§ 174b StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung Ermittlungsverfahren Strafverfahren

Kanzlei Louis & Michaelis – Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet der Sexualstrafrechts, verteidigen Mandanten seit 2005 im Bundesgebiet bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Bereich des Sexualstrafrechts.

Rechtsanwalt Clemens Louis und sein Team von Strafverteidigern ist bekannt für seine schnelle Reaktionsgeschwindigkeit, präzise Arbeitsweise und Arbeitserfolge.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, denn gegen Sie im Rahmen des § 174b StGB Anzeige erstattet wurde. Gerne übersenden Sie uns Ihre Fallschilderung und die Unterlagen zu dem Verfahren unter: mail@rechtsanwalt-louis.de

Wann kann ich mich wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung strafbar machen, § 174b StGB?

Dieses Delikt kann nur durch einen Amtsträger begangen werden, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen. (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Sie müssen mithin für die Einleitung oder Mitwirkung an einem oben genannten Verfahren „allgemein zuständig“ sein. Beispiele sind etwa:

  • Richter
  • Staatsanwälte
  • Polizeibeamte
  • Bedienstete einer Ortspolizeibehörde
  • Finanzbeamte
  • Ärzte in Unterbringungsverfahren
  • Ggf. Gerichtshelfer

Welche Handlungen werden bestraft?

Strafbar ist die Vornahme und das Vornehmenlassen sexueller Handlungen (s. sexuelle Handlung) an den genannten Personen sowie das Bestimmen der genannten Personen zur Vornahme bzw. Duldung einer sexuellen Handlung an bzw. von einer dritten Person.

Sie müssen „unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit“ gehandelt haben. Das ist der Fall, wenn Sie Ihre durch ihre Stellung gegebene Überlegenheit dazu nutzen, eine sexuelle Handlung vorzunehmen. Das bloße Ausnutzen einer Gelegenheit reicht dagegen wohl nicht aus.

Schon der Versuch ist strafbar.

Welche Strafe erwartet mich, § 174b StGB?

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung kann mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Zu beachten ist, dass eine Verurteilung nicht nur eine Eintragung im Bundeszentralregister, sondern auch einen Antrag im Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis nach sich zieht.

Sollten Sie Beamter sein, dann wird, neben dem Ermittlungsverfahren, ein Disziplinarverfahren eingeleitet, welches wir ebenfalls verteidigen. Sie benötigen somit in diesem Fall nur einen Rechtsanwalt, was Kosten spart und zudem übersichtlicher in Hinblick auf die Koordination des Verfahrens ist.

Arbeitsrechtlich arbeiten wir hochqualifizierten Fachanwälten für Arbeitsrecht Hand in Hand die seit Jahren unsere strafrechtlichen Verfahren begleiten, um Ihnen eine optimale Lösung für Ihr Verfahren aus einer Hand zu bieten.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei § 174b StGB

Da der Gesetzgeber drakonische Strafen, die erhebliche berufliche Folgen haben kann, installiert hat, ist bei der Verteidigung des § 174b StGB kein Raum für eine Verständigung. Sollte Ihre Verteidigung auf das Verfahren aussitzen und die Einstellung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgen, dann besteht das Problem, dass die Staatsanwaltschaft, nach Abschluss der Ermittlungen, die die Sache zum Amtsgericht und Landgericht anklagt.

Es ist somit erhebliche wichtig im Ermittlungsverfahren keinen Aufwand zu sparen, so dass das Verfahren eingestellt werden kann.

Kanzlei Louis & Michaelis ist bewusst eine Kanzlei mit mehreren Strafverteidigern, da in der Praxis dies auch bedeutet, dass die Strafrechtler in der Kanzlei sich gegenseitig mit Tatkraft und Wissen bei der Verteidigung unterstützen und wir somit in jedem Verfahren eine hohe Arbeitsqualität leisten können, welche Einzelanwälte nicht gewährleisten können.

In den meisten Missbrauchsverfahren, die wir seit 2005 verteidigt haben, haben wir eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erzielen können.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Louis bei § 174b StGB

Nachdem Sie unverbindlich Kontakt mit uns aufgenommen und wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, erstellen wir eine Verteidigungsstrategie. Unsere Kanzlei arbeitet mit transparenten Kostenpauschalen im Ermittlungsverfahren und keinen Stundenhonorarvereinbarungen, da dies Ihnen Kontrolle über die Kosten, die im Verfahren entstehen, haben.

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und Sie erhalten eine Kopie der Ermittlungsakte, die wir durch die Staatsanwaltschaft erhalten, durch uns.

Sodann besprechen wir die Akte und verfassen eine sehr umfangreiche Verteidigungsschrift mit allen entlastenden Beweismitteln. Wir bedienen uns bei der Erstellung der Verteidigungsschrift den modernsten Erkenntnissen der Aussagepsychologie und lassen uns durch unser bundesweites Team an Gutachtern bei der Bearbeitung der Einstellung des Verfahrens unterstützen.

Ziel ist es, was in den meisten Fällen erzielt wird, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen, da entsprechende Verfahren ansonsten im gerichtlichen Verfahren den Nachteil haben, dass diese sehr presseträchtig sind und wir Sie vor einer medialen Ausschlachtung des Verfahrens bewahren wollen.

Sollten Sie bereits verteidigt werden, dann steht einem Wechsel zu unserer Kanzlei nichts im Wege bzw. wir verstärken gerne das bisherige Verteidigerteam mit unserem unermüdlichen Einsatz und Praxiswissen.

Nehmen Sie noch am heutigen Tage Kontakt mit uns auf: mail@rechtsanwalt-louis.de