Brandstiftung

Brandstiftungsdelikte  

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann mache ich mich wegen besonders schwerer Brandstiftung strafbar?

Besonders schwere Brandstiftung begeh ich, wenn ich

  • ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
  • eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
  • eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setze oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstöre.

Ebenso werde ich bestraft, wenn ich eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 (siehe oben unter Brandstiftung)  bezeichnete Sache in Brand setze oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstöre und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringe.

Ein Gebäude ist  ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest, wenn auch nur durch die eigene Schwere, verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll. Die Räumlichkeit muss zur Zeit der Tat auch zur Wohnung von Menschen dienen.

Räumlichkeit ist jeder irgendwie abgeschlossene unbewegliche oder bewegliche Raum, der eine gewisse Bewegungsmöglichkeit gewährt. Ein PKW reicht jedenfalls nicht aus.

Als Wohnungen  sind Räumlichkeiten anzusehen, die jemand, wenn auch nur für einige Zeit, zum Mittelpunkt seines Lebens macht. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Verwendung zur Wohnung, nicht die Berechtigung oder Bestimmung. Unerheblich, ist, wem das Eigentum gehört. Auch gemischt genutzte Gebäude kommen als Tatobjekt in Betracht.

Inbrandgesetzt ist ein Gebäude, wenn ein nicht völlig unwesentlicher Bestandteil derart vom Feuer ergriffen ist, dass er auch nach Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffes selbständig weiter brennen kann. Es müssen daher für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentliche Bestandteile (z.B.: die Wohnungstüren, ein Fensterrahmen, Zimmerwände oder Einrichtungsgegenstände) vom Feuer erfasst sein.

Teilweise zerstört ist ein Gebäude, wenn ein Teil nicht mehr ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen kann.

Welche Strafe sieht das Gesetz für eine schwere Brandstiftung vor?

Schwere Brandstiftung wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Es handelt sich um ein Verbrechen. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Schwerpunkt neben einem möglichen Freispruch in entsprechenden Verfahren ist, dass wir hier einen minder schweren Fall herausarbeiten, welcher Ihnen die Möglichkeit gibt, noch eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Dies ist mit einer guten Planung des Verfahrens durchaus realistisch und hat sich bereits in vielen Verfahren, die wir übernommen haben, als das Ergebnis bewahrheitet.

Insoweit verweisen wir auf die unten angeführten Verteidigungen, die wir betreut haben.

Wann mache ich mich wegen einer besonders schweren Brandstiftung strafbar und welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor?

Wenn ich durch eine Brandstiftung nach § 306 (Brandstiftung) oder § 306a (schwere Brandstiftung) eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursache

Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor. Dies hat zur Folge, dass diese auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn ich in den Fällen des § 306a (schwere Brandstiftung)

  •  einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringe,
  •  in der Absicht handele, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
  •  das Löschen des Brandes verhindere oder erschwere.

Wann mache ich mich wegen einer Brandstiftung mit Todesfolge strafbar und welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor?

Verursache ich durch eine Brandstiftung (auch schwere bzw. bes. schwere) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Wann mache ich mich wegen einer fahrlässigen Brandstiftung strafbar und welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor?

Wenn ich in den Fällen des § 306 I (Brandstiftung)  oder des § 306a I (schwere Brandstiftung fahrlässig handele oder in den Fällen des § 306a II (schwere Brandstiftung) die Gefahr fahrlässig verursache, dann werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn ich in den Fällen des § 306a II (schwere Brandstiftung) fahrlässig handele und die Gefahr fahrlässig verursache, dann werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was, wenn ich den Brand Lösche?

Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306 (Brandstiftung), 306a (schwere Brandtiftung) und 306b (besonders schwere Brandstiftung) die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn Sie freiwillig den Brand löschen, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Nach § 306d (Fahrlässige Brandstiftung) werden Sie nicht bestraft, wenn Sie freiwillig den Brand löschen, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Wird der Brand ohne Zutun von Ihnen gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt Ihr freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

Wann mache ich mich wegen einer Herbeiführung einer Brandgefahr strafbar und welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor?

Wenn ich eine fremde

  • feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
  • Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
  • Wälder, Heiden oder Moore oder
  • bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringe, werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Welche Verfahren haben Kanzlei Louis und Michaelis bereits bundesweit auf dem Gebiet der Brandstiftung verteidigt?

Die List der Verfahren, die wir im Bundesgebiet seit dem Jahre 2005 verteidigt haben, ist lang.

