Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie über WhatsApp

Hausdurchsuchung und Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Sie haben gerade eine Hausdurchsuchung erfahren und im Beschluss steht, dass Sie über WhatsApp Kinderpornographie oder Jugendpornographie verbreitet haben sollen?

Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung bekommen?

Dann sind Sie deshalb hier richtig, denn unsere Kanzlei verteidigt seit 2005 Ermittlungsverfahren wegen dieses Vorwurfs nach § 184b StGB und § 184 StGB. Weit über 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren hat unsere Kanzlei bereits verteidigt und wir werden Sie hier vorab intensiv informieren und sodann individuell beraten und verteidigen.

Schicken Sie uns bitte vorab einfach eine unverbindliche E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de und Sie erhalten binnen weniger Stunden eine Rückmeldung – auch am Wochenende. Übersenden Sie und bitte das Durchsuchungsprotokoll und den Beschluss im Anhang. 

Sie werden sich danach wieder besser fühlen und die Last, die Sie gerade spüren, werden wir abbauen.

Jetzt aber zunächst zu den wichtigen Fakten:

Wie kommt es überhaupt zu einem Verfahren?

In der Regel wird in einem anderen Verfahren im Rahmen einer Hausdurchsuchung ein Mobilfunktelefon sichergestellt und der Chatverlauf von WhatsApp untersucht. Zu dieser Person hatten Sie Chatkontakt. In diesem Chat werden Feststellungen getroffen, dass ein oder mehrere Chatpartner Bilder oder Videodateien mit kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften an das ausgewertete Handy verschickt wurden. 

Es wird Ihnen vorgeworfen, der Person „Kipos“ oder „Jupos“ geschickt zu haben.

Es wird dann von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen den Nutzer des Mobilfunkanschlusses eingeleitet, also gegen Sie!

Die Behörden können sodann nach 112 TKG eine Anfrage stellen, welcher Nutzer sich hinter der Rufnummer XY verbirgt. Das wären sodann Ihre Daten!

Der Anschlussinhaber, also Sie, wird sodann den Behörden mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort mitgeteilt.

Mit diesen Daten kann die Staatsanwaltschaft sodann einen Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser richtet sich gegen Sie!

In Einzelfällen wird lediglich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung verschickt. 

Kommt es bei einer Verbreitung von Kinderpornographie oder Jugendpornographie immer zu einer Hausdurchsuchung?

Es kommt fast immer zu einer Durchsuchung. Meist morgens kommen die Polizeibeamten und vollstrecken den Durchsuchungsbeschluss und werden neben Ihrem Handy auch in der Regel Ihren Computer, Tablet, Laptop und andere Datenträger sicherstellen.

In diesem Fall sollten Sie sofort Kontakt zu uns unter mail@rechtsanwalt-louis.de aufnehmen. Die Kontaktaufnahme wird meist erst nach der Hausdurchsuchung stattfinden und es bietet sich an, dass Sie uns unverbindlich bereits den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll in der Anlage zur Prüfung beifügen.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren bei dem Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ab?

Die erste Schnittstelle zu unserer Strafrechtskanzlei ist in der Regel eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Es kann auch sein, dass Sie eine Vorladung zu einer ED – Behandlung erhalten haben oder eine DNA – Entnahme ansteht. 

Sie nehme sodann telefonisch oder per E – Mail Kontakt zu uns auf und wir werden Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Wir sind unter 0176 24 73 81 67 auch immer per WhatsApp für Sie erreichbar. 

Wir erhalten in der Regel nach 12 Wochen die Akte und werden diese sodann an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte, uns ergänzende Akteneinsicht zu gewähren, wenn der sog. DV – Auswertungsbericht vorliegt.

Sobald nämlich die Asservate ausgewertet werden, dann werden wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift für Sie verfassen.

Ziel der Verteidigung ist es:

  • Sie gehen nicht ins Gefängnis!
  • Das Verfahren wird außergerichtlich geklärt!
  • Keine Vorstrafe (Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis)!
  • Ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis!

Da wir seit 2005 genau solche Verfahren im ganzen Bundesgebiet verteidigen, haben wir erhebliche Erfahrungswerte auf diesem Gebiet. Wir sind kein Zufall, sondern wir wissen genau, was Ihre Ziele sind und wie Sie sich fühlen. 

Wann bekomme ich mein Mobilfunktelefon wieder?

Eigentlich ist die Auswertung eines Mobilfunktelefons nicht sonderlich aufwendig, zumindest im Vergleich zu einem Computer bzw. Laptop. 

Es verwundert somit die häufige Zusage von Polizeibeamten nicht, der Beschuldigte würde nach Tagen sein Mobilfunktelefon wieder zurückerhalten.

