strafbar und welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor?

Fahrlässige Brandstiftung begeht, wer fahrlässig fremde Gebäude oder Hütten, fremde Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, fremde Warenlager oder -vorräte, fremde Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, fremde Wälder, Heiden oder Moore, fremde land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse, ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude, oder eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder wer (fahrlässig)

1. fremde Gebäude oder Hütten,

2. fremde Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,

3. fremde Warenlager oder -vorräte,

4. fremde Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,

5. fremde Wälder, Heiden oder Moore oder

6. fremde land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch fahrlässig einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.

Wie werde ich für eine fahrlässige Brandstiftung bestraft?

Für das fahrlässige Inbrandsetzen oder Zerstören von Gegenständen der Nrn. 1-9 und das vorsätzliche Inbrandsetzen oder Zerstören von Gegenständen der Nrn. 1-6 unter fahrlässiger Herbeiführung einer konkreten Gesundheitsgefahr für eine andere Person wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt. Für das fahrlässige Inbrandsetzen oder Zerstören von Gegenständen der Nrn. 1-6 unter fahrlässiger Herbeiführung einer konkreten Gesundheitsgefahr für einen anderen gilt ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv in dieser Situation angemessene Sorgfalt außer Acht lässt. Das kommt insbesondere bei Außerachtlassung der nach Brandverhütungsvorschriften gebotenen Sorgfalt in Betracht. So macht sich z.B. ein Gaststättenbetreiber strafbar, der es unterlässt, Gefahren aus achtlosem Umgang mit Zigarettenresten entgegenzuwirken.

Wann scheidet eine Strafbarkeit aus?

Nach § 306d StGB wird insbesondere nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Ein erheblicher Schaden wird bei Gesundheits- und Lebensschädigungen angenommen sowie bei Wohngebäuden, wenn zur Schadensbeseitigung mindestens 2.500 € erforderlich sind.