Verstoß gegen das BtMG

Als Kanzlei für Strafrecht in NRW, mit Holland als Nachbar, vertrete ich regelmäßig Mandanten wegen des Verstoßes gegen das BtMG vor dem Amtsgericht und Landgericht

Bochum – Bottrop – Dortmund – Duisburg – Essen – Gelsenkirchen – Hagen – Hamm – Herne – Mülheim an der Ruhr – Oberhausen – Recklinghausen – Unna – Wesel – Ennepe – Kleve – Münster – Krefeld – Bocholt – Ahaus – Lüdinghausen – Nordhorn – Siegen – Dinslaken –   Geldern – Haltern – Marl – Dorsten – Gladbeck – Hattingen – Sprockhövel – Gütersloh

und anderen Städten aus dem Ruhrgebiet. Nah an der Grenze zu den Niederlanden verteidige ich Sie unter anderem von den Gerichten in Kleve, Geldern, Borken, Münster, Bocholt, Krefeld, Vreden.

Bundesweit verteidigen wir Mandanten seit dem Jahre 2005 im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das BtMG.

Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen beim zuständigen Zollfahndungsamt bzw. der Kriminalpolizei Akteneinsicht. Ich suche Sie ggf. in der JVA auf, falls erforderlich.

Bundesweit als Pflichtverteidiger, verteidige ich Sie nach Absprache.

Verstoß gegen das BtMG

Kanzlei Louis & Michaelis – bundesweite Strafverteidigung

Als  bundesweite Strafrechtskanzlei für die Verteidigung bei Drogendelikten / Verstoß gegen das BtMG dürfen wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten. Wir greifen auf unzählige Erfahrungen von großen Betäubungsmittelstrafverfahren im mehrfachen Kilobereich bei allen Arten von BtM zurück. Wir verteidigen Sie zu fairen und erschwinglichen Preisen.

Um eine Sache vorwegzustellen, auch wenn es der Presse häufig anders entnommen wird: Wir betreuen nicht nur Großverfahren, sondern auch Grammverfahren. Alles wird bei uns mit der nötigen Sorgfalt verteidigt.

Seit dem Jahre 2005 bieten wir unsere Dienste im Bundesgebiet an und haben bereits überregional viele Verfahren zu einer Einstellung gebracht, was die Beauftragung unserer Kanzlei rechtfertigt. Greifen Sie hierbei auf Kompetenz zurück und nicht auf den „Anwalt um die Ecke“.

Aus diesen Gründen:

In vielen Fällen erwirken wir eine Einstellung Ihres Verfahrens. Bei Großverfahren erwirken wir, dass Ihre Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Diskret und mit Erfolg koordinieren wir Ihr Verfahren, egal wo Sie wohnen. Sofort zeigen wir Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Durch eine umfangreiche Verteidigerschrift, welche wir gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben, erwirken wir meist, dass Sie nicht vorbestraft werden. Beratungen erfolgen per E-Mail, telefonisch und natürlich vor Ort in unseren Kanzleiräumen.

Beachten Sie, dass wir sämtliche Dezernenten der Staatsanwaltschaften und zuständige Richter und Kammern bereits kennen und dies bereits ein Mehrwert für Sie ist.

Das ist ein Arbeitserfolgt: Wir beraten unsere Mandanten umfassend. Die Verteidigerschrift, welche alle strafmildernden Gründe hervorhebt, Ihren Lebenslauf widerspiegelt und genau auf das Verfahrensergebnis abgestimmt ist, provoziert ein optimales Hauptverhandlungsergebnis. Ich kontaktiere den Staatsanwalt und den Richter, um gegebenenfalls eine Verfahrensabsprache zu erwirken. Im Hauptverfahren werden Sie redegewandt und optimal verteidigt.

Das ist Erfahrung: Erfahrung gewinnt man nur, wenn man unzählige Verfahren, vor allem Großverfahren, erfolgreich beendet hat. Meine Mandanten sind stets mit den Ergebnissen zufrieden, da Sie schon im Vorfeld umfassend betreut und aufgeklärt werden. Ich kann alle Ihre Fragen beantworten. Ich überprüfe alle Fragen in Bezug auf § 31 BtMG, dem Wirkstoffgehalt, einer Therapie statt Strafe, der Frage, ob eine Bewährung in Betracht kommt und andere Fragen, welche Sie haben. Bedenken Sie, dass ich, egal wie lange Sie mit Drogen zu tun haben, immer einen Wissensvorsprung genieße.

Erfolg ist demnach nicht selbstverständlich. Erfolg kann und muss man sehen und spüren. Deshalb wenden Sie sich an unsere Kanzlei.

Besitz, Handel und Anbau von Betäubungsmitteln

Große Verfahren brauchen gute und erfahrene Betreuung. Ob ein Kilo oder ein paar Gramm. Ob Festnahme, Hausdurchsuchung, Anklage oder Gerichtsverhandlung: Sie brauchen jemanden, der Ihre Sprache spricht und Ihre Akten sorgfältig auf- und durcharbeitet. Verteidigung in solchen Prozessen bedeutet, dass man mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft – schon im Ermittlungsverfahren – die richtigen Weichen stellt und in Kommunikation tritt.

Lassen Sie sich von Qualität überzeugen und genießen Sie eine persönliche Betreuung und Verteidigung. Mit meiner Zeit und intensiver persönlicher Betreuung Ihres Verfahrens, fängt meine Verteidigung erst an.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, welche ich als Verteidiger für Sie nutze. Dies kann dazu führen, dass Sie erheblich milder bestraft werden. Jedes dritte Verfahren meiner Kanzlei hat mit BtM zu tun. Ich erfinde das Rad nicht neu, sondern schöpfe aus meinen Erfahrungen. Marihuana, Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz vorgeworfen werden kann. Die Frage, ob es sich um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, entscheidet über die Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Ich berate Sie und beantrage Akteneinsicht. Sie brauchen und dürfen der Vorladung zum Vernehmungstermin nicht nachkommen. Ich äußere mich schriftlich für Sie. Ich prüfe, ob die Hausdurchsuchung rechtens war.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. In NRW, welches seine Grenze zu Holland hat, sind Drogendelikte an der „Tagesordnung“. Ich habe gute Kontakte zu der Staatsanwaltschaft. Bedenken Sie, dass es immer wieder die gleichen Staatsanwälte sind, welche BtM – Delikte anklagen.

Bei einer Vernehmung gilt das Prinzip:  „Alles, was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Ist Ihr Auto durchsucht worden? Sind Sie in eine Beschuldigtenvernehmung gekommen? Sind Sie Opfer einer Hausdurchsuchung geworden? Dann ist es nun Zeit, sich Hilfe zu holen.

Nach Akteneinsicht kann ich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken. Das hängt von vielen Faktoren ab, welche ich mit Ihnen besprechen werde.

Telefonüberwachung: eine Falle?

Telefonüberwachungen und anschließende Hausdurchsuchungen sind die Falle eines jeden Dealers. Meist wird nicht damit gerechnet, dass schon seit Monaten das Handy abgehört wird. Plötzlich stehen die Ermittlungsbehörden vor der Tür. Gefunden werden (nicht) geringe Mengen an Drogen, eine Feinwaage, Tütchen und Handys. Diese werden beschlagnahmt und  der Beschuldigte häufig in Untersuchungshaft genommen.

Die Telefonüberwachung, manchmal auch die Käufer, sollen einzelne Verkäufe nachweisen. In den Telefonüberwachungen wird jedoch meist nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Hier kommt einem Mandanten eine sorgfältige Auswertung der Telefonüberwachungsprotokolle, welche sich über mehrere Ordner erstrecken können, zu Gute. Die Nachweisbarkeit ist immer relativ. Meist kann man, wenn man diese auswertet, einen Teil der Taten reduzieren. Manchmal ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass eine gute Verteidigung diese entkräften kann.

Bedenken Sie aber auch, dass im Falle einer Hausdurchsuchung Ihr Handy sichergestellt werden kann und Facebook / WhatsApp / SMSen sodann ausgewertet werden können und beweismittelträchtig sind. Das muss im Einzelfall natürlich geprüft werden, wenn Ihr Mobilfunktelefon sichergestellt werden sollte.

Wie kann ich für Drogendelikte bestraft werden.

Bestraft kann ich werden durch

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe (vollstreckbar oder auf Bewährung)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger kann, wenn er die Gesamtumstände würdigt, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen. Insbesondere kann der Verteidiger auf eine Therapie statt Strafe hinwirken, § 35 BtMG. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestrafung von Betäubungsmitteldelikten regional sehr variieren kann.

Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?

Maßgeblich sind: Wirkstoffgehalt und die Anzahl der toxischen Dosen. Die Menge wird also nicht nach Gewicht der eigentlichen Substanz bestimmt. Als Verteidiger setzte ich mich mit dem Gutachten über den Wirkstoffgehalt auseinander, welches die Staatsanwaltschaft regelmäßig einholt. Dies bestimmt manchmal über die Frage, ob Ihnen ein Verbrechen oder ein Vergehen zur Last gelegt werden kann.

VORSICHT: Die Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Es besteht demnach die Gefahr, dass Sie keine Bewährungsstrafe mehr erhalten, sondern eine vollstreckbare Freiheitsstrafe.

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Heroin = 1,5g

Kokain = 5,0g

Cannabis = 7,5g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 %)

LSD = 6,0g

Ecstasy = 30g

Crystal = 5g

Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind, oder 6,0 g LSD etwa 300 Trips sind.  

 

§ 31 BtMG: Die Waffe des Verteidigers:

§ 31 BtMG besagt:

Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter

  1. durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder
  2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29aAbs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.

Ich weise in meiner Beartung immer auf die Möglichkeiten, welche der § 31 BtMG bietet, hin. Der § 31 BtMG ist nicht für jedes Verfahren geeignet und sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn es „keinen anderen Ausweg mehr gibt“. Immerhin müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie jemanden anderen mit dem § 31 BtMG belasten. Ob dies Repressalien zur Folge haben könnte, gehört zu den in einer Beratung zu klärenden Fragen.

§ 31 BtMG ist, neben der Telefonüberwachung, mit der häufigste Grund, warum Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet werden. Ein Großdealer wird geschnappt und wird in seiner Vernehmung zum Beispiel sämtliche Käufer benennen und belasten. Meist erfolgt unmittelbar danach dann eine Hausdurchsuchung bei den Betroffenen und Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

Der BGH hat 2005 eindeutig entschieden:

„Die Kooperation eines Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden, wodurch bislang nicht bekannte oder an unbekanntem Ort gelagerte Betäubungsmittelmengen sichergestellt werden, kann die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 und 2 BtMG erfüllen“ 

Ich betreue Sie bundesweit in Ihrem Strafverfahren.

Drogentherapie / Therapie statt Strafe

Drogentherapien (stationär / ambulant), Methadonprogramm, § 35 Therapie statt Strafe sind Aspekte, welche ich bei der Betreuung eines Mandats im Betäubungsmittelbereich berücksichtige. Ich stelle den Kontakt zu den einzelnen Organisationen her und werde die vorbenannten Einflussmöglichkeiten in Ihrem Strafverfahren zu Ihren Gunsten nutzen. Einzelheiten werden in einem persönlichen Gespräch mit dem Mandanten geklärt. Dieser entscheidet mit mir, welchen Weg er einschlagen will.

Sie wurden im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen?

Beachten Sie immer, dass nunmehr verschiedene Verfahren auf Sie zukommen können. Zum einen ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch und / oder das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz.

 

 

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen bei einem Verstoß gegen das BtMG?

Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen – Essener – Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger. Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen“ lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 – 310 460 – 0 ist Ihr Einsatz.

Überregional bieten wir unsere Dienste ebenfalls an. Fragen Sie nach.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.

Drogen im Internet / Darknet bestellt

Wie komme ich ins Darknet & Deepweb?

Jeder Internetnutzer kann den sog. Tor – Browser ganz einfach und legal auf www.torprojetct.org herunterladen. Danach musst der Installer ausführt werden und schon haben Sie Zugriff zum verschlüsselten Tor-Netzwerk.

Die Adressen der Websites im Darknet sind in Listen mit Links („Hidden Wiki“) zu finden. Diese können in persönlichen Chats weitergegeben werden oder werden durch Suchmachschienen generiert.

In vielen Fällen wird, neben dem Tor – Browser noch zusätzlich einen VPN-Dienst, der  keine Daten loggt, genutzt. Als Biespiel soll hier: CyberGhost Premium Plus Erwähnung finden.

Um den Darknet Zugang herzustellen, braucht man in der Regel den Tor – Browser (The Onion Routing). Tor ist ein Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten.

