Verbreitung Erwerb und Besitz von Kinderpornographie Neufassung Strafverteidiger

Beauftragen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger. Louis & Michaelis Rechtsanwälte und Strafverteidiger übernimmt Ihre Verteigung.

Verbreitung Erwerb und Besitz von Kinderpornographie ab dem 01.07.2021

Gehen jetzt alle ins Gefängnis bei dem Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie?

Die Neufassung des § 184b StGB. Die Angst vor einer Haftstrafe geht um.

Kanzlei Louis und Michaelis ist wahrlich einer der Kanzleien, die seit 2005 unzählige Verfahren in ganz Deutschland auf dem Gebiet des § 184b StGB verteidigt hat und Experten auf dem Gebiet sind. Wir sind eine, wenn nicht die Kanzlei, die sich frühzeitig dazu bekannt hat, dass wir Menschen verteidigen, die sich kinderpornographische Dateien im Internet ansehen und herunterladen.

Derzeit war die Jugendpornographie noch straflos, Posingbilder wurden assortiert. Verfahren haben wir in der Regel gegen eine Auflage eingestellt oder mittels Strafbefehl (außergerichtlichem Urteil) erledigt.

Bereits in der Zeit zwischen 2005 und der Gesetzesänderung in 2021 wurden die Gesetze bei § 184b und § 184c StGB verschärft, sondern auch die Praxis der Staatsanwaltschaften in der BRD veränderte sich. Da wir, bundesweit tätig, die Praxis jeder Staatsanwaltschaft durch die Verfahren kennen, haben wir den Trend hautnah verfolgen können.

Staatsanwaltschaften änderten ihren Kurs und erhoben mit Zeitablauf Anklagen und auch wenn der Strafrahmen es eigentlich nicht hergab, forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht oder Schöffengericht Bewährungsstrafen.

Es ist leicht, Kinderpornographie zu emotionalisieren und deshalb gab es immer wieder öffentliche Verhandlungen, in denen Richter und Richterinnen, vor allem wenn Presse zugegen war, betonten, dass hinter jeder Bilddatei und Videodatei ein tatsächlicher Missbrauch steht.

Die Schlussfolgerung ist natürlich richtig, aber war fast schon eine Rechtfertigung, wie bei fast keinem anderen Delikt, Strafen im Einzelfall zu verhängen, die – im Vergleich zu anderen Delikte mit dem gleichen Strafrahmen – übersetzt waren.

Im Rückblick kann aber durchaus festgestellt werden, dass alle Beschuldigten bzw. Angeklagten mit einem blauen Augen davonkamen und auch die Eintragungsfristen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister durchaus angemessen waren.

Immerhin trafen die Ermittlungsverfahren in der Regel die bürgerliche Mitte: Verheiratet, Kinder, männlich, meist aus technischen Berufen. Es gab keinen Grund, diese Menschen einzusperren, diese in Untersuchungshaft zu stecken und auch die Rückfallquote war gering. Das wissen wir, weil diese sonst sich hätten natürlich durch uns erneut verteidigt hätten lassen, immerhin sind wir eine Kanzlei, die über einen Erfahrungsschatz verfügt, wie kaum eine andere Kanzlei auf diesem Gebiet.

§ 184 b StGB ist jetzt Verbrechenstatbestand

Seit dem 01.07.2021 sieht die Neufassung des § 184b StGB drakonische Strafen vor und wir haben in den letzten Monaten telefonisch und in Verhandlungen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen die Frage gestellt, wie es nun weitergehen soll? Sollen jetzt unsere Mandanten ins Gefängnis? Werden diese ab nun immer zum Schöffengericht und Landgericht angeklagt?

Einhellig haben alle Personen, renommierte Mitarbeiter der Justiz, mitgeteilt, dass die Gesetzesänderungen nicht praxistauglich sei und die Justiz vor eine große Herausforderung stellt. Es sein kein Gesetz für Praktiker, sondern eine politische Reaktion, so dass der Bürger beruhigt sei, der Staat engagiere sich zum Thema Kipos und sexuellen Missbrauch an Kindern.

Seit den Missbrauchsverfahren Lüge, Bergisch – Gladbach und Münster (in welchen wir mehrere Beschuldigte als Kanzlei verteidigt haben) ist die Stimmung in NRW und Deutschland gekippt und Handlungsbedarf nach härteren Strafen laut geworden.

Die Verhängung von härteren Strafen, wie wir aus Untersuchungen wissen, wird nur bedingt einen Rückgang der Zahlen im Bereich von Sexualstraftaten bewirken.

Gehen Sie, wenn Sie – nach einer Hausdurchsuchung – ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig haben, später ins Gefängnis?

