Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Sie haben eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffs erhalten?

Was ist ein sexueller Übergriff im Sinne des § 177 StGB und wann ist ein sexueller Übergriff strafbar?

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird bestraft. Erfasst ist jede sexuelle Handlung an einer anderen Person, wenn diese nicht einwilligt. Das Opfer muss seinen Widerwillen bzgl. der vorgenommenen sexuellen Handlung äußern. Dies kann ausdrücklich (z.B. durch die Aussage „Nein“) erfolgen oder auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. wehrt sich das Opfer körperlich).

Was ist eine sexuelle Handlung?

Eine sexuelle Handlung ist eine Handlung, die das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat.

Wie wird ein sexueller Übergriff bestraft?

Der sexuelle Übergriff wird – je nach Einzelfall – mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

Wann scheidet eine Strafbarkeit aus?

Eine Strafbarkeit scheidet insbesondere dann aus, wenn eine wirksame Einwilligung des Opfers vorliegt oder die sexuelle Handlung nicht von einiger Erheblichkeit gewesen ist. Weiterhin muss der Täter den Widerwillen des Opfers kennen bzw. ihn jedenfalls für möglich halten, um sich strafbar zu machen.