Das Darknet / Deepweb wird durch google auch nicht erfasst und kann somit nicht einfach durch eine Suchmaschine durch Eingabe der Begriffe gefunden werden.

Was kann ich im Darknet kaufen?

Im Darket werden derzeit in erster Linie Drogen, Waffen und Falschgeld verkauft. Hier gibt es auch verbotene Pornographie wie: Jugendpornographie und Kinderpornographie. Raubkopierte Filme und Serien, illegale Softwarelizenzen, gefälschte Ausweisdokumente, gefälschte TÜV Plaktten, geklaute Zugangsdaten und Kreditkartendaten sind hier erhältlich.

Wie wird die Ware verschickt, die ich im Darknet kaufe?

Ein direkter Kontakt zu den Lieferanten besteht in der Regel nicht, ggf. nur über E – Mail. Waffen, Drogen oder andere Dinge werden per Post oder DHL verschickt.

Eine Lieferung an eine Packstation oder verwaisten Briefkasten kommt in der Praxis häufig vor.

Wie wird im Darknet bezahlt?

Die Bezahlung erfolgt in der digitalen Währung Bitcoin oder Litecoins. Es handelt sich hierbei um eine ist eine Peer-to-Peer Kyptowähung, also eine anonyme Währung ohne Scheine und Münzen. Sie besteht nur virtuell. Sie benötigen ein sogenanntes Bitcoin Wallet (Bitcoin Konto) um mit Bitcoins bezahlen und handeln zu können.

bundesweite Strafverteidigung seit 2005

Seit 2005 verteidigen wir bundesweit BtM – Verfahren / Verstoß gegen das BtMG und haben den Anspruch, dass wir immer mit unseren Aufgaben wachsen. Wir verfügen, neben dem fundierten BtM – Wissen, auch sehr gutes IT – Kenntnisse und sind somit Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter im Zusammenhang mit dem Darknet erfahren haben.

Wir wollen Ihnen zwei Beispiele aus dem Darknet aufzeigen in denen wir zahlreiche Ablegerverfahren vereidigt haben:

Der Fall: „Chemical Love“

Bei einer bundesweiten Razzia konnten Ermittler größere Mengen Drogen sicherstellen, die die Verdächtigen zuvor im Darknet gekauft haben sollen.

Die Beschuldigten sollen als Händler tätig gewesen sein.

Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat bekanntgegeben, dass Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Großabnehmern des ehemaligen Darknet-Marktplatzes Chemical Love durchgeführt wurden. Ein Tatverdächtiger sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Aus diesem Komplex hat unsere Kanzlei bundesweit viele Verfahren verteidigt.

Der Fall „Shiny Flakes“

Als Schnapsidee hat ein 20-jähriger Leipziger seinen groß angelegten Online-Drogenhandel „Shiny Flakes“ bezeichnet. Auf den kurzen Internet-Ruhm folgt jetzt eine lange Jugendstrafe.

Im heimischen Jugendzimmer war der 20-jährige Leipziger vom einzelgängerischen Computerfreak zum Großdealer aufgestiegen.

Er hat zugegeben, von Dezember 2013 bis zu seiner Verhaftung im Februar 2015 fast eine Tonne Drogen, darunter Kokain, Ecstasy und Haschisch, über das Internet verkauft zu haben.

Die Kundendaten wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung auf den Datenbeständen aufgefunden. Namen, Adressen, E – Mailadressen und Nachrichten der Käufer führten sodann zu unzähligen Hausdurchsuchungen und Vorladungen.

Bin ich denn sicher im Darknet und Deepweb?

Es steht außer Frage, dass durch die Verschleierung der IP – Adresse und ggf. zusätzliche Nutzung eines VPN – Dienstes Ihre Anonymität im Netz gewahrt wird. Mehr Schutz kann kaum ein Besuch einer Internetseite bieten.

Kommuniziert wird im Darknet nicht mit der eigenen E-Mail-Adresse, sondern Tormails. Tormails sind PGP-Key verschlüsselt.

Viele Nutzer legen zudem auch falsche oder Fake – E – Mailaccounts an um hier nicht ihren Klarnamen oder wirkliche E – Mailadresse zu nutzen. Auch dies erschwert den Ermittlungsbehörden eine Identifikation.

Die Ermittlungsbehörden haben aber auch Tracking-Methoden entwickelt, die im Tor-Netzwerk eindeutige Ergebnisse liefern können. Als Beispiel soll hier: Audio Fingerprinting genannt werden.

