Boystown Vorladung Kinderpornografie

Was ist BOYSTOWN?

Seit mindestens Juni 2019 wurde über die Plattform „BOYSTOWN“ im Darknet kinderpornografisches Material verbreitet, abgerufen und getauscht. Über 400.000 Mitglieder teilten dort über ein organisiertes Forum Bilder und Videos, die mitunter den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern – meist Jungen – zeigten.

Neben dem Forum gab es dort auch Chatbereiche, die der Kommunikation der Mitglieder untereinander und dem Austausch kinderpornografischer Missbrauchsaufnahmen dienten. Zu diesem Zweck waren auch mehrere Sprachkanäle eingerichtet.

Nach längeren länderübergreifenden Ermittlungen wurde die Plattform aufgedeckt und Anfang Mai 2021 von den Behörden abgeschaltet. Mehrere der mutmaßlichen Betreiber und Nutzer wurden bereits in Deutschland festgenommen. Die Server der Plattform wurden sichergestellt, die Daten werden derzeit ausgewertet.

Neben dem Bundeskriminalamt waren Polizeibehörden aus den Niederlanden, Schweden, Australien, Kanada und den USA an den Ermittlungen zu „BOYSTOWN“ beteiligt.

Was droht den Nutzern?

Soweit bisher bekannt, ist eine Identifizierung der Nutzer der BOYSTOWN-Plattform für die Ermittlungsbehörden möglich und auch zu erwarten. Anhand verschiedener Ermittlungsansätze, etwa über IP-Adressen, Bitcoin-Zahlungen oder anhand hochgeladener oder abgerufener Materialien werden reale Nutzer von „BOYSTOWN“ identifiziert und verfolgt. Es ist auch in Deutschland mit einer größeren Welle an Strafverfahren gegen Nutzer der Plattform zu rechnen; die meisten Verdächtigen werden durch Vorladungen der Polizei oder Hausdurchsuchungen erfahren, dass gegen sie ein Verfahren geführt wird.

In der Regel folgen die Sicherstellung und Auswertung aller beim Nutzer auffindbaren Datenträger. Im Rahmen der digitalforensischen Auswertung werden alle Dateien gesichtet und nach kinderpornografischem Material durchsucht. Es werden dabei regelmäßig auch gelöschte Dateien wiederhergestellt und Chats und Browserverläufe durchforstet.

Nicht nur für die Betreiber, sondern auch für Nutzer der Plattform drohen somit je nach Aktivität und Qualität der betreffenden Bilder und Videos hohe Haftstrafen. Der Besitz einer kinderpornografischen Datei wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, die Verbreitung jeweils mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Sanktionswirkung des Ermittlungsverfahrens

Für den Beschuldigten entfaltet ein derartiger Vorwurf aber davor bereits im Ermittlungsverfahren eine erhebliche eigene Sanktionswirkung. Vor empfindlichen Freiheitsstrafen drohen zunächst etwa auffällige Durchsuchungsmaßnahmen der Wohnung und der Arbeitsräume mit Sicherstellung und Beschlagnahme von PCs, Notebooks und Smartphones oder sogar die vorläufige Festnahme; werden die Vorwürfe auf diese Weise im privaten und beruflichen Umfeld bekannt, droht in aller Regel die Zerstörung der sozialen und wirtschaftlichen Existenz. Spätestens eine öffentliche Hauptverhandlung mit pressewirksamer Verurteilung führt zum vollständigen Reputationsverlust und hat damit meist annähernd ebenso einschneidende Folgen wie die verhängte Strafe selbst.

Ich bin betroffen, was nun? – Spezialisierte Strafverteidigung in sensiblem Deliktskreis

Es ist daher unerlässlich, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der BOYSTOWN-Plattform bereits frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und einen spezialisierten Verteidiger hinzuzuziehen. Aufgrund unserer konsequenten und langjährigen Spezialisierung nicht nur auf das Strafrecht, sondern insbesondere auch auf den Deliktskreis des Sexualstrafrechts im Zusammenhang mit Kinderpornografie bringen wir die nötige Erfahrung, Durchsetzungsstärke und das strafprozessuale und technische Know-how mit, das in diesen umfangreichen und komplexen Verfahren unabdingbar ist.

Wir können jeden Schritt der Ermittlungsbehörden und jeden Aspekt des Tatvorwurfs nachvollziehen und juristisch überprüfen; wir erkennen dabei in jedem konkreten Fall alle Ansatzpunkte für eine fundierte Verteidigung und sind so in der Lage den Schaden zielgerichtet und zuverlässig zu begrenzen und für unsere Mandanten ein deutlich milderes Ergebnis des Strafverfahrens zu erreichen.

Wir übernehmen auch im Zusammenhang mit „BOYSTOWN“ die Verteidigung von der ersten Akteneinsicht über die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie bis zur Vertretung vor Gericht und in den Rechtsmittelinstanzen – diskret, effizient, bundesweit.

Seit 2005 verteidigt unsere Kanzlei im Schwerpunkt Verfahren wegen des Verstoßes gegen § 184b und § 184c StGB.

Unsere Kanzlei verfügt über eine lange berufliche Erfahrung. Wir haben weit über 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt. Eine Anzahl von Verfahren, die Ihnen zu Gute kommt, denn eine solide Strafverteidigung basiert auf Wissen und Erfahrung.

Unter anderem waren wir Verteidiger in den bundesweit bekannten Missbrauchsskandalen „Bergisch Gladbach“ und „Münster“, welche inhaltlich sehr intensiv waren.

Daneben haben wir ein hohes Verständnis für IT – Abläufen, das bei der Verteidigung von entsprechenden Verfahren erforderlich ist.

Sollten Sie eine Hausdurchsuchung erfahren haben, dann nehmen Sie unverbindlich telefonisch oder per E – Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de Kontakt auf und übersenden Sie uns den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll zur Prüfung.