Die Praxis sieht so aus, dass die Auswertungen von Asservaten in der Regel Monate in Anspruch nimmt und nur im Einzelfall eine bevorzugte Auswertung vorgenommen wird.

Auch hier entscheidet der Einzelfall, ob wir kurzfristig Ihr Handy freikämpfen können.

Bekomme ich mein Handy wieder nach der Auswertung ?

Wenn Ihr Mobilfunktelefon ausgewertet wurde und keine Dateien im Sinne von § 184b StGB (kinderpornographische Schriften) oder § 184c StGB (jugendpornographische Schriften) aufgefunden werden, dann erhalten Sie in der Regel Ihr Telefon wieder.

Wir klären mit der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verteidigung alle Asservatenfragen und werden hier einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Sie Ihr Eigentum und Ihre Daten wiedererhalten.

Bekomme ich eine Datensicherung, wenn mein Telefon außergerichtlich eingezogen wird?

Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Datensicherung, aber diese kann im Einzelfall durchgesetzt werden. 

Ansonsten würden Sie natürlich alle Familienfotos oder sonstige Dateien verlieren, die ihnen wichtig sind.                                                  

Jugendlicher / Jugendstrafrecht: Verbreitung von pornographischen Schriften

Immer häufiger verteidigen wir Mandanten aus dem Bundesgebiet als Jugendliche bzw. Heranwachsende auf dem Gebiet von §§ 184, 184b und 184c StGB.

Es kommt in der Praxis vor, dass Schüler Pornobilder und Pornovideos austauschen, die Bilder von Jugendlichen und Kindern zeigen. 

Viele Verfahren, die wir verteidigt haben, hatten den Hintergrund, dass der oder die Jugendliche in eine Gruppe bei WhatsApp geaddet wurde, in der sodann in der Folgezeit nicht nur gechattet wurde, sondern auch pornographische Schriften eingestellt werden. Dadurch kann, je nach Einstellung, ohne dass der oder die Jugendliche dies zwingend erwünscht, juristisch in Teufelsküche kommen und eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Hausdurchsuchung – zum Schreck der Eltern – auslösen. 

Bei der Benutzung von Messenger Diensten stellt sich zunehmend die Frage der Sicherheit. Sind meine Chats auf WhatsApp sicher? Was hat es mit der „Verschlüsselung“ auf sich? Können gelöschte Nachrichten wiederhergestellt werden?

Ist WhatsApp verschlüsselt? 

Ja, seit April 2016 hat auch WhatsApp die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Messenger wie Threema oder Signal sind hiermit bereits schon länger ausgestattet. 

Was bedeutet die Verschlüsselung im Konkreten?

WhatsApp hat keine Möglichkeit, den Inhalt von Nachrichten einzusehen oder Anrufe anzuhören, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Der Grund dafür ist, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und -Entschlüsselung von gesendeten und empfangenen Nachrichten über WhatsApp ausschließlich auf Ihrem Telefon stattfindet. Bevor die Nachricht Ihr Gerät verlässt, wird sie mit einem kryptografischen Schloss gesichert, zu dem nur der Empfänger den Schlüssel hat. Zudem ändern sich die Schlüssel mit jeder gesendeten Nachricht. Während dieser Prozess im Hintergrund stattfindet, können Sie bestätigen, dass ihre Unterhaltungen verschlüsselt sind, indem Sie die Sicherheitsnummer überprüfen. (https://faq.whatsapp.com/general/security-and-privacy/end-to-end-encryption/?lang=de)

Sind meine Chats also nur noch für mich einsehbar?

Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind Sie leider nicht vollständig anonym. Das betrifft alle Messenger Dienste. Metadaten werden ständig gesammelt. Heißt: Mit wem Sie kommunizieren, wie lange und gegebenenfalls auch an welchem Standort.

Wie kann ein sein, dass die Strafverfolgungsbehörde meine WhatsApp Nachrichten hat?

Grundsätzlich schützt Sie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor Zugriffen Dritter auf Ihre Chats. So können weder Telekommunikationsanbieter, die Strafverfolgungsbehörden, noch WhatsApp selbst Ihre Nachrichten lesen. 

Allerdings gewährt das Gesetz in § 100b StPO die sogenannte „Online-Durchsuchung“. Diese kann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer in Absatz 2 bezeichneten besonders schweren Straftat ist.

Die sogenannte Online-Durchsuchung ist im Volksmund besser bekannt als „Staats-Trojaner“. Die Strafverfolgungsbehörden platzieren unbemerkt einen Virus auf dem Handy, der im Hintergrund heruntergeladen wird. Dort werden die Nachrichten schon vor der Verschlüsselung abgegriffen und ausgeleitet. Das ist deutlich aufwendiger, als eine Telefonleitung abzuhören, aber potenziell auch deutlich mächtiger. Ist das Programm einmal auf dem Smartphone eines Ziels installiert, könnten die Verfassungsschützer nicht nur gerade in Echtzeit stattfindende Kommunikation sehen, sondern die gesamten auf dem Handy gespeicherten Daten. 

Können gelöschte Dateien und Chat Protokolle auf dem Handy wiederhergestellt werden? 

Jeder kennt es, man hat aus Versehen eine Nachricht an den falschen Empfänger verschickt oder möchte einen Chatverlauf aus WhatsApp entfernen. Dafür klickt man auf die jeweilige Nachricht und wählt das Symbol für den Papierkorb aus – die Nachricht ist weg – sie scheint endgültig entfernt zu sein. 

Doch bleiben die gelöschten Nachrichten wirklich für immer gelöscht oder ist es möglich, das Geschriebene noch nach dem Löschvorgang zu lesen?

Der Messenger-Dienst speichert grundsätzlich die Chat-Protokolle seiner Nutzer, damit diese ihre Nachrichten behalten können, auch wenn sie ihr Handy wechseln. Sollten Sie beispielsweise eine Nachricht zitiert haben, bevor diese gelöscht wurde, wird zwar die Original-Nachricht nicht mehr länger angezeigt, die zitierte Version kann jedoch weiterhin eingesehen werden. Das bedeutet, dass die Nachricht zwar als gelöscht markiert wird, aber nicht endgültig vom Gerät entfernt ist.

Die Wiederherstellung von Daten ist problemlos möglich durch diverse Tools wie z.B. iMyFone (www.imyfone.com) 

Mit Hilfe solcher kostenpflichtigen Programme können Sie rückwirkend bereits gelöschte Dateien wie WhatsApp Nachrichten, Fotos, SMS, Videos oder auch Notizen selbstständig wiederherstellen. Allerdings gelangen die Dateien nicht wieder zurück auf Ihr Handy, sondern sie werden separat als Datei heruntergeladen. 

Auch das iCloud-Backup verhindert die hundertprozentig sichere WhatsApp-Konversation. Selbst wenn Sie die Anwendungen von all Ihren Geräten entfernt haben, ist es gut möglich, dass Apples iCloud-Backup noch eine ältere Version der Chat-Datenbank vorhält.

In der Praxis werden die Ermittlungsbehörden, wenn es keinen Anhaltspunkt gibt, aber alte Nachrichten nicht mehr retten. So jedenfalls eine Erfahrung aus vielen Verfahren, die wir verteidigt haben. 

Können die Strafverfolgungsbehörden auf bereits gelöschte Dateien einsehen?

Ja, wenn selbst Tools aus dem Internet die Wiedererlangung von gelöschten Daten ermöglichen, liegt der Verdacht nahe, dass es erst recht für die Strafverfolgungsbehörden möglich ist. 

Der nachfolgende kurze Auszug aus einem Urteil vom Landgericht Köln, zeigt die Vorgehensweise zur Wiedererlangung von bereits gelöschten Chatnachrichten von WhatsApp:

„Die Zusammenstellung der Chatverläufe wurde durch das Extraktionsprogramm UFED vorgenommen. Dieses ist in der Lage, die Chatverläufe anhand der Metadaten (Datums- und Zeitstempel) zu rekonstruieren und mithilfe eines Berichts wiederaufzuarbeiten. Teilweise kann das Programm auch bereits gelöschte Datensätze – also beispielsweise gelöschte Chat-Einträge – wieder sichtbar machen. Dies erklärt sich technisch dadurch, dass die Applikation WhatsApp nicht nur eine Verzeichnisstruktur anlegt, in der sie Mediendateien abspeichert, sondern darüber hinaus auch Archivdatenbanken generiert, in denen sie diese Verzeichnisstruktur in regelmäßigen Abständen wiederum automatisch sichert. Auf deren Aktivitäten hat der Nutzer so gut wie keinen Einfluss. Ein Chat-Eintrag kann in WhatsApp zwar manuell gelöscht werden, falls er zu diesem Zeitpunkt aber bereits in den WhatsApp-Archivdatenbanken archiviert war, bleibt er trotzdem erhalten und kann von UFED ausgelesen werden. Von der Archivierung der Chatverläufe bemerkt ein Nutzer im Regelfall nichts. Sie zu kennen setzt erhebliches Spezialwissen voraus“ LG Köln, Urteil vom 30. Januar 2017 – 101 KLs 13/15 –, juris – Rn. 2757.

Wann sind gelöschte Nachrichten endgültig verschwunden?

Alte, gelöschte Nachrichten sind erst dann vollständig von Ihrem Gerät entfernt, bis die App die alten Datenbank-Einträge nach und nach mit neuen Nachrichten überschrieben hat. Dieser Prozess kann abhängig von der Menge an Input bis mehrere Wochen dauern, bis gelöschte Nachrichten überschrieben und somit endgültig verschwunden sind.