Fakt ist und das wollen wir hier nicht schönreden, dass es mehr Menschen ab der Gesetzesänderung in 2021 geben wird, die in Haft müssen. Das ist absehbar, weil der Gesetzgeber nunmehr das Delikt als ein Verbrechen einstuft und es Richter und Richterinnen sich darauf zurückziehen werden, dass diese lediglich das Gesetz anwenden und Erwägungen, die dagegen sprechen mögen, bei Seite schieben.

Praktiker, mit denen wir aus der Justiz gesprochen haben, haben aber auch den Hinweis erteilt, dass man versuchen werde, Haftstrafen zu vermeiden und durch einen straffen Strafzusammenzug zum dem Ergebnis einer Bewährungsstrafe kommen könne. Es besteht somit Hoffnung am düsteren Himmel des § 184b StGB.

Aus Sicht unserer Kanzlei, die seit 2005 entsprechende Verfahren betreut, wird es jetzt um so wichtiger, die Verfahren von Anfang an sehr gut und durchdacht zu planen, so dass später im Verfahren keine Fehler gemacht werden, die Ihnen die Freiheit kostet.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie sich genau Gedanken machen müssen, welchen Anwalt oder Anwältin Sie bei § 184b StGB beauftragen, da aus unserer Sicht dieses Delikt nur noch in die Hand von Experten gehört, die nachweislich seit Jahren auf diesem Gebiet verteidigen und somit alle Möglichkeiten ausschöpfen können, so dass Sie keine Haftstrafe erfahren.

Das Internet bietet hier zum Glück die Möglichkeit, Vergleiche anzustrengen und Personen, die lediglich mit einer Verteidigung werben, von denen zu unterscheiden, die Berufserfahrung haben und das erforderliche IT – Wissen.

Sollten Sie sich an das halten, was wir Ihnen nach eine Hausdurchsuchung und ED – Behandlung sagen und eng mit uns zusammenarbeiten, dann werden wir eine Haftstrafe vermeiden können.

Wie vermeide ich eine Haftstrafe bei § 184b StGB?

Zunächst nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie können uns unverbindlich Ihre Unterlagen an mail@rechtsanwalt-louis.de übersenden bzw. uns unter 0201-3104600 anrufen. Wir sind über E – Mail immer erreichbar und sind auch im Notfall für Sie da. Sie können uns im Notfall Ihre Unterlagen auch gerne per WhatsApp unter 017624738167 übersenden. Sie erfahren sofort eine Rückmeldung.

Wir verteidigen Mandanten für Pauschalen, die transparent und bezahlbar sind und werden Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten. Damit haben Sie Sicherheit bezüglich der Kosten. Sie zahlen natürlich erst dann, wenn wir das Verfahren tatsächlich übernehmen.

Wir planen sodann Ihre Verteidigung individuell. Hierbei gehen wir vor allem auf Punkte ein, die wichtig für Ihre Zukunft sind:

  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was bekomme ich an sichergestellten Asservaten wieder?
  • Kann ich eine Datensicherung beantragen?
  • Wie gehe ich mit dem Jugendamt um ?
  • Bin ich durch das Verfahren vorbestraft ?
  • Wie lange bleibt ein Eintrag bei § 184b StGB bestehen?
  • Ist eine Verhandlung öffentlich ?
  • Wird Presse in meinem Verfahren zugegen sein?
  • Welche strafe habe ich zu erwarten?
  • Wie lange dauert eine Datenauswertung?
  • Soll ich eine Therapie machen?
  • Welchen Sexualtherapeuten soll ich wählen?
  • Was kostet ein Anwalt bei § 184b StGB?

 

Es gibt Fragen über Fragen, die wir natürlich alle beantworten können, da wir entsprechende Verfahren jeden Tag beantworten und unsere Mandanten über die sehr individuelle Betreuung freuen, wir nicht ohne Grund Hunderte von guten Bewertungen von Mandanten erhalten haben.

Uns ist es wichtig, Sie rechtlich, psychologisch und auch in Hinblick auf den neusten IT – Entwicklungsstand zu betreuen.

Dadurch gewährleisten wir nicht nur ein perfektes Setting für die Dauer der Betreuung, sondern sorgen für ein Ergebnis, welches nicht in eine Haftstrafe münden muss.

Mehr denn je werden Ergebnisse in diesen Verfahren von der Verteidigung abhängen und wie das Verfahren vorbereitet und gestaltet wird.

Deshalb schreiben Sie uns gerne, wir werden Ihnen offen antworten und Sie unter unsere Fittiche nehmen.

Haben Sie keine Hemmungen, wenn Sie zunächst einen anderen Verteidiger beauftragt haben und wechseln wollen. Ein Mandant ist keine Ehe, es geht hier um Ihre Zukunft und Ihr Leben. Dieses würden Sie sicherlich nur in guten Händen wissen wollen.