Telefonüberwachung – Tipps und Tricks

Kanzlei Louis & Michaelis – bundesweite Strafverteidigung

Wann darf eine Telefonüberwachung erfolgen?

Die Telefonüberwachung wird durch den zuständigen Richter angeordnet. Die Staatsanwaltschaft darf eine Telefonüberwachung nur dann anordnen, wenn „Gefahr in Verzug“ ist.

Das Abhören von Telefonen stellt bei bestimmten Voraussetzungen also eine Ausnahme zu Artikel 10 Grundgesetz, die Grundrechte auf Post- und Fernmelde- Geheimnisses dar.

Sollen Sie nicht sicher sein, ob letztendlich nicht doch Ihr Telefon überwacht wird, dann reden Sie, wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, bitte nicht über die Tat am Telefon. Wir werden über eine Tat nur in den vertraulichen Räumen meiner Kanzlei sprechen.

Wie läuft eine Telefonüberwachung in der Praxis ab?

Zunächst besteh ein Verdacht gegen Sie, dass Sie Täter bzw. Teilnehmer einer der unten aufgeführten Straftaten sind.

Regelmäßig beantragt die Polizei sodann bei Gericht eine Telefonüberwachungsmaßnahme.

Telekommunikationsverbindungsdaten werden durch Telekommunikationsdienstleister auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Das sind Angaben über die Kennungen, sämtliche Rufnummern, Sim-Karten Nummer, Standort des Telefonats.

Ihre Telefonate werden sodann überwacht und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen der Gespräche / SMS landen automatisch auf dem Computer des zuständigen Kommissariats und werden durch die Beamten nach dem Prinzip der Erheblichkeit für Ihren Fall schriftlich festgehalten.

Die „TKÜ“ stellt sodann ein wichtiges Beweismittel im Strafverfahren dar.

Rechtsanwalt Louis wurde durch die Staatsanwaltschaft Essen im Bereich der organisierten Kriminalität ausgebildet und kann somit zuverlässig Antwort geben.

Bei welchen Taten darf mein Telefon abgehört werden?

Täter oder Teilnehmer, welche einer der folgenden Straftaten verdächtig sind, dürfen telefonisch überwacht werden:

Einzelheiten entnehmen Sie bitte 100a StPO.

Exemplarisch:

  • Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern / sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • Verbreitung pornografischer Schriften
  • Mord, Totschlag, Völkermord
  • Straftat gegen die persönliche, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt
  • Bandendiebstahl, schweren Bandendiebstahl
  • Raub oder eine räuberische Erpressung, Erpressung
  • gewerbsmäßige Hehlerei, eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei
  • Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
  • Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung u.a.)
  • Verstöße gegen das BtMG
  • Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz
  • Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit

Wie merke ich, ob mein Telefon überwacht wird?

Es gehört mittlerweile einem Mythos an, dass man, wenn eine Telefonüberwachung ausgesetzt ist, dies akustisch mitbekommen kann. Ein „klicken“, ein „Widerhall“, oder ähnliche Störgeräusche stellen jedenfalls kein probates Mittel dar, um sicherzustellen, ob das Telefon bzw. Handy abgehört wird.

Vielmehr sollten Sie, wenn Sie schwere Straftaten begehen, immer davon ausgehen, dass schon längst, manchmal schon bevor Sie überhaupt damit rechnen, eine Telefonüberwachung geschaltet wurde. Auch das Wechseln der Sim-Karte und somit die Rufnummer wird kaum dazu führen, dass eine Überwachung somit endet.

Was ist ein IMSI-Catcher?

Mit einem solchen „Fänger“ können Sie den Standort von Handys ermitteln, um damit einen Täter zu fassen.

Diese rechtlich höchst umstrittene Technik, wird immer häufiger durch die Ermittlungsbehörden eingesetzt.

Dabei geht es nicht mehr allein um das eigentliche Abhören, schon die Auswertung der bei den Providern gespeicherten Daten werden für Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft genutzt.

Ich denke, dass mein Telefon abgehört wird, was kann ich jetzt tun?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stellen eine Anfrage gegenüber der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren gegen Sie anhängig ist.

In Kürze werden Sie dann wieder ruhig schlafen könne.

Um die Sorge vorwegzunehmen: Das weckt keine „schlafenden Hunde“, weil wir unser Handwerk verstehen und Anträge so allgemein stellen, dass Sie unbesorgt sein können.