Exemplarisch wollen wir jedoch drei Verfahren hervorheben, welche uns in besonderer Erinnerung geblieben sind. Ich finde es immer wichtig, wenn Sie als Mandant wissen, welche Verfahren wir bereits verteidigt haben um ein gutes Gefühl bei der Beauftragung zu haben und zu wissen, dass dies nicht Neuland für uns ist.

Brandstiftung im Internat in Langeoog

Im Jahre 2009 brannte das alte und verlassene Internat in Langoog lichterloh. Dass war für die Insulaner ein sehr eine einschneidende Erfahrung. Alleine das Video zeigt, wie die Flammen wüteten und ein Millionenschaden entstand.

 

Die beiden verantwortlichen für die Brandstiftung wurden später gefasst und durch Rechtsanwalt Louis und Rechtsanwältin Michaelis verteidigt. Vor dem Amtsgericht in Wittmund konnten wir sodann jeweils Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, für unsere Mandanten erzielen.

Brandstiftung auf die Soccer Halle im Emsdetten

Während der Haupttäter 54 Monate Haft kassierte, konnte Rechtsanwalt Louis und Rechtsanwältin Michaelis jeweils Haftstrafen auf Bewährung für ihre Mandanten erzielen.

Im Prozess um den verheerenden Brand der Soccer-Halle am Buchenweg wurden unsere Mandanten zur Brandstiftung angestiftet. Es ging um Versicherungsbetrug in Millionenhöhe.

Ein sehr streitiger Prozess mit einer langen Beweisaufnahme und einem perfekten Ergebnis für die Mandanten.

 

http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fnwm-tv.de%2Fredax

 

Oder:

http://mobil.dorstenerzeitung.de/staedte/emsdetten/Der-Betreiber-soll-fuer-54-Monate-ins-Gefaengnis;art954,1536020

Brandstiftung: Landgericht Münster – ein tragisches Ende einer Beziehung

Eine Verteidigung mit Herzblut und einem Plädoyer, dass viele Prozessbeteiligte zu Tränen rührte, führte dazu, dass das Landgericht Münster in diesem Prozess die Mindestfreiheitsstrafe in Höhe von 5 Jahren auf eine von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, reduzierte.

Rückblick: Mein Mandant hatte mit seinem Leben abgeschlossen und wollte sich in der gemeinsamen Wohnung, die er mit seiner Lebensgefährtin lebte, ein Ende setzen. Er goss Benzin aus, in der gemeinsamen Wohnung an verschiedenen Ecken. Bei Inbrandsetzung kam es zu einer Verpuffung, welche ihn erheblich verletzte. Zum Glück überlebte mein Mandant und seine Lebensgefährtin stand zu ihm. Es war die abstrakte Gefahr, dass andere Personen, die in dem Haus lebten, zu Tode kommen, was den Prozess vor dem Landgericht als besondere Herausforderung machte.

Ein Verfahren, welches uns allen unter die Haut ging und einfach nur für alle ein Urteil im Namen des Volkes war.

Manchmal ist unbeschreiblich, wie schön Strafverteidigung sein kann und dass sich jedes Quäntchen an Herzblut gelohnt hat.

Verfahren, die hier keine Erwähnung finden…

Liebe zukünftige Mandanten; es gibt auch Brandstiftungen, die nicht so spektakulär enden müssen. Auch das Anzünden einer Mülltonne,  Sie  haben ggf. fahrlässig einen Brand herbeiführt, ist bei uns bestens unter Vertrag. Wir sind eine Kanzlei, die kleine und große Verfahren bundesweit betreut.

Lassen Sie sich nicht von diesen Großverfahren abschrecken, sondern lassen Sie sich verteidigen, wenn Ihnen eine Brandsache zur Last gelegt wird.

Es ist aber wichtig, dass ein Anwalt über Erfahrung verfügt, wenn er ihr Verfahren übernimmt und Sie sind bei uns gut aufgehoben.

Lassen Sie sich hierbei nicht durch eine Kanzlei verteidigen, die an Ihrem Verfahren übt.

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis und Heike Michaelis als Verteidiger gewinnen.  Kann ich diese als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Grundsätzlich verteidigen wir Mandanten auf diesem Gebiet als Wahlverteidiger und lassen Ihnen gerne auf Anfrage ein unverbindliches Angebot für Ihre Verteidigung zukommen.

Mailen Sie uns einfach an unter: mail@rechtsanwalt-louis.de

Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen  Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“

Rechtsanwalt Clemens Louis Brandstiftung
Rechtsanwalt Clemens Louis Brandstiftung

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten Essen im Ruhrgebiet und auch Bundesweit als Pflichtverteidiger.

Die Frage, ob Sie mich als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger „beiordnen“ lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 – 310 460 – 0 ist Ihr Einsatz.