Zudem hat das FBI eine „Anti-Tor-Malware“ entwickelt, welche die Fähigkeit besitzt, einen Tor-Nutzer zu enttarnen.

Erfolgreiche Verteidigung von Darknet – Verfahren

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für  Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen  und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Schicken Sie uns eine E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de zu Ihrem Verfahren und wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat in der Regel, wenn sie keine Hausdurchsuchung veranlasst hat, ggf. nur Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E – Mailadresse als Beweis der Tatsache, dass Sie Waffen, Drogen oder Betäubungsmittel im Internet gekauft haben.

Aufgrund unseres Verständnisses für diese Verfahren können wir in der Regel diese Beweislage erfolgreich in Frage stellen. Dies ist natürlich einer Verteidigung vorbehalten und soll hier nicht weiter ausgeführt werden.

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

Sie sollten in Darknet – Verfahren nie eine Aussage tätigen, denn diese könnte Sie belasten. Ohne Aktenkenntnis sind Sie hier deutlich im Nachteil sein und diese Lücke schließen wir.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.

Wie werde ich bestraft, wenn ich Drogen im Darknet bestelle?

Durch eine clever Verteidigung, die wir Ihnen bieten, in vielen Fällen nicht.

In den letzten Jahren, in denen wir Verfahren aus dem Darknet verteidigt haben, haben wir einen guten Anteil einstellen können und es ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Dies ist auch der Grund, warum wir bundesweit unserer Dienste anbieten und Sie somit, egal aus welchem Teil in Deutschland Sie kommen, uns beauftragen können. Selbstredend verteidigen wir Sie auch vor Ort, wenn dies ausnahmsweise erforderlich sein sollte.

Im Falle, dass die Beweislage eine Überführung zulässt, klären wir in der Regel die Verfahren mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Dies hat den Vorteil, dass die Strafe weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, was für vielen Mandanten für uns, neben einer außergerichtlichen Klärung, was wichtigste Ziel einer soliden Verteidigung ist.

Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Verfahre außergerichtlich mittels Geldstrafe zu beenden. Hierbei wird ein Strafbefehl erlassen, also ein außergerichtliches Urteil, wie Sie es bspw. von einem Bußgeldbescheid her kennen.

Die Geldstrafe darf aber dann nicht 90 Tagessätze überschreiten, da Sie sonst vorbestraft sind und die Strafe für 3 Jahre ins Führungszeugnis aufgenommen wird.

Natürlich beraten wir Sie in diesen Fällen auch, wie sich ein solches Verfahren auf Ihren Führerschein auswirken kann. Bedenken Sie, dass entsprechende Verfahren auch der Fahrerlaubnisbehörde zur Kenntnis gebracht werden können.

Das ist der Grund, warum Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir sie schnell, diskret und sicher an das Ziel bringen. Die Erfahrungen, die wir seit 2005 gesammelt haben, werden Ihr Mehrwert sein. BtM – Wissen gepaart mit IT – Kenntnissen ist eine unschlagbare Kombination.

Berufung und Revision

Bundesweit „retten“ wir Mandanten, wenn diese zu hoch verurteilt wurden.

Eine Berufungsinstanz bedeutet, dass Sie das komplette Verfahren erneut durch das Landgericht durchführen können. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, einen erfahrenen BtM – Anwalt an Ihrer Seite zu haben.

Wir haben seit Jahren erheblichen Erfolg mit Revisionen auf dem Gebiet des BtM – Rechts. Hier nur ein Ausschnitt von Verfahren, die der Bundesgerichtshof – auf unseren Antrag hin, aufgehoben hat:

Landgericht Essen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76212&pos=9&anz=509

Landgericht Kempten (Allgäu)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3497486fc493b99b5dee50bb51c8db6b&nr=72617&pos=0&anz=1

Landgericht Hagen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=98ce5b03bd438affd077e76756b0cf6b&nr=64077&pos=0&anz=1

Landgericht Mönchengladbach

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=8949b7172e537c0b99658004c668e7d1&nr=59660&pos=0&anz=2

Landgericht Krefeld

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61425&pos=1&anz=638

Landgericht Aachen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=52207ac8d7a6814ab119d7fa0636c28d&nr=58576&pos=0&anz=1