Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB Ermittlungsverfahren Strafverfahren

Rechtsanwalt Clemens Louis verteidigt seit 2005 bundesweit erfolgreich Sexualstrafverfahren.

Sollten Sie eine Hausdursuchung oder Vorladung als Beschuldigter erfahren haben, dann übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen per E – Mail mail@rechtsanwalt-louis.de bzw. per WhatsApp unter 017624738167 und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen durch uns.

Hier werden wir Ihnen viele wertvolle Informationen zu dem § 184k StGB liefern und Fragen beantworten, die Ihnen durch den Kopf gehen.

Wir verstehen, dass ein hoher Druck auf Ihnen lastet und das Verfahren Ihnen schlaflose Nächte bereitet. Wir stehen Ihnen zur Seite und verteidigen Sie.

Wie mache ich mich wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen strafbar, § 184k StGB?

Wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen macht sich strafbar, wer

  • absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,
  • eine solch hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
  • eine befugt solch hergestellte Bildaufnahme wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.

Welche Strafe erwartet mich bei § 184k StGB?

Die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hierbei ist zu beachten, dass nur in äußersten Ausnahmefällen eine Haftstrafe verhängt wird und Rechtsanwalt Clemens Louis die meisten Verfahren, die er im Bundesgebiet verteidigt, mittels Einstellung (gegen Auflage) und Geldstrafe außergerichtlich erledigt.

Dies spart Ihnen eine Menge Kosten und Nerven, denn eine Anklage zu Gericht und eine Gerichtsverhandlung sind belastend und können vermieden werden, wenn man sich frühzeitig an uns wendet.

Beachten Sie auch, dass ein wichtiges Ziel ist, dass Sie keinen Eintrag im Führungszeugnis bzw. im erweiterten Führungszeugnis erhalten. Strafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitstrafe werden in ein Führungszeugnis aufgenommen. Bei § 184k StGB droht aber auch bei einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen eine Eintragung im sog. erweiterten Führungszeugnis.

In vielen Fällen ist somit dem Klienten nur damit gedient, dass das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts (§ 170 II StPO) oder wegen geringer Schuld (§ 153 I StPO), gegebenenfalls gegen Auflage (§ 153a StPO) eingestellt wird.

Eine solche Erledigungsform ist möglich und kann durch eine gute Argumentation realisiert werden.

Was ist von Bildaufnahmen umfasst, § 184k StGB?

Von Bildaufnahmen ist sowohl das Fotografieren als auch das Aufnehmen von Filmen umfasst. In der Praxis werden meist mit dem Mobiltelefon die genannten Körperteile fotografiert oder aufgenommen. Daraus entstanden Trends wie „Upskirting“ oder „Downblousing“.

Was ist das sog. „Upskirting“ , § 184k StGB?

„Upskirting“ ist das Fotografieren unter den Rock einer Person. In der Regel wird dies durch ein Mobilfunktelefon realisiert. Die Person hält, in einem unentdeckten Moment das Handy unter den Rock und macht eine Aufnahme (Bild oder Video) von der Unterhose.

Was ist das sog. „Downblousing“ , § 184k StGB?

„Downblousing“ ist in den Ausschnitt von T-Shirt, Bluse oder Kleid Fotografieren, um somit ein Bild der Brust der Person zu bekommen.

Auch wird in der Regel ein Handy als Tatwerkzeug in Betracht kommen.

Welche Körperteile werden geschützt, § 184k StGB?

Geschützt werden die Genitalien, das Gesäß und die weibliche Brust.

Ist nur die Bildaufnahme unbekleideter Körperteile strafbar, § 184k StGB?

Nein, auch die Aufnahme der diese Körperteile bedeckten Unterwäsche ist strafbar.

Welche Handlungen sind bei § 184k StGB strafbar?

Folgende Handlungen sind strafbar:

  • Das unbefugte Herstellen
  • Das unbefugte Übertragen
  • Das Gebrauchen
  • Das Zugänglichmachen einer dritten Person und
  • Das Zugänglichmachen befugt hergestellter Aufnahmen.

Wann sind solche Handlungen „unbefugt“ bei § 184k StGB?

Unbefugt bedeutet in dem Zusammenhang rechtswidrig, also ohne Einwilligung der fotografierenden Person. Eine ausdrückliche Erklärung, dass die Person das nicht wolle, bedarf es nicht.

In der Praxis stellt sich dies dann problematisch dar, wenn die Personen freiwillig freizügige Kleidung tragen. Insbesondere beim freiwilligen Präsentieren der Brüste liegt wohl eine Einwilligung vor, wenn der Fotograf eine unbeabsichtigt freigelegte Brustwarze fotografiert.

Was ist die „Herstellung“ der Aufnahmen, § 184k StGB?

Darunter fällt die Steuerung des Aufnahmevorgangs.

