Wann mache ich mich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar?
- Wenn ich gegen die Fahrerlaubnispflicht verstoße (§ 2 StVG)
- Wenn ich ein Kfz trotz Fahrverbots führe (§ 44 StGB, 25 StVG)
- Wenn ich trotz vorläufigen Entzugs der Fahrerlaubnis ein Kfz führe (§ 111a StPO)
- Wenn ich trotz Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins ein Kfz führe
- Anordnen oder Zulassen der Führung eines Kfz in den o.g. Fällen durch den Halter
Muss ich das Fahren ohne Führerschein vorsätzlich begangen haben?
Die Tat kann ich vorsätzlich oder fahrlässig begehen.
Wie kann ich für das Delikt bestraft werden?
Mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe und natürlich dem weiteren Verlust Ihres Führerscheins (sog. isolierte Sperrfrist).
Warum sollte ich einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung meiner Rechte Beauftragen?
Ganz ehrlich? Wer will schon auf seinen Führerschein verzichten? Der Strafverteidiger kann erfolgreich darauf Einfluss nehmen, dass Sie diesen schneller wieder erhalten. Des weiteren gibt es keinen Katalog, welcher die Strafhöhe (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe) bestimmt. Hier kann der Verteidiger auf eine milde Strafe hinwirken.
Regelmäßig kann ich eine außergerichtliche Einigung erzielen. Oft konnte ich verhindern, dass eine isolierte Sperre nach § 69a StGB verhängt wurde.