Kanzlei Louis & Michaelis, bundesweite Strafverteidigung
Dienstleistung schafft Vertrauen!
ist seit Gründung unserer Kanzlei vor über 15 Jahren die Richtschnur unseres Handelns. Dienstleistung genießt bei uns höchste Priorität bei der Betreuung Ihres Mandats. Insoweit ist es uns ein Bedürfnis, Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zu geben. Dies erleichtert die Betreuung Ihres Mandats.
Unsere auf Individualstrafverteidigung ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht hat ihren Kanzleisitz in Essen. Wir vertreten unsere Mandantschaft im gesamten Bundesgebiet. Wir verteidigen unsere Mandanten umfassend, rechtsfreundlich und mit großem Engagement. Es erfüllt uns mit Stolz, dass sich unserer Kanzlei eine hohe Anzahl von Mandanten anvertraut hat und wir erfolgreich deren Strafverteidigung übernommen haben. Wir werden dafür geschätzt, unseren Mandanten besonders rasch Leistung in hoher Qualität zu erbringen.
Bei Erteilung des Mandats benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen für Neumandanten und eine Vollmacht, welche Sie nachstehend downloaden bzw. direkt von uns anfordern können.
Der Fragebogen Neumandant dient der Erhebung Ihrer Daten und der Anlegung der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur intern im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses.
Die Vollmacht wird benötigt, um bspw. Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzeigen zu können. Die Vollmacht wird der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, in Kopie, überlassen, um diesen zu verifizieren, dass Sie durch uns vertreten werden. Die Originalvollmacht verbleibt bei den kanzleiinternen Akten.
Bitte überlassen Sie uns auch den Durchsuchungsbefehl, den Durchsuchungsbeschluss, die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung und jegliche Dokumente, bzw. die Tagebuchnummer der Polizei, bzw. das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen, soweit vorhanden.
Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Polizei mindestens 4 – 8 Wochen benötigt, um ihre Ermittlungen abzuschließen und die Sache an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Im Durchschnitt dauert ein Ermittlungsverfahren 4 – 6 Monate. Als Verteidiger, erhalten wir erst nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht.
Ihre telefonischen Rückfragen und Emails werden meist am selben Tag beantwortet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Rechtsanwälte Gerichtstermine und Mandantengespräche wahrnehmen müssen. Besprechungstermine stimmen Sie bitte telefonisch oder per Email mit unserem Sekretariat ab.
Insoweit sehen wir es als selbstverständlich an, dass Sie sich mit der gleichen Sorgfalt um Ihr Mandat kümmern wie Ihre Anwälte. Sollten sich Kontaktdaten ändern, dann teilen Sie uns dies bitte mit. Zudem kann es vorkommen, dass Sie noch durch eine Behörde angeschrieben werden. Reichen Sie uns diese Unterlagen unaufgefordert zu den Akten. Gerne per Email oder Fax. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Ihrer Sache nur dann tätig werden, wenn unsere Rechnungen ausgeglichen wurden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.