falsche uneidliche Aussage Ermittlungsverfahren Strafverfahren 153 StGb

§ 153 StGB falsche uneidliche Aussage – Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

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Die meisten Falschaussagen vor Gericht entstehen aus einem Gewissenskonflikt heraus. Falsch verstandene Freundschaft spielt dabei häufig eine entscheidende Rolle. Und wenn Sie darüber nachdenken, dann hatten Sie vor der Verhandlung bereits Bauchschmerzen und Bedenken vor dem Gerichtstermin und haben sich gefragt, ob dass alles gut gehen wird.

Wenn Sie dies lesen, dann war dem leider nicht so und haben eine Vorladung zur Polizei erhalten, einen Strafbefehl, gar eine Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage durch das Amtsgericht erhalten.

Sie wollten eigentlich „nur helfen“ und jetzt sind Sie Beschuldiger oder Angeklagter in Ihrem eigenen Verfahren. Das Verfahren kann weitreichende Folgen für Ihre Zukunft und das Führungszeugnis und Bundeszentralregister haben, deswegen ist es wichtig, dass Sie sich durch uns verteidigen lassen. Seit 2005 verteidigen wir bundesweit und erfolgreich Mandanten bei Aussagedelikten.

Wie werde ich Mandant bei der Kanzlei Louis & Michaelis, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter wegen falscher uneidlicher Aussage erhalten habe?

Sie übersenden Ihre Vorladung als Beschuldigter (ggf. Strafbefehl / Anklageschrift) an unsere E – Mail – Adresse: mail@rechtsanwalt-louis.de und erhalten umgehend eine Rückmeldung mit dem weiteren Vorgehen und einer Kostenpauschale für das Verfahren.

Wir zeigen sodann Ihre Verteidigung an, beantragen Aktensicht und werden, wenn uns die Ermittlungsakte vorliegt, eine sehr umfassende Verteidigungsschrift für Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben.

Natürlich bekommen Sie eine Kopie der Akte als PDF Datei durch uns und wir sind – wie Sie den hunderten Bewertungen im Internet entnehmen können – immer für Sie da, täglich und auch am Wochenende.

Unser Ziel ist es, Ihr Verfahren zu einer Einstellung zu bringen bzw. dieses ohne Vorstrafe zu beenden.

Vorteil einer guten Verteidigung durch unsere deutschlandweit bekannte Kanzlei für Strafverteidigung ist, dass wir in der Regel entsprechende Verfahren ohne eine Gerichtsverhandlung beenden und Sie Nerven und Kosten sparen.

Eine Verteidigung verhindert im Einzelfall eine Vorstrafe.

Es gibt Gründe, warum Sie ins Kreuzfeuer geraten sind, obwohl Sie in der Regel nie etwas mit der Justiz zu tun hatten und somit sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Lösung des Problems geht. Fassen Sie Mut und lassen Sie uns Ihr Problem lösen.

Was sind meine Rechte als Zeuge: Wann muss ich nicht vor Gericht aussagen

Wenn Sie sich selbst durch die Aussage belasten könnten, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht / Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zu.

Wenn Sie verwandt oder verschwägert sind, dann ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO.

Wenn das nicht auf Sie zutrifft, dann sind Ihre Optionen vor Gericht auf null reduziert:

Sie dürfen nicht lügen, nichts erfinden, nichts ins Blaue hinein erzählen.

In der Praxis spielt das nicht Erinnern von Zeugen eine große Rolle, also, dass Sie denken, dass Sie einfach dem Gericht erzählen, dass Sie nicht mehr wissen, was passiert ist und das Ausschmücken.

Problem ist, dass das Tagesgeschäft von Strafverteidigern, Staatsanwälten und Richtern genau das Thema ist: Herausfinden, ob Zeugen oder Angeklagte lügen, also Sie Ihren Meister in der Sache gefunden haben. Ob jemand falsch vor Gericht aussagt, ist also Tagesgeschäft und wird durch den persönlichen Eindruck und Anwendung von Aussagepsychologie beurteilt und die Staatsanwaltschaft, die den Eindruck hat, dass Sie vor Gericht lügen, wird einen Sitzungsvermerk anfertigen und von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten.

Als Angeklagter oder Beschuldigter haben Sie den Vorteil, dass Sie lügen können und dürfen, als Zeuge nicht.

Wir sind aber, wenn alle Stricke reißen und Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, menschlich und fachlich für Sie da und keine Sorge: Das bekommen wir wieder hin, wenn Sie sich frühzeitig melden und wir die richtigen Entscheidungen mit Ihnen treffen können.

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, es geht um viel. Der Grund für die harten Strafen bei falscher uneidlicher Aussage, die das Strafgesetzbuch vorsieht, ist, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft wünschen, dass alle Zeugen nur die Wahrheit sagen und der Preis dafür ist hoch und wird drakonisch bestraft. Die Wahrheitsfindung in einem Strafprozess ist auf die wahrheitsgemäßen Angaben und Aussagen von Zeugen angewiesen.

Wann mache ich mich strafbar wegen einer falschen Aussage vor Gericht?

Die falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB ist ein strafrechtliches Delikt, das die bewusste Abgabe einer unwahren Erklärung vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle betrifft. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist.

Zunächst muss die Aussage vor einer zuständigen Stelle getätigt werden, beispielsweise vor Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Dabei ist entscheidend, dass die Aussage in einem Verfahren erfolgt, bei dem eine eidliche Vernehmung vorgesehen ist.

Die zweite wesentliche Voraussetzung ist, dass die Aussage falsch ist. Es muss nachgewiesen werden können, dass die gegebene Erklärung nicht der Wahrheit entspricht und bewusst unrichtig abgegeben wurde. Dabei spielt die Absicht, die Unwahrheit zu sagen, eine zentrale Rolle.

Des Weiteren muss die falsche Aussage geeignet sein, das Verfahren inhaltlich zu beeinflussen. Dies bedeutet, dass die unwahre Erklärung potenziell Auswirkungen auf den Verlauf des Verfahrens haben kann.

Die Konsequenzen für eine falsche uneidliche Aussage können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Falls. Es ist wichtig zu betonen, dass eine bewusste Falschaussage vor Gericht das Vertrauen in die Justiz erheblich beeinträchtigen kann und daher als strafrechtlich relevant betrachtet wird.

Insgesamt ist die Norm des § 153 StGB geeignet, dass Sie eine Eintragung im Führungszeugnis erhalten, weil dies bereits bei Strafe ab 3 Monaten auf Bewährung gilt und bei einem Vergehen in der Regel auch gerne 120 Tagessätze oder mehr vergeben werden, auch wenn Sie strafrechtlich nicht vorbelastet sind.

Welche Strafe erhalte ich, wenn ich vor Gericht falsch aussage?

Die Bestrafung für eine falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB ist abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter die schwere der Tat, die Auswirkungen auf das Verfahren und die Absicht des Täters. Hier sind die möglichen Sanktionen im Rahmen dieses Straftatbestandes:

Geldstrafe:

Bei weniger schwerwiegenden Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den individuellen Umständen des Falls.

Hierbei ist wichtig zu verstehen, dass bereits 90 Tagessätze die Strafe ist, die Sie vor einer Eintragung im Führungszeugnis bewahrt. Erhalten Sie darüber eine Strafe, 120, 140, 150 oder mehr Tagessätze, wird das Ergebnis 3 Jahre im Führungszeugnis aufgenommen.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren:

In schwereren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die falsche Aussage erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren hat oder wenn der Täter die Falschaussage vorsätzlich und mit krimineller Absicht begangen hat. Oder einschlägige Vorbelastungen bestehen.

Bei einer Freiheitsstrafe über 1 Jahr droht für 5 Jahre ein Eintrag im Führungszeugnis.

Bei besonders gravierenden Fällen, beispielsweise wenn die falsche Aussage zu schwerwiegenden Konsequenzen führt oder Teil einer größeren Straftat ist, kann eine Gefängnisstrafe von über drei Jahren verhängt werden. Das ist dann besonders zu würden, wenn Sie in Totschlagsverfahren oder Mordverfahren falsch aussagen oder für den Angeklagten Ihre Aussage eine langjährige Haftstrafe zur Folge hat.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht berücksichtigen bei der Strafzumessung verschiedene Umstände, wie die Motivation des Täters, eventuelle Vorstrafen, Reue oder Geständnis. Dies ermöglicht eine individuelle Beurteilung des Falls.

Richtige Entscheidung: Kanzlei Louis & Michaelis für Ihre Verteidigung

Ihre richtige Entscheidung ist, die Kanzlei Louis & Michaelis aus Essen als Ihre starken Partner zu buchen. Wir stehen bundesweit für Stärke, Ehrlichkeit und Erfolg. Genau das, was Sie jetzt suchen. Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen unter mail@rechtsanwalt-louis.de

Es ist wichtig zu betonen, dass die Strafen je nach Einzelfall variieren können. Zudem spielt der Kontext der falschen Aussage eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung. Gerichte haben den Spielraum, angemessene Strafen im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu verhängen.