Betäubungsmittelstrafrecht

Verstoß gegen das BtMG | KCanG

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Betäubungsmittelstrafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in NRW, mit Holland als Nachbar, vertreten wir seit 2005 Mandanten aus dem Bundesgebiet aber vorwiegend lokal vor dem Amtsgericht und Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund und anderen Städten aus dem Ruhrgebiet. Nah an der Grenze zu den Niederlanden verteidige ich Sie unter anderem von den Gerichten in Kleve, Geldern, Borken, Münster, Bocholt und Vreden.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten?

Kanzlei Louis & Michaelis Rechtsanwälte und Strafverteidiger Betäubungsmittelstrafrecht
Kanzlei Louis & Michaelis Rechtsanwälte und Strafverteidiger Betäubungsmittelstrafrecht

Übersenden Sie uns eine E – Mail an mail@rechtsanwalt-Louis.de und schildern Sie uns Ihren Fall unverbindlich.

Organisierte Kriminalität – Internationaler Drogenschmuggel – Banden – Handel mit nicht geringer Mengen:

Große Verfahren brauchen gute und erfahrene Betreuung. Ob ein Kilo oder ein paar Gramm, ob Festnahme, Hausdurchsuchung, Anklage oder Gerichtsverhandlung: Sie brauchen jemanden, der Ihre Sprache spricht und Ihre Akten sorgfältig auf- und durcharbeitet. Verteidigung in solchen Prozessen bedeutet, dass man mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft – schon im Ermittlungsverfahren – die richtigen Weichen stellt und in Kommunikation tritt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, welche ich als Verteidiger für Sie nutze. Dies kann dazu führen, dass Sie erheblich milder bestraft werden. Jedes dritte Verfahren meiner Kanzlei hat mit BtM zu tun. Ich erfinde das Rad nicht neu, sondern schöpfe aus meinen Erfahrungen. Marihuana, Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen, bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz vorgeworfen werden kann. Die Frage, ob es sich um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, entscheidet über die Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Warum wir erfolgreich bei BtM – Verfahren sind?

Das ist ein Arbeitserfolgt: Wir beraten unsere Mandanten umfassend. Die Verteidigerschrift, welche alle strafmildernde Gründe hervorhebt, Ihren Lebenslauf widerspiegelt und genau auf das Verfahrensergebnis abgestimmt ist, provoziert ein optimales Hauptverhandlungsergebnis. Ich kontaktiere den Staatsanwalt und Richter, um gegebenenfalls eine Verfahrensabsprache zu erwirken. Im Hauptverfahren werden Sie redegewandt und optimal verteidigt.

Das ist Erfahrung: Erfahrung gewinnt man nur, wenn man unzählige Verfahren, vor allem Großverfahren, erfolgreich beendet hat. Meine Mandanten sind stets mit den Ergebnissen zufrieden, da sie schon im Vorfeld umfassend betreut und aufgeklärt werden. Ich kann alle Ihre Fragen beantworten. Ich überprüfe alle Fragen in Bezug auf § 31 BtMG, dem Wirkstoffgehalt, einer Therapie statt Strafe, der Frage, ob eine Bewährung in Betracht kommt und andere Fragen, welche Sie haben. Bedenken Sie, dass ich, egal wie lange Sie mit Drogen zu tun haben, immer einen Wissensvorsprung genieße.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Ich berate Sie und beantrage Akteneinsicht. Sie brauchen und dürfen der Vorladung zum Vernehmungstermin nicht nachkommen. Ich äußere mich schriftlich für Sie. Ich prüfe, ob die Hausdurchsuchung rechtens war.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. In NRW, welches seine Grenze zu Holland hat, sind Drogendelikte an der „Tagesordnung“. Ich habe gute Kontakte zu der Staatsanwaltschaft. Bedenken Sie, dass es immer wieder die gleichen Staatsanwälte sind, welche BtM – Delikte anklagen.

Bei einer Vernehmung gilt das Prinzip:  „Alles, was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Ist Ihr Auto durchsucht worden, sind Sie in eine Beschuldigtenvernehmung gekommen, sind Sie Opfer einer Hausdurchsuchung geworden, dann ist es nun Zeit, sich Hilfe zu holen.

Nach Akteneinsicht kann ich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken. Das hängt von vielen Faktoren ab, welche ich mit Ihnen besprechen werde.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Wie gehe ich nunmehr vor?

Zunächst ist es wichtig, das Sie sich Ihrer Situation bewusst werden.

Statt der Vorladung zum Vernehmungstermin nachkommen zu müssen, kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen und  mich schriftlich für Sie äußern. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung und Untersuchungshaft müssen mit einer soliden Strafverteidigung beantwortet werden. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, dann werde ich Sie besuchen kommen. Sie werden mich, dies mag Ihnen ungewöhnlich vorkommen, wöchentlich sehen. Es gibt Anträge, welche ich für Sie durchfechten kann und es gibt immer Neuigkeiten, welche den Ausgang Ihres Verfahrens maßgeblich beeinflussen können.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. Dies ist der Hebel, welchen ich einsetze.

Bei einer polizeilichen Vernehmung gilt selbstverständlich das Prinzip:  „Alles, was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen.

Ich werde eigene Ermittlungen in der Sache durchführen, wenn dies sinnvoll ist. Somit kann ich wesentlich dazu beitragen, dass es nicht zu einer Anklage kommt. Diesbezüglich ist Ihre Mitarbeit erforderlich.

Nach Akteneinsicht kann ich auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken, wenn dies geboten erscheint.

Telefonüberwachung: eine Falle?

Telefonüberwachungen und anschließende Hausdurchsuchungen sind die Falle eines jeden Dealers. Meist wird nicht damit gerechnet, dass schon seit Monaten das Handy abgehört wird. Plötzlich stehen die Ermittlungsbehörden vor der Tür. Gefunden werden (nicht) geringe Mengen an Drogen, eine Feinwaage, Tütchen und Handys. Diese werden beschlagnahmt und  der Beschuldigte häufig in Untersuchungshaft genommen.

Die Telefonüberwachung, manchmal auch die Käufer, sollen einzelne Verkäufe nachweisen. In den Telefonüberwachungen wird jedoch meist nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Hier kommt einem Mandanten eine sorgfältige Auswertung der Telefonüberwachungsprotokolle, welche sich über mehrere Ordner erstrecken kann, zu Gute. Die Nachweisbarkeit ist immer relativ. Meist kann man, wenn man diese auswertet, einen Teil der Taten reduzieren. Manchmal ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass eine gute Verteidigung diese entkräften kann.

Wie kann ich für Drogendelikte bestraft werden.

Bestraft kann ich werden durch

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger kann, wenn er die Gesamtumstände würdigt, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen.

Insbesondere kann der Verteidiger auf eine Therapie statt Strafe hinwirken, § 35 BtMG. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe.

Welche Strafvorschriften sind für das Betäubungsmittelstrafrecht anwendbar?

Strafgesetzbuch (StGB)

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Konsumcannbisgesetz (KCanG)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von   Betäubungsmitteln – Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

und andere, welche in einer persönlichen Beratung im Einzelfall erörtert werden.

Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?

Maßgeblich ist der Wirkstoffgehalt und die Zahl der toxischen Dosen. Die Menge wird also nicht nach Gewicht bestimmt.

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat für die „nicht geringe Menge“ von verschiedenen Betäubungsmitteln folgende Mindestwerte festgelegt:

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Heroin = 1,5 g

Kokain = 5,0 g

Cannabis = 7,5 g

Amphetamin = 10

LSD = 6,0

Ecstasy = 30 g

Das bedeutet z.B.: Dass 7,5 g THC etwa 75 g Marihuana sind, oder 6,0 g LSD etwa 300 Trips sind.

Drogen im Internet erworben

Wie komme ich ins Darknet & Deepweb?

Jeder Internetnutzer kann den sog. Tor – Browser ganz einfach und legal auf www.torprojetct.org herunterladen. Danach musst der Installer ausführt werden und schon haben Sie Zugriff zum verschlüsselten Tor-Netzwerk.

Die Adressen der Websites im Darknet sind in Listen mit Links („Hidden Wiki“) zu finden. Diese können in persönlichen Chats weitergegeben werden oder werden durch Suchmachschienen generiert.

In vielen Fällen wird, neben dem Tor – Browser noch zusätzlich einen VPN-Dienst, der  keine Daten loggt, genutzt. Als Biespiel soll hier: CyberGhost Premium Plus Erwähnung finden.

Um den Darknet Zugang herzustellen, braucht man in der Regel den Tor – Browser (The Onion Routing). Tor ist ein Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten.

Das Darknet / Deepweb wird durch google auch nicht erfasst und kann somit nicht einfach durch eine Suchmaschine durch Eingabe der Begriffe gefunden werden.

Was kann ich im Darknet kaufen?

