Sexualstraftaten

 Sexuelle Nötigung Vergewaltigung Beleidigung auf sexueller Grundlage
Besitz von Kinderpornographie Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Sexueller Missbrauch an Kindern
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- Behandlungs- Betreuungsverhältnis Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Exhibitionistische Handlungen Erkennungsdienstliche Bahandlung bei Besitz & Verbreitung von Kinderpornographie Sexuelle Handlungen vor Kindern

Wir verteidigen seit 2005 bundesweit Ermittlungsverfahren und Strafverfahren auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.

Insoweit dürfen wir das Prädikat „Experten“ auf diesem Gebiet für uns beanspruchen. Wir unterscheiden uns von der durchschnittlichen Kanzlei, weil wir nicht nur Strafrecht praktizieren, sondern auf eine Spezialisierung aufweisen, die für Ihr Verfahren unerlässlich ist.

Einen Großteil unsere Verfahren handeln wir außergerichtlich ab, keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt. Unsere Verteidigungsschriften führen in mindestens der Hälfte der Fälle dazu, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Wir beantworten Telefonate und E – Mails unsere Mandanten umgehend.

Wir haben angemessene Preise, die wir pauschal und transparent abrechnen. Insoweit wurde unser Preis – Leistungsverhältnis von tausenden von Mandanten bereits als als optimal befunden. Sie sollten Ihr Verfahren demnach in Hände geben, die Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen und nur Strafrecht praktizieren.

Wir bieten unseren Mandanten Verständnis für Ihr Problem. Sie brauchen demnach keine Hemmschwelle haben, denn Sie sprechen mit Verteidigern, die ohne Vorbehalten und mit Herzblut verteidigen. Unsere Kanzlei bietet einen geschützten Raum in welchem Sie sich wohlfühlen werden. Viele unserer Mandanten habe ich persönlich nie kennengelernt, da wir via Internet beauftragt wurden, das Verfahren zu einer Einstellung gebracht haben und der Mandant sein Leben weiterleben konnte.

Wir werde Sie – ohne Rückfragen und Vorbehalte – verteidigen. Wir sind dafür da, Ihr Problem zu lösen, nichts mehr.  Wir sind überzeugt von unseren Mandanten. Das Fundament für unsere Verteidigung in Ihrem Verfahren basieren auf neuste Erkenntnisse der Rechtsprechung und Psychologie. Dies allein genügt jedoch nicht: Wir sind Prozessanwälte und Praktiker und verfügen somit über Wissen und Verbindungen zu Ermittlungsbehörden, die Ihrem Verfahren einen Mehrwert verschaffen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Mandanten, die später zu unserer Kanzlei wechseln, zunächst einen Kollegen beauftragt haben, der nicht aus Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Dies geschieht meist zunächst aus der Not, dass man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat und die Zeit drängt. Erst später, wenn man sich informiert, merkt der Mandant, dass er sich besser bei einer Kanzlei aufgehoben fühlt, die Profil hat. Insoweit sollen Sie hier keine Hemmungen haben, sich uns anzuvertrauen, da es immerhin um Ihre Zukunft geht.

Wir organisieren den Wechsel. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Dies bedeutet keinesfalls, dass der Kollege bzw. die Kollegin, die Sie bislang betreut hat, eine minderwertige Dienstleistung erbracht hat, aber hier geht es um Erfahrung auf diesem Gebiet. Erfahrung erlang man durch Bearbeitung von gleichgelagerten Fällen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir bekommen viele Anfragen via E – Mail. Manche Mandanten bevorzugen ein Telefonat. Wenn Sie den Vorteil haben und in unserem Einzugsgebiet wohnen, dann lassen Sie sich kurzfristig einen Termin geben. Wenn dem nicht so ist, dann stellt dies kein Problem dar. Da wir über eine hohe Einstellungsquote und außergerichtliche Regelung der Verfahren haben, die uns anvertraut werden, ist ein „face to face“ Kontakt nicht erforderlich. Sie genießen zudem Ihre Anonymität und den Vorteil einer überregionalen Kanzlei.

Sie fragen sich abschließend, warum wir überdurchschnittlichen Erfolg genießen. Erfolg hat immer etwas mit Arbeitserfolg zu tun. Wo die Kollegen nur 2 Seiten schreiben, schreiben wir 10. Wo der Kollege nicht telefonisch erreichbar ist, sind wir auch am Wochenende für Sie zu sprechen. Wo der Kollege Ihnen keine Antworten gibt, haben wir eine Palette von Verteidigungsstrategien.

Berichten Sie uns unverbindlich von Ihrem Fall und überlassen Sie uns die Unterlagen, die Sie durch die Polizei und der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Eine E – Mail nebst Anhängen schicken Sie an mail@rechtsanwalt-louis.de und können bereits einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht beifügen. Natürlich können Sie die Unterlagen auch faxen: 0201 – 3104600 oder telefonisch Kontakt aufnehmen: 0201 – 3104600.