GigaTribe Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

GigaTribe – ein privates P2P – Netzwerk

GigaTribe – Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Das Programm GigaTribe hat eine hohe Relevanz bei Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.

Mit dem Programm GigaTribe können Sie ein privates Netzwerk errichten und somit Daten, wie Bilddateien und Videodateien, mit anderen Nutzern von GigaTribe tauschen. Daneben bietet Ihnen der Instant – Messanger des Programms die Möglichkeit, sich mit den anderen Nutzern im Chat auszutauschen.

Die Datenmenge die man anderen Nutzern zugänglich machen kann, ist nicht begrenzt.

GigaTribe ist mittlerweile eine beliebte Alternative zu den herkömmlichen Tauschbörsen, wie Emule, BitTorrent oder Shareaza.

Da nur eingeladene Mitglieder den Inhalt sehen, den Sie freigeben, bietet das Programm auf den ersten Blick einen gefühlten Schutz vor der Polizei und Staatsanwaltschaft. Da man sich in der Regel hier mit Personen austauscht, die ähnlich gelagerte Interessen haben, verdrängt man den Umstand, dass diese Handlungen die Basis eines Ermittlungsverfahrens sein können.

Das Sicherheitsgefühl wird zudem dadurch gefördert, dass die Daten bei er Übertragung mit 256 – Bit verschlüsselt werden und eine VPN – Verbindung zur Verfügung steht.

Wir verfügen über herausragende IT – Kenntnisse. Diese Spezialkenntnisse haben in vielen Verfahren zu einer Einstellung des Verfahrens geführt, denn ein Verteidiger muss hier nicht nur das Recht kennen, sondern im IT – Bereich fit sein. Mandanten, die zu unser Kanzlei wechseln, berichten, dass Sie zunächst einen Rechtsanwalt beauftragt haben, der zwar vorgibt, Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie zu verteidige, aber im Ergebnis kein Wissen aufweisen konnte.

Beachtlich bei dem Tauschprogramm GigaTribe ist vor allem, dass in kurzen Zeit hohe Mengen an Daten mit einem Dritten getauscht werden können.

Hierbei besteht natürlich die Gefahr, dass Sie sich auch unbewusst in den Besitz von Dateien im Sinne des § 184b StGB oder § 184c StGB bringen. Wenn Sie ganze Ordner herunterladen, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr Tauschpartner nicht doch verbotene Dateien in den entsprechenden Ordnern vorrätig hielt.

Bei unzähligen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, die wir in Zusammenhang mit Gigatribe und Kinderpornographie verteidigt haben, fällt vor allem auf, dass bei solchen Verfahren in der Regel ein hohes Kontingent an Kinderpornographie und Jugendpornographie bei der Auswertung aufgefunden wird.

Das ist dem Umstand geschuldet, dass man mit diesem Programm tatsächlich in kurzer Zeit ein sehr hohes Datenkontingent „saugen“ kann und viele Mandanten auch den Überblick über die Dateien, die sie im Besitz haben, verlieren.

Hierbei sind Verfahren mit mehr als 1000 Kinderpornos oder Jugendpornos keine Seltenheit.

Immer dann, wenn Mandanten mitteilen, dass im Beschluss des Amtsgerichts, dass die Hausdurchsuchung angeordnet hat, GigaTribe als Grund angeführt wird, dann gehe ich davon aus, dass wir es mit einer hohen Anzahl von Dateien zu tun haben werden.

Vorwurf: Verbreitung von kinderpornographischen Schriften über GigaTribe

Im Gegensatz zu vielen anderen Tauschbörsen werden bei GigaTribe nicht automatisch Ordner oder Dateien für Dritte zum Download freigegeben oder zugänglich gemacht. Das Freigeben von Daten ist also keine Standardeinstellung.

Bevor ein Nutzer zu den eigenen Kontakten mittels einer elektronischen Einladung hinzufügt wird, wird dieser in der Regel das Profil des Kontaktes zuvor einsehen.

Wenn der Kontakt angenommen wird, dann können die beide auf die durch den jeweiligen Nutzer freigegeben Ordner zugreifen und somit u.a. auch sich in den Besitz von kinderpornographisches oder jugendpornographischen Dateien bringen.

Manche Dateien stehen direkt zum Download zur Verfügung. Bei anderen Dateien muss zuvor das Passwort erfragt werden, welches sodann über den GigaTribe – Chat von dem Kontakt erfragt werden kann.

Wenn Sie demnach einem Kontakt einen Ordner mit Dateien zur Verfügung stellen, die kinderpornographische oder jugendpornographische Dateien beinhalten, dann können Sie sich hier der Zugänglichmachung / Verbreitung von Dateien im Sinne von § 184b StGB mittels GigaTribe strafbar machen.