Im Darket werden derzeit in erster Linie Drogen, Waffen und Falschgeld verkauft. Hier gibt es auch verbotene Pornographie wie: Jugendpornographie und Kinderpornographie. Raubkopierte Filme und Serien, illegale Softwarelizenzen, gefälschte Ausweisdokumente, gefälschte TÜV Plaktten, geklaute Zugangsdaten und Kreditkartendaten sind hier erhältlich.

Wie wird die Ware verschickt, die ich im Darknet kaufe?

Ein direkter Kontakt zu den Lieferanten besteht in der Regel nicht, ggf. nur über E – Mail. Waffen, Drogen oder andere Dinge werden per Post oder DHL verschickt.

Eine Lieferung an eine Packstation oder verwaisten Briefkasten kommt in der Praxis häufig vor.

Wie wird im Darknet bezahlt?

Die Bezahlung erfolgt in der digitalen Währung Bitcoin oder Litecoins. Es handelt sich hierbei um eine ist eine Peer-to-Peer Kyptowähung, also eine anonyme Währung ohne Scheine und Münzen. Sie besteht nur virtuell. Sie benötigen ein sogenanntes Bitcoin Wallet (Bitcoin Konto) um mit Bitcoins bezahlen und handeln zu können.

Bundesweit Strafverteidigung seit 2005

Seit 2005 verteidigen wir bundesweit BtM – Verfahren und haben den Anspruch, dass wir immer mit unseren Aufgaben wachsen. Wir verfügen, neben dem fundierten BtM – Wissen, auch sehr gutes IT – Kenntnisse und sind somit Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter im Zusammenhang mit dem Darknet erfahren haben.

Wir wollen Ihnen zwei Beispiele aus dem Darknet aufzeigen in denen wir zahlreiche Ablegerverfahren vereidigt haben:

Der Fall: „Chemical Love“

Bei einer bundesweiten Razzia konnten Ermittler größere Mengen Drogen sicherstellen, die die Verdächtigen zuvor im Darknet gekauft haben sollen.

Die Beschuldigten sollen als Händler tätig gewesen sein.

Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat bekanntgegeben, dass Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Großabnehmern des ehemaligen Darknet-Marktplatzes Chemical Love durchgeführt wurden. Ein Tatverdächtiger sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Aus diesem Komplex hat unsere Kanzlei bundesweit viele Verfahren verteidigt.

Der Fall „Shiny Flakes“

Als Schnapsidee hat ein 20-jähriger Leipziger seinen groß angelegten Online-Drogenhandel „Shiny Flakes“ bezeichnet. Auf den kurzen Internet-Ruhm folgt jetzt eine lange Jugendstrafe.

Im heimischen Jugendzimmer war der 20-jährige Leipziger vom einzelgängerischen Computerfreak zum Großdealer aufgestiegen.

Er hat zugegeben, von Dezember 2013 bis zu seiner Verhaftung im Februar 2015 fast eine Tonne Drogen, darunter Kokain, Ecstasy und Haschisch, über das Internet verkauft zu haben.

Die Kundendaten wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung auf den Datenbeständen aufgefunden. Namen, Adressen, E – Mailadressen und Nachrichten der Käufer führten sodann zu unzähligen Hausdurchsuchungen und Vorladungen.

Bin ich denn sicher im Darknet und Deepweb?

Es steht außer Frage, dass durch die Verschleierung der IP – Adresse und ggf. zusätzliche Nutzung eines VPN – Dienstes Ihre Anonymität im Netz gewahrt wird. Mehr Schutz kann kaum ein Besuch einer Internetseite bieten.

Kommuniziert wird im Darknet nicht mit der eigenen E-Mail-Adresse, sondern Tormails. Tormails sind PGP-Key verschlüsselt.

Viele Nutzer legen zudem auch falsche oder Fake – E – Mailaccounts an um hier nicht ihren Klarnamen oder wirkliche E – Mailadresse zu nutzen. Auch dies erschwert den Ermittlungsbehörden eine Identifikation.

Die Ermittlungsbehörden haben aber auch Tracking-Methoden entwickelt, die im Tor-Netzwerk eindeutige Ergebnisse liefern können. Als Beispiel soll hier: Audio Fingerprinting genannt werden.

Zudem hat das FBI eine „Anti-Tor-Malware“ entwickelt, welche die Fähigkeit besitzt, einen Tor-Nutzer zu enttarnen.

Erfolgreiche Verteidigung von Darknet – Verfahren

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für  Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen  und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Schicken Sie uns eine E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de zu Ihrem Verfahren und wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat in der Regel, wenn sie keine Hausdurchsuchung veranlasst hat, ggf. nur Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E – Mailadresse als Beweis der Tatsache, dass Sie Waffen, Drogen oder Betäubungsmittel im Internet gekauft haben.

Aufgrund unseres Verständnisses für diese Verfahren können wir in der Regel diese Beweislage erfolgreich in Frage stellen. Dies ist natürlich einer Verteidigung vorbehalten und soll hier nicht weiter ausgeführt werden.

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

Sie sollten in Darknet – Verfahren nie eine Aussage tätigen, denn diese könnte Sie belasten. Ohne Aktenkenntnis sind Sie hier deutlich im Nachteil sein und diese Lücke schließen wir.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.

Wie werde ich bestraft, wenn ich Drogen im Darknet bestelle?

Durch eine clever Verteidigung, die wir Ihnen bieten, in vielen Fällen nicht.

In den letzten Jahren, in denen wir Verfahren aus dem Darknet verteidigt haben, haben wir einen guten Anteil einstellen können und es ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Dies ist auch der Grund, warum wir bundesweit unserer Dienste anbieten und Sie somit, egal aus welchem Teil in Deutschland Sie kommen, uns beauftragen können. Selbstredend verteidigen wir Sie auch vor Ort, wenn dies ausnahmsweise erforderlich sein sollte.

Im Falle, dass die Beweislage eine Überführung zulässt, klären wir in der Regel die Verfahren mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Dies hat den Vorteil, dass die Strafe weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, was für vielen Mandanten für uns, neben einer außergerichtlichen Klärung, was wichtigste Ziel einer soliden Verteidigung ist.

Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Verfahre außergerichtlich mittels Geldstrafe zu beenden. Hierbei wird ein Strafbefehl erlassen, also ein außergerichtliches Urteil, wie Sie es bspw. von einem Bußgeldbescheid her kennen.

Die Geldstrafe darf aber dann nicht 90 Tagessätze überschreiten, da Sie sonst vorbestraft sind und die Strafe für 3 Jahre ins Führungszeugnis aufgenommen wird.

Natürlich beraten wir Sie in diesen Fällen auch, wie sich ein solches Verfahren auf Ihren Führerschein auswirken kann. Bedenken Sie, dass entsprechende Verfahren auch der Fahrerlaubnisbehörde zur Kenntnis gebracht werden können.

Das ist der Grund, warum Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir sie schnell, diskret und sicher an das Ziel bringen. Die Erfahrungen, die wir seit 2005 gesammelt haben, werden Ihr Mehrwert sein. BtM – Wissen gepaart mit IT – Kenntnissen ist eine unschlagbare Kombination.

Aktuelle Entscheidungen zum Betäubungsmittelstrafrecht:

Betäubungsmittelstrafrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, welches durch aktuelle Rechtsprechung weiterentwickelt wird. Ich lege großen Wert darauf, immer über die neusten Entscheidungen informiert zu sein, um Sie optimal verteidigen zu können. Hier ein Auszug aus der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum BtM-Recht:

Zur Frage wann eine vollendetes Handeltreiben mit BtM vorliegt:

„Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt.“  (BGH 2005)

Zum Verhältnis von Einfuhr und Handeltreiben von BtM:

„Erfolgt die Einfuhr von Betäubungsmitteln mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt.“ (BGH 2005)

Zum Betäubungsmittelerwerb mit unterschiedlicher Zweckbestimmung:

„Ist ein Teil der vom Angeklagten erworbenen Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf, ein anderer zum Eigenverbrauch bestimmt, so liegt bei einer Nicht geringen Menge Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge § 29a I Nr. 2 BtMG vor. Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29a I Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit dem Erwerb nach § 29 I Nr. 1 BtMG.“ (BGH 2005)

Zur Bandenabrede:

„Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden.“ (BGH 2005)

Wann liegt nur eine „Beihilfe“, statt „Mittäterschaft“ bei BtM-Delikten vor?

Natürlich wird der Gehilfe erheblich weniger bestraft, als der Mittäter. Nachfolgende Beispiele zeigen, wann lediglich eine „Beihilfe“ angenommen werden kann:

  • Bei manchen Kurierfahrten
  • Gelegentlicher eigenhändiger Verkauf von BtM für Freunde
  • Verrichtung von Telefondiensten zwecks Terminabsprache

Mache ich mich strafbar, wenn ich Rauschgifthandeln in meiner Wohnung dulde?

Nein, grundsätzlich nicht. Es kommt nämlich allenfalls eine Beihilfe zum Handeltreiben durch Unterlassen in Betracht. Der Inhaber der Wohnung muss nicht dafür sorgen, dass keine Straftaten in seinen vier Wänden begangen werden.

Drogentherapie / Therapie statt Strafe:

Drogentherapien (stationär / ambulant), Methadonprogramm, § 35 Therapie statt Strafe sind Aspekte, welche ich bei der Betreuung eines Mandats im Betäubungsmittelbereich berücksichtige.

Ich stelle den Kontakt zu den einzelnen Organisationen her und werde die vorbenannten Einflussmöglichkeiten in Ihrem Strafverfahren zu Ihren Gunsten nutzen.

Einzelheiten werden in einem persönlichen Gespräch mit dem Mandanten geklärt. Dieser entscheidet mit mir, welchen Weg er einschlagen will.

Wann Verjähren Drogendelikte?

Vergehen nach § 29 BtMG verjähren (auch bei besonders schweren Fällen) nach fünf Jahren.

Verbrechen i.S.d. §§ 29a, 30, und 30a BtMG verjähren nach 20 Jahren.

Festnahme durch den Zoll:

Falls Sie bei einem Einfuhrschmuggel oder einem sonstigen Verstoß gegen das BtMG an bzw. in der Nähe von der Grenze von Holland von der Polizei aufgegriffen wurden, wird einer der nachstehende Zollämter für Sie zuständig sein. Nachstehend erhalten Sie die Kontaktdaten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erfragen Ihr Aktenzeichen und zeigen Ihre Verteidigung an.

Falls Sie festgenommen wurden bzw. sich in Polizeigewahrsam befinden, dann werden wir Sie umgehend aufsuchen, um Ihre Verteidigung zu übernehmen und Sie vor Ort zu betreuen.

http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

Adressen & Notfalltelefon:

Hauptzollamt BielefeldLohbreite 6
33607 Bielefeld

0521 30470?

0521 3047100? – Fax

Hauptzollamt Düsseldorf

Am Stufstock 1-7
40231 Düsseldorf

0211 2101-0?

0211 41792120? – Fax

0211 2101222? – Fax

Hauptzollamt Duisburg

Saarstr. 6
47058 Duisburg

0203 3008-0?

0203 3008129? – Fax

Zolldienststellen Geldern

Max-Planck-Str. 5
47608 Geldern

02831 991580?

Hauptzollamt Glanerbrücke

Enscheder Str. 49
48599 Gronau

02562 928-0?

02562 928100? – Fax

Hauptzollamt Kleve

Nassauerstr. 12
47533 Kleve

02821 5970?

02821 59755? – Fax

02821 597-67? – Fax

Hauptzollamt Mönchengladbach

Dohrweg 2
41066 Mönchengladbach

02161 65923-0?

02161 65923-29? – Fax

Hauptzollamt Münster

Sonnenstr. 85
48143 Münster

0251 4814-0?

0251 4814200? – Fax

Hauptzollamt Osnabrück

Meller Str. 272
49082 Osnabrück

0541 5066-0?

0541 5066-111? – Fax

Zollamt Coesfeld Mobile Kontrollgruppe CoesfeldOtterkamp 2
48653 Coesfeld

02541 8008-0?

02541 800809? – Fax

Zollamt Bocholt

Kaiser – Wilhelm – Straße 33
46395 Bochold

02871 21 70 0

02871 21 70 100? – Fax

Zoll / Hauptzollamt Duisburg – Außenstelle Emmerich

Parkring 6
46446 Emmerich am Rhein

02822 – 96 10

02822 – 96 11 07 – Fax

Zoll / Hauptzollamt Duisburg – Außenstelle Emmerich

Rheinpromenade 1
46446 Emmerich am Rhein

02822 – 961 – 0

02822 – 961 201 – Fax

Hauptzollamt Osnabrück Dienstsitz Nordhorn

Stadtring 4
48527 Nordhorn

05921 7870?

05921 787400? – Fax

Zollamt Bad Bentheim Autobahn

Achterberg 100
48455 Bad Bentheim

05924 7892-0?

Zollamt Rheine / Hauptzollamt Münster

Neuenkirchener Str. 99
48431 Rheine

05971 9196?

Bundespolizei Elten

Autobahn A3 Elten
46446 Emmerich am Rhein

02828 – 9156 – 0

Zollamt Lingen

Georgstr. 18
49809 Lingen

0591 91286-0?

Kanzlei Louis & Michaelis

Rechtsanwalt bei Verstoß gegen das BtMG:

Ermittlungsverfahren – Festnahme – Strafverfahren – U – Haft

Notfalltelefon: 0201 – 310 – 4600