Kanzlei Louis & Michaelis – bundesweite Strafverteidigung
Was kostet Strafverteidigung?
Im Ermittlungsverfahren berechnen wir eine Pauschalgebühr, die Ihre Beratung, die Anzeige Ihrer Verteidigung, die Einholung Ihrer Ermittlungsakte, eine Kopie der relevanten Seiten der Ermittlungsakte und eine umfassende Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft umfasst.
Bei Vergehen: Verfahren, die mit einer Geldstrafe bzw. mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr abgeurteilt werden, regeln wir bundesweit regelmäßig außergerichtlich. Wir erwirken eine Einstellung des Verfahrens bzw. regen an, dass ein Strafbefehl (Urteil per Post) erlassen wird. Sie sparen dadurch Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Dies ist der Grund, warum uns viele Mandanten aus dem Bundesgebiet und nicht nur aus NRW mandatieren. Sie zahlen nicht mehr, wenn Sie einen überregionale Kanzlei für Strafrecht beauftragen. Wir betreuen regelmäßig Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Bei Vergehen ist das Ziel, eine außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeizuführen.
Bei Verbrechen und Großverfahren stehen wir Ihnen als Wahlverteidiger und sogar als Pflichtverteidiger zur Verfügung. Insoweit werden wir Ihnen ebenfalls ein Pauschalangebot für Ihr Verfahren zukommen lassen.
Sie können unverbindlich die Kosten für Ihr Verfahren bei uns per E – Mail erfragen: mail@rechtsanwalt-louis.de. Bitte teilen Sie uns mit, woher Sie kommen und überlassen Sie uns die Unterlagen, die Sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht erhalten haben. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Unsere Kosten sind angemessen, transparent und stehen in Relation zu der erbrachten Leistung.
Geld sparen durch solide Strafverteidigung; Wie geht das?!
Man wird es kaum glauben, aber die Strafverteidigung kann Geld sparen. Das bedarf einer Erklärung, die Ihnen einleuchten wird:
Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann zahlen Sie an die Staatskasse meist (zu) viel Geld. Meist einen Monatslohn oder mehr. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass ich viele Verfahren mit einer Einstellung erledigen kann. Sie sparen Geld, denn Sie tragen nur die überschaubaren Anwaltskosten, die in Relation meist viel geringer sind. Sie sparen Geld und sind vor allem nicht vorbestraft. Letzteres ist unbezahlbar.
Auch bei der Herabsetzung einer Geldstrafe spüren Sie den Mehrgewinn. Warum sollten Sie das Geld der Staatskasse überlassen? Leider sparen manche Menschen an den falschen Ecken. Sie gehören nicht dazu, da Sie nunmehr das System verstehen. Nicht selten habe ich Mandanten, welche, wenn Sie den „Profit“ Ihrer Tat mit den Anwaltskosten gegen rechnen, sich des wirtschaftlichen Vorteils eines Strafverteidigers bewusst werden. Deshalb verwundert es, dass Menschen ohne Verteidiger in ein Verfahren gehen wollen. Sie sind da sicherlich schlauer.
Bundesweite Strafverteidigung bedeutet keine Mehrkosten für Sie. Im Ermittlungsverfahren koordiniere ich alle nötigen Handlungen von meiner Kanzlei aus: Akteneinsicht, Beratungen via Telefon, Einlassungen für den Mandanten, Anregungen zur Einstellung des Verfahrens u.ä. Erfragen Sie einfach mein Honorar unter 0201 – 310 460 – 0. Sie können diese auch mittels E – Mail erfragen.
Was kostet eigentlich ein Strafverteidiger?
Selbstverständlich ist, wie der Bürger weiß, ein Anwalt nicht billig. Vor allem gute Anwälte sind teuer. Vorweg muss angemerkt werden, dass sich das in einen Strafverteidiger investierte Geld stets für Sie lohnt. Qualität hat immer seinen Preis. Der Preis ist jedoch relativ, wenn Sie sich des Erfolges bewusst werden.
Ich rechne immer nach dem Umfang des Verfahrens ab. Jeder zahlt nur das, was auch in einem vernünftigen Verhältnis zu meiner Arbeit steht. Daher diskutieren meine Mandanten auch nie über mein Honorar.
Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich die Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einer Art Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Das RVG ist viel zu komplex, um es hier in aller Kürze wiedergeben zu können.
In jedem Fall finde ich stets mit meinen Mandanten eine angemessene Lösung. Natürlich muss die Betreuung Ihres Verfahrens wirtschaftlich für unsere Kanzlei sinnvoll sein. Trotzdem vertreten wir die Auffassung, dass es keine Zweiklassengesellschaft bei der Bearbeitung von Drogendelikten gibt. Wir verteidigen einen nicht unerheblichen Teil unsere Mandanten als Pflichtverteidiger und dies ohne Abstriche in der Dienstleistung.
Unsere Gebühren sind transparent und nachvollziehbar. Vor allem gibt es keine versteckten Kosten. Wir können nämlich aus unserer Erfahrung abschätzen, wie zeitintensiv Ihr Verfahren sein wird und welchen Arbeitsumfang Ihr Verfahren einnehmen wird. Das schätzen hunderte von Mandanten jährlich.
Sie bekommen natürlich vorab oder abschließend eine detaillierte Rechnung von mir, welche die einzelnen Kostenpunkte erklärt und aufschlüsselt. Eine Bezahlung in Raten ist möglich, aber stellt bei uns die Ausnahme dar.
Wenn Sie sich die Zeit nehmen, um das Honorar auf einen Stundensatz herunterzurechnen, dann werden Sie mit Erstaunen feststellen, dass sich dieses nicht weit entfernt von einem Handwerkslohn bewegt. Diese Erkenntnis verblüfft. Zudem ist hervorzuheben, dass sich die Kostenquote einer Anwaltskanzlei auf mindestens 50% des Umsatzes erstreckt. Demnach hat auch der Anwaltsberuf doch etwas mit Berufung zu tun.
Wer hat die Kosten eines Strafverfahrens zu tragen?
Grundsätzlich tragen Sie die vollen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Bei Einstellung des Verfahrens tragen Sie ebenfalls die Kosten. Das ist jedoch das geringere Übel, denn immerhin werden Sie nicht verurteilt.
Bei einem Freispruch werden die notwenigen Kosten von der Staatskasse getragen.
Bei vorsätzlichen Straftaten wird Ihre Versicherung nicht für die Kosten eintreten. Etwas anderes kann für die fahrlässige Begehung einer Tat gelten. Insoweit wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsschutzversicherung oder bringen Sie die Police zu der Beratung mit. Bei dem Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG zahlt in der Regel keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Im einzelnen wird ein Pflichtverteidiger bestellt:
- bei einer schweren Straftat: Verbrechen (Pflichtverteidiger bei der Einfuhr und dem Besitz von einer nicht geringen Menge an BtM)
- wenn ein Bewährungswiderruf droht (Sie stehen unter Bewährung wegen Verstoßes gegen das BtMG und sind Wiederholungstäter)
- wenn Sie länger als 3 Monate im Gefängnis sitzen (z.B. Untersuchungshaft JVA Essen, Duisburg, Kleve, Bochum, Düsseldorf, Krefeld)
- bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage
- bei Verteidigungsunfähigkeit des Angeklagten.
Ich kann mich von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:
„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl / Ihres Vertrauens benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“
Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger.
Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, dann sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.