Was ist „übertragen“, § 184k StGB?

Übertragen ist die Weiterleitung der Bildaufnahmen mit Hilfe technischer Mittel.

Was ist „Gebrauchen“, § 184k StGB?

Gebrauchen ist das Vorspielen der Bildaufnahme sich selbst oder einer dritten Person.

Wann mach ich einer dritten Person die Bildaufnahme „zugänglich“, § 184k StGB?

Das machen Sie, wenn Sie einer dritten Person den Zugriff auf die Bildaufnahme ermöglichen, sei es durch Überlassen des Datenträgers oder durch Freischaltung der „Dropbox“ oder einer anderen Cloud für Dritte.

Dies ist auch der Fall, wenn Sie diese per E – Mail oder WhatsApp an eine Person übersenden.

Zugänglich machen Sie die Bildaufnahmen auch, wenn Sie diese auf eine Pornoseite hochladen.

Wann mache ich einer dritten Person eine befugt hergestellte Bildaufnahme zugänglich, § 184k StGB?

Das machen Sie dann, wenn Sie oben genannte Bildaufnahmen, die ursprünglich mit Einwilligung der anderen Person hergestellt worden sind, mittlerweile aber ohne deren Einwilligung Dritten überlassen.

Davon sind insbesondere Fälle umfasst in denen genannte Bildaufnahmen in das Internet gestellt werden. Insbesondere das Schicken solchen Bildaufnahmen in geschlossene oder öffentliche „WhatsApp“-Gruppen ist strafbar.

Wann wird § 184k StGB durch die Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt?

Bei der Tat handelt es sich um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Tat nur verfolgt und bestraft wird, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. (vgl. § 77 StGB)

Wenn kein Strafantrag gestellt wurde, kann die Tat nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Tat verfolgt werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen, wird aber wohl in den Fällen vorliegen, in denen die Bildaufnahme einer unbeschränkten Personenanzahl zugänglich gemacht wird, da eine Veröffentlichung privater intimer Bildaufnahmen nicht im öffentlichen Interesse der Gemeinheit steht.

Wann ist § 184k StGB straflos?

Eine Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Bildaufnahmen in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

Sicherstellung des Mobilfunktelefons: Auf frischer Tat betroffen bei § 184k StGB

In vielen Fällen, die wir bundesweit verteidigen, wird die Tat direkt bei der Anfertigung der Bildaufnahmen aufgedeckt, die Polizei gerufen und sodann das Mobilfunktelefon zur Auswertung sichergestellt.

Hierbei merkt das Opfer, dass es fotografiert oder videographiert wird und stellt vor Ort gegenüber der Polizei Strafantrag.

Das sichergestellte Mobilfunktelefon wird sodann durch die Polizei ausgewertet und es entsteht ein sog. „DV – Auswertungsbericht“, welcher samt den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zur Verfügung gestellt wird.

Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei Ihren PIN für das Handy zu benennen.

Im Falle, dass Sie gerade mit einer solchen Maßnahme konfrontiert wurden, nehmen Sie Kontakt per WhatsApp unter: 017624738167 oder per Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de auf.

Sie müssen auch auf keine Vorladung als Beschuldigter warten: Wir erfragen den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen und können somit frühzeitig im Verfahren intervenieren.

Zufallsfund bei einer Auswertung: Dateien im Sinne von § 184k StGB.

In vielen weiteren Fällen, die wir verteidigen, werden im Rahmen einer Auswertung bei einem Sexualdelikt zufällig Dateien gefunden, die den Tatbestand erfüllen.

Diese Zufallsfunde sind verwertbar.

Beachten Sie, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt, also das Opfer binnen 3 Monaten nach der Tat einen Strafantrag stellen muss.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Verteidigung hier einen prozessualen Vorteil hat, wenn es sich um Dateien handelt, die zufällig bei einer Auswertung von Speichermedien gefunden werde.

Die Bewertung unterliegt dann dem Einzelfall, ob bei dem Besitz solcher Dateien ggf. eine Strafbarkeit abgeleitet werden kann.

Habe ich eine Hausdurchsuchung bei Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen zu befürchten, § 184k StGB?

In vielen Verfahren wird die Staatsanwaltschaft einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht beantragen, Ihre Wohnräume zu dursuchen, da bei einer Hausdurchsuchung die Bildaufnahme und Videoaufnahmen gesichert werden sollen.

Die Polizei vollstreckt einen Durchsuchungsbeschluss in der Regel früh morgens und bei der Hausdurchsuchung werden sämtliche Datenträger (Laptop, Computer, Handy, Tablet) sichergestellt.

Die Auswertezeiten der Asservate, die sichergestellt wurden, dauert 8 – 24 Monate und ist somit ein erheblicher Eingriff, welcher einer stetigen Kontrolle durch unsere Kanzlei unterzogen ist.

Im Auswertungsbericht, welcher nach Auswertung der Datenträger erfolgt, wird sodann geprüft, ob das Video oder Bild aufgefunden wird, wobei es auch häufig zu Zufallsfunden anderer Dateien kommen kann, die strafbar sind. Diese sind dann ebenfalls im Verfahren verwertbar.

Datenträger, die Dateien im Sinne des hier zur Rede stehenden Strafgesetzes beinhalten, werden eingezogen. Die restlichen Datenträger werden wir aber wieder für Sie freikämpfen.

In vielen Verfahren erwirken wir zudem eine Datensicherung von Dateien, die Sie für Ihren Beruf benötigen, bzw. privater Natur sind und ansonsten für immer verloren gehen würden.

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie vor allem keine Angaben machen und keine PINs und Codes an die Polizei herausgeben, da Sie dazu nicht verpflichtet sind.

Übersenden Sie uns nach der Hausdurchsuchung das Sicherstellungsprotokoll und den Beschluss per Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter: 017624738167 und Rechtsanwalt Clemens Louis wird sich umgehend bei Ihnen melden. Das Team der Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen immer, auch am Wochenende und an Feiertagen tatkräftig zu Verfügung.

Kanzlei Louis & Michaelis langjährige Expertise bei der Verteidigung von Sexualstraftaten.

Seit 2005 hat Clemens Louis und das Team von Kanzlei Louis & Michaelis mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren betreut und ist Ihre Kanzlei, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen eingeleitet wurde.

Sie sollten sich hier ausschließlich einer Strafrechtskanzlei zuwenden, die nachweislich über die erforderlichen Erfahrungen verfügt. Viele Kanzleien für Strafrecht bieten bewusst keine Verteidigung von Delikten im Bereich des Sexualstrafrechts an. Andere Kanzleien werben mit der Verteidigung, aber verfügen nicht über die nötige Praxiserfahrung und erforderlichen Wissen, um Ihr Verfahren zu einer Einstellung zu bekommen.

Falls Sie bereits durch eine Kanzlei verteidigt werden, die nicht das erforderliche Spezialwissen aufweist bzw. Sie nicht rund um zufrieden sind, dann ist ein Wechsel zu unserer Kanzlei problemlosmöglich. Immerhin geht es hier um viel und es ist unser Ziel, das beste Ergebnis zu erzielen, welches uns möglich ist.

Unsere Mandanten sind vor allem immer wieder davon beeindruckt, dass wir ständig erreichbar sind und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen die Sache verteidigen, aber das erforderliche Geschick besitzen, das Verfahren zu Strecke zu bekommen.

Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen: Einstellung des Verfahrens als Ziel der Verteidigung, § 184k StGB!

Die meisten Verfahren, die Strafverteidiger Clemens Louis bei der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen verteidigt, werden durch eine konsequente und geschickte Verteidigung eingestellt. Eine Einstellung erfolgt mangels Tatverdacht oder gegen eine moderate Geldauflage.

Vorteil dieses Erfolgs ist, dass keine Eintragungen in Registern erfolgt, Sie also keine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfahren und somit keine Nachteile durch das Verfahren haben.

Fast alle Verfahren klären wir außergerichtlich, was bedeutet, dass Sie Nerven und Kosten sparen und Sie keinen Gerichtsaal von Innen sehen, wir also bereits im Ermittlungsverfahren Ihr Verfahren gewinnbring klären.

Nachdem wir Ihre Verteidigung angezeigt haben und die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung abgesagt haben, erhalten wir in einem Zeitraum von ca. 12 Wochen Akteneinsicht durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie erhalten eine Kopie der Akte durch uns.

Nachdem wir von Ihnen alle Informationen, die wir günstig Sie ins Felde führen können, erhalten haben, schreiben wir eine umfassende Verteidigungsschrift.

Diese führt dazu, dass unsere Mandanten ohne das negative Erlebnis einer Gerichtsverhandlung dieses Kapitel ihres Lebens hinter sich lassen können.

Das ist unbezahlbar, wobei Sie sich darüber freuen dürfen, dass unsere Kanzlei gerade bezahlbar ist und sich hierdurch positiv von anderen Marktanbietern abhebt. Unsere transparenten und fairen Pauschalen sind genau auf Ihren Fall und Ihren Geldbeutel zugeschnitten. Holen Sie sich unverbindlich ein Angebot für Ihre Verteidigung bei uns per E – Mail oder telefonisch ein.

Wir verstehen, dass ein solches Verfahren einen erheblichen Druck auf Sie und Ihre Lebensqualität ausübt. Hierbei zeigt aber die Erfahrung, dass Mandanten, die sich durch unsere Kanzlei vertreten lassen, schnell zur Ruhe kommen und wieder durchschlafen können. Das ist der Grund, warum Sie mit uns Kontakt aufnehmen.