Verstoß gegen das BtMG | CBD Blüten
CBD Shops gehören schon fast zum Stadtbild und im Drogeriemarkt liegt der vegane CBD Riegel im Regal. Im Werbefernsehen läuft Werbung für ein Schmerzgel, welches CBD enthält und im Getränkemarkt gibt es Bier, welches mit CBD versetzt ist. Scheint also alles normal und legal. Aber ist das so? Und warum rufen immer wieder Mandanten an, deren CBD Shops von der Polizei durchsucht wurden, gegen die immer wieder ermittelt wird. Wir reden hier nicht über Shops mit „Verkäufen im Hinterzimmer“. Wir reden über Shops mit ordnungsgemäßer Buchführung, die Steuern zahlen und ihr Ladenlokal in bester Innenstadtlage haben. Und gleichzeitig preisen die Verkäufer von CBD Produkten ihre Waren als eine Art wunderbares Allheilmittel an. Was ist also erlaubt und was nicht? Wie ist die aktuelle Lage?
CBD Blüten
Rechtliche Lage: Der Stoff CBD selbst wird im BtMG nicht erwähnt. Aber Cannabis bzw. dessen Pflanzenteile (darunter fallen CBD Blüten) fallen nicht unter das BtMG, wenn sie aus zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder der Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt. Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Und der Verkehr ausschließlich gewerblichen (bspw. Herstellung von Textilien oder Papier) oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die den Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt. Es kommt also auf die Zweckverwendung an. Da es sich bei Blüten um unverarbeitete Pflanzenteile handelt, ist ein Missbrauch nicht auszuschließen. Auf den Verpackungen oder Onlineportalen ist oft der Zusatz zu finden, dass vom Verzehr abgeraten wird. Allerdings ist beim Rauchen von CBD Blüten oder anderem Konsum ein Rauschmittelmissbrauch nicht auszuschließen.
Damit fallen CBD Blüten unter das BtMG. Bei Verstößen gegen das BtMG müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Hinsichtlich der Reglementierung von Cannabidiol Produkten wird das Jahr 2021 wohl mehr Rechtssicherheit durch amtliche Entscheidungen bringen.
Stand Juni 2021