Verstoss gegen das BtMG Sicherstellung von Handys und Bargeld

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen des Verdachst des Verstoßes gegen das BtMG wurden bei mir unter anderen Handys und Bargeld durch die Polizei sichergestellt.

Wie bekomme ich das Geld, Handy und andere Dinge, die im Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aufgelistet sind, wieder?

Im Zuge einer Hausdurchsuchung, aber auch bei der Einfuhr von BtM dem Besitz, dem Handeltreiben und dem Anbau von Betäubungsmitteln kommt es häufig zur Sicherstellung von aufgefundenem Bargeld, Mobilfunktelefonen, Laptops und andere Gegenstände durch die Polizei sichergestellt.

Es wurde Bargeld sichergestellt?

Bargeld in szenetypischer Stückelung, also viele Fünf-, Zehn-, und Zwanzigeuroscheine, wird oft als Drogegeld durch die Polizei sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Der Grundsatz gilt: Geld aus Drogengeschäften wird vom Staat eingezogen.

Unsere Kanzlei verteidigt Sie nicht nur in Ihrem Verfahren, sondern wir prüfen genau, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Sie dieses Geld wieder zurückbekommen. Wir haben bereits in vielen Verfahren die Auszahlung des beschlagnahmten Geldes bereits im Ermittlungsverfahren erwirken können.

Bei dem Bargeld kann es sich nämlich um Ersparnisse, Arbeitslohn, oder um eine Schenkung handeln. Es wäre also unbillig Ihnen dieses Geld wegzunehmen. Wir können in vielen Fällen nachweisen, dass das Geld aus legalen Quellen stammt.

Beachten Sie aber, dass nach der Rechtsprechung bereits der hinreichende Anschein von Verdachtsmomenten, dass die Gelder im Zusammenhang mit dem Handel von BtM stammen, genügt, um eine Einziehung des Staates zu rechtfertigen.

Ob Sie das Geld „deliktisch“ erlang haben ist also einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen.

Hier sollte man nicht einfach Geld verschenken, sondern prüfen lassen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies bringt auch keine Nachteile für Ihr Verfahren. Wir sind Juristen und keine Banker.

Erfahrungsgemäß geben jedoch viele Beschuldigte und Anwälte diesen Kampf schnell auf.

Kanzlei Louis & Michaelis Verstoss gegen das BtMG Sicherstellung von Handys und Bargeld
Kanzlei Louis & Michaelis Verstoss gegen das BtMG Sicherstellung von Handys und Bargeld

Handy / Mobilfunktelefon sichergestellt?

Regelmäßig werden Ihre Mobilfunktelefone von der Polizei sichergestellt, wenn z.B. eine Hausdurchsuchung stattfindet oder Sie an der Grenze durch den Zoll mit Betäubungsmittel ausgegriffen wurden.

Regel # 1:

Geben Sie niemals den Pin Ihres Handys preis. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und haben das Recht, jegliche Aussage zu verweigern. Sie sind nicht verpflichtet, an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Lassen Sie sich nichts anderes erzählen.

Die Informationen, die in Ihrem Handy gespeichert sind:

Kontaktlisten, Kurzmitteilungsnachrichten (SMS), Anruferlisten, WhatsApps, Facebook – Messenger werden nämlich bei Bedarf durch die Polizei ausgewertet und gegen Sie verwendet.

So können gespeicherte SMSen und WhatsApp – Nachrichten schnell über eine Anklage entscheiden und beispielsweise gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln begründen.

Regel # 2:

Erklären Sie sich nicht vorschnell mit der außergerichtlichen Einziehung (dies gilt auch für andere Asservate) einverstanden.

Diese Erklärung sollte nur ein Anwalt abgeben, wenn genau geprüft wurde, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Leider werden Handys bei Betäubungsmittelstrafprozessen immer schnell eingezogen, da sie als Kommunikationsmittel für den Täter dienen.

Regel # 3:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns zunächst die Akte und die DV – Auswertungsberichte einsehen bevor wir eine Erklärung in schriftlicher Form abgeben.

Auswertung / Gutachten: wie lange dauert das und wann bekomme ich mein Handy und Laptop wieder?

Oft werde ich nach den Auswertungszeiten gefragt und hierbei kann man Erfahrungswerte ableiten.

Mobilfunktelefone

Handys können in der Regel schon nach einigen Tagen oder 2 – 3 Wochen wieder in Empfang genommen werden, wenn diese keine Relevanz für das Verfahren haben.

Hier wird die Polizei ggf. noch auf Sie zukommen um den PIN in Erfahrung zu bringen. Eine wichtige Schnittstelle nunmehr einen Strafverteidiger zu beauftragen, wenn Sie dies nicht bereits veranlasst haben.

Immer mehr spielen Textnachrichten (SMS, Whatsapp Nachrichten) in Verfahren eine Rolle, die später gegen Sie verwendet werden können. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ja, diese können als Beweismittel für eine Straftat verwendet werden und passiert häufig in der Praxis.

Um so wichtiger ist es, dass Sie hier keine Fehler machen und sich in gute Hände einer Strafverteidigung begeben. Ich erlebe es immer in der Praxis, dass Beschuldigte zu Vernehmungen gehen und sich sodann wundern, dass Ihnen einige Zeit später eine Anklage ins Haus flattert.

Computer und Laptop:

Hier sind bundesweit mit Auswertungszeiten von mehr als einem halben Jahr oder mehr zu rechnen.

Die Auswertungen werden in der Regel durch ein die IT – Abteilung der Polizei, welche chronisch überlastet ist, vorgenommen.

Erstellt wird am Schluss ein Auswertungsbericht, den wir sodann im Wege der Akteneinsicht erhalten. Um so wichtiger ist es, dass Sie keine frühzeitigen Angaben machen, bevor der sog. „DV – Auswertungsbericht“ noch nicht vorliegt.

Da es sich bei Computern, Tablets und Laptops immer um teure Gerätschaften handelt, ist es hier enorm wichtig, die Frage durch mich klären zu lassen, ob eine Rückgabe erfolgen kann.

Plantagen – Equipment / Feinwaagen / Konsumutensilien

Diese bekommen Sie fast ausnahmslos nicht zurück.

Beachten Sie hier, dass man niemals großzügig auf die Rückgabe der sichergestellten Asservate verzichten sollte, sondern dies immer eine Einzelprüfung ist.

Leider erlebe ich es in der Praxis oft, dass Rechtanwälte für ihre Mandanten Gegenstände aufgeben, die nicht der Einziehung unterliegen. Ich finde, dass man hier nichts zu verschenken hat, weil es ihr Eigentum ist.

Wirkstoffgutachten / DNA – Gutachten

Um zu bestimmen, ob es sich bei den Drogen, die Sie im Besitz hatten, um eine geringe oder nicht geringe Menge an Drogen handelt, die dem BtMG unterliegen, wird bei dem Verdacht, dass es sich um eine nicht geringe Menge an Wirkstoff handeln könnte, ein sog. „Wirkstoffgutachten“ eingeholt.

In der Regel ist für die Erstellung das Landeskriminalamt zuständig. Das Ergebnis liegt in der Regel nach ca. 3 Monaten vor und kann sodann durch uns an Sie übermittelt werden.

DNA – Gutachten dauern in der Praxis in der Regel etwas länger.