Hausdurchsuchung Kinderpornographie ZAC

Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC)

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Vorladung / Hausdurchsuchung

Kanzlei Louis und Michaelis ist seit 2005 spezialisiert auf die Verteidigung von Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie. Wir haben bundesweit weit über 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren in allen Bereichen des Strafrechts verteidigt.

In der Regel werden Sie dann diese Seite besuchen, wenn Sie eine Hausdurchsuchung hatten oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalteb haben. Nachdem Sie den ersten Schock überwunden haben, werden Sie gezielt einen Fachmann auf diesem Gebiet suchen, der Sie durch das Verfahren schadlos bringt. Das sind wir.

Bitte übersenden Sie uns den Beschluss der Hausdurchsuchung und das Sicherstellungsprotokoll vorab unverbindlich per Mail und wir werden uns unverzüglich bei Ihnen melden.

Ablauf eines Verfahrens bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie

Zunächst zeigen wir Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Die erste Akteneinsicht erhalten wir in der Regel nach 12 Wochen und Sie erhalten eine Kopie der relevanten Seiten aus der Akte als PDF.

Sodann erhalten wir erneut Akteneinsicht, wenn die Auswertungen der Datenträger vollzogen wurden und schreiben dann eine umfassende Verteidigungsschrift, die maßgeschneidert auf Ihre persönlichen Umstände abgestimmt ist.

Damit erzielen wir für unsere Mandanten optimale Ergebnisse im Bundesgebiet und vermeiden Haftstrafen.

In persönlichen Gesprächen und Telefonaten erörtern wir alle Ihre Fragen:

  • Wie lange dauert das Verfahren ?
  • Welche Asservate erhalte ich zurück ?
  • Wird bzw. wie lange wird meine Strafe ins Führungszeugnis / Bundeszentralregister eingetragen ?
  • Muss ich ins Gefängnis ?
  • Soll ich eine Therapie machen und wo finde ich einen guten Therapeuten ?
  • Wie gehe ich mit dem Jugendamt um ?

Unsere langjährige Erfahrung, aber auch unsere Expertise im Bereich von IT erlaubt uns, dass keine Ihrer Fragen offen bleiben und Sie somit einen Rundumschutz für eine pauchale Vergütung erhalten.

Spezialisierte Strafverfolgungsbehörden

Zwar obliegt die Verfolgung dieser Straftaten zunächst den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften. Um den immer komplexer werdenden Anforderungen an die Strafverfolgung in den Themenfeldern IT, Daten und Internet begegnen zu können, haben die Bundesländer für Straftaten des Cybercrime eigene Ansprechstellen geschaffen; das Land Nordrhein Westfalen so zum Beispiel die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Köln.

Aufgabe der ZAC NRW ist zunächst die Durchführung von Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung im Bereich der Computerkriminalität. So wurden von dort in der Vergangenheit etwa Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von Onlineshops geführt, über welche verbotene pyrotechnische Gegenstände erworben werden konnten, oder an der Aushebung international tätiger Drogenringe mitgewirkt.

Auch die Ermittlungen in groß angelegten Verfahren im Deliktskreis Kinder- und Jugendpornografie werden häufig von dort koordiniert.

Die Verfahren werden sodann an die örtlichen Staatsanwaltschaften (Essen, Duisburg, Dortmund usw.) abgebeben.

Spezialisierte Verteidigung

Nicht nur für die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz wird das Deliktsfeld unübersichtlicher und komplexer. Wo die Behörden durch besondere Spezialisierung und Bündelung von Kompetenz in der Lage sind, komplexe und technisch geprägte Sachverhalte aufzuklären und Täter effektiv zu verfolgen, muss auch die Verteidigung Schritt halten.

Wir haben, aufgrund des Umstandes, dass wir seit 2005 auf diesem Gebiet verteidigen, Kontakt zu ZAC in Köln und kennen die Sachbearbeiter aus vielen Verfahren. So sind wir Verteidiger von diversen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach und Münster gewesen, welche durch die ZAC in Köln koordiniert wurden. Auch in der Zukunft werden wir noch viele Ableger der ZAC – Verfahren in unserer Kanzlei betreut werden.

Der Strafverteidiger muss jederzeit in der Lage sein, den Sachverhalt vollständig und mit allen technischen Details zu erfassen und juristisch zutreffend zu bewerten. Nur so können Ermittlungsmaßnahmen nachvollzogen und überprüft, nur so kann eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt und konsequent verfolgt werden.

Wir verfügen sowohl über das nötige technische Knowhow und die Erfahrung, als auch über umfassende juristische Kenntnis der speziellen Straftatbestände.

Wir sind so in der Lage, unsere Mandanten auch in komplexen und groß angelegten Strafverfahren adäquat und mit der nötigen Durschlagkraft zu verteidigen.