Der Gesetzgeber hat hierfür eine Freiheitsstrafe ab 3 Monaten vorgesehen.

Sollten Sie mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert werden, dann sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen.

Es gibt genügend Ausnahmen, in denen eine Strafbarkeit hier mehr als in Frage gestellt werden darf und somit es eines Spezialisten auf diesem Gebiet bedarf, den Einzelfall zu prüfen.

Vorwurf: Besitz von kinderpornographischen Schriften bei GigaTribe

Sollte es zu einem Anfangsverdacht gegen Sie wegen der Zugänglichmachung oder Verbreitung von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften kommen, dann kann eine Hausdurchsuchung bei Ihnen erfolgen.

Bei der Hausdurchsuchung werden Speichermedien (Laptop, Computer, CDs, DVDs, Tablet, Handy) sichergestellt und später in der Folgezeit ausgewertet.

Bitte beachten Sie dass die derzeitigen bundesweiten Auswertungszeiten sehr lange andauern und nicht unter einem halben Jahr, meistens sogar viel länger, realisiert werden können.

Bei der Auswertung wird geprüft, ob Sie im Besitz von Bilddateien oder Videodateien im Sinne von § 184b StGB oder § 184c StGB sind.

Dabei können diese Dateien genau in den Ordnern zu finden sein, die über GigaTribe freigegeben wurden und gegebenenfalls – über den Anfangsverdacht hinaus – weitere Verdachtsmomente begründen, dass Sie die vorhandenen Dateien ihren Kontakte zur Verfügung gestellt haben.

Im Ergebnis hängt die Höhe der Strafe immer von der Anzahl von Bild- oder Videodateien ab.

Hierbei wird jedoch auch zwischen harter Kindepornographie und sogenannten „Posingbildern“ unterschieden.

Für den Besitz hat der Gesetzgeber Geld oder Freiheitsstrafen installiert.

Wie kommt die Polizei überhaupt an meine Daten, wenn ich über GigaTribe Daten austausche?

Bei GigaTribe findet ein Peer – to – Peer (P2P) Austausch von Daten statt, also die Daten werden direkt von PC zu PC getauscht.

Die Polizei kann selbst einen Account erstellen oder kann im Einzelfall einen solchen auch übernehmen.

Damit der Account sodann auch nicht nach einem Fake aussieht, werden Dummy – Dateien eingestellt. Hierzu kann u.a. das Programm „fake file creator“ benutzt werden. Der Beschreibung der Datei nach handelt es sich bei dem Inhalt sodann um kinderpornographische oder jugendpornographische Dateien. Hierbei werden sodann szenetypische Bezeichnungen, wie: PTHC, Preeteen oder Alterangaben im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen gebracht.

Lädt der Kontakt diese Datei herunter, dann wird bei dem Dummy nur ein schwarzes Bild zu sehen sein und er wird nicht den erwünschten Inhalt finden.

Der Transfer – Screen zeigt an, welche Dateien übertragen wurden, aber auch zugleich, welcher Benutzer (mit Benutzernamen) das Herunterladen veranlasst hat.

Sodann setzen die Polizeibeamten die Programme: Wireshark und Echo ein und können somit die IP – Adresse des Kontaktes auslesen. Über Whois kann die IP – Adresse sodann einem Internetprovider zugeordnet werden.

Gegen den Anschlussinhaber wird sodann ein Durchsuchungsbeschluss durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Nach der Durchsuchung sollten Sie bitte umgehend Kontakt zu uns aufnehmen.

GigaTribe Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Wir übernehmen Ihre Verteidigung.

Seit dem es GigaTribe gibt, haben wir unzählige Verfahren im Zusammenhang mit diesem Programm und Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie in Deutschland verteidigt. Der Vorteil für Sie ist, dass wir hier nicht nur auf rechtliches Wissen zurückgreifen, sondern auf eine jahrelange Verteidigungspraxis.

Ziel in den Verfahren ist, diese außergerichtlich zu klären, was wir für einen Großteil der Verfahren, die wir verteidigen, auch realisieren können. Hierbei ist der Gedanke unserer Mandanten, sich in einer öffentlichen Verhandlung diesem Vorwurf aussetzen zu müssen, mit schlaflosen Nächten verbunden. Diese Angst können wir durch eine gut geplante Verteidigung nehmen.

Wir behalten bei der Verteidigung von Verfahren auch die wirtschaftlichen und beruflichen Aspekte im Blick und sind täglich für alle Rückfragen und Sorgen, auch am Wochenende, für Sie da.