Spezialgebiet Sexualstrafrecht – Tipps und Tricks

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht? Einem Anwalt, der sich auf die Verteidigung im Zusammenhang mit Sexualdelikten spezialisiert hat?

Rechtsanwalt Clemens Louis ist seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit als Strafverteidiger auf die Verteidigung von Sexualstraftaten spezialisiert. Seit 2005 verteidigt er engagiert, motiviert und kompetent seine Mandanten in Essen, dem Ruhrgebiet und bundesweit.

Wenn Sie eine Vorladung oder Anklageschrift wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern oder wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften in den Händen halten nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie fachlich kompetent, diskret, verständnisvoll und vorurteilsfrei.

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Wenn gegen Sie ein Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat läuft, gehen in Ihnen regelmäßig nachstehende Punkte durch den Kopf.

  • gehe ich ins Gefängnis
  • wer erfährt alles davon
  • welcher Anwalt kann mir helfen
  • was sind die nächsten Schritte

Auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts dürfen wir das Prädikat „Experten“ beanspruchen. Wir unterscheiden uns von der durchschnittlichen Kanzlei, weil wir nicht nur Strafrecht praktizieren, sondern eine Spezialisierung aufweisen, die für Ihr Verfahren unerlässlich ist. Ob exhibitionistische Handlungen oder schwerer sexueller Missbrauch, in den vergangenen zehn Jahren haben wir bundesweit hunderte Fälle jährlich erfolgreich verteidigt.

Zudem dürfen wir feststellen, dass unsere Mandanten nicht nur den Erfolg, sondern eine engagierte und diskrete Dienstleistung genießen. Erfolg lässt sich in Zahlen ausdrücken: Einen Großteil unsere Verfahren handeln wir außergerichtlich ab, keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt. Unsere Verteidigungsschriften führen in mindestens der Hälfte der Fälle dazu, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Wir beschäftigen uns bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens mit belastenden Zeugenaussagen und werten diese aus.

Wir beantworten Telefonate und E – Mails unsere Mandanten umgehend.

Wir haben angemessene Preise, die wir pauschal und transparent präsentieren. Insoweit wurde unser Preis – Leistungsverhältnis von tausenden von Mandanten bereits als als optimal befunden. Sie sollten Ihr Verfahren demnach in Hände geben, die Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen und nur Strafrecht praktizieren.

Wir bieten unseren Mandanten Verständnis für Ihr Problem. Sie brauchen demnach keine Hemmschwelle haben, denn Sie sprechen mit Verteidigern, die ohne Vorbehalte und mit Herzblut verteidigen. Unsere Kanzlei bietet einen geschützten Raum in welchem Sie sich wohlfühlen werden. Viele unserer Mandanten habe ich persönlich nie kennengelernt, da wir via Internet beauftragt wurden, das Verfahren zu einer Einstellung gebracht haben und der Mandant sein Leben weiterleben konnte. Eine Anreise Ihrerseits zu unserem Kanzleisitz in Essen ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Wir werden Sie – ohne Rückfragen und Vorbehalte – verteidigen. Wir sind dafür da, Ihr Problem zu lösen, nicht mehr. Wir sind überzeugt von unseren Mandanten.

Das Fundament für unsere Verteidigung in Ihrem Verfahren basiert auf aktueller Rechtsprechung und Psychologie. Dies allein genügt jedoch nicht: Wir sind Prozessanwälte und Praktiker und verfügen somit über Wissen und Verbindungen zu Ermittlungsbehörden, die Ihrem Verfahren einen Mehrwert verschaffen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Mandanten, die später zu unserer Kanzlei wechseln, zunächst einen Kollegen beauftragt haben, der nicht auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Dies geschieht meist zunächst aus der Not heraus, da man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat und die Zeit drängt. Erst später, wenn man sich informiert, merkt der Mandant, dass er sich besser bei einer Kanzlei aufgehoben fühlt, die Profil hat. Insoweit sollen Sie hier keine Hemmungen haben, sich uns anzuvertrauen, da es immerhin um Ihre Zukunft geht.

Wir organisieren den Wechsel. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Dies bedeutet keinesfalls, dass der Kollege bzw. die Kollegin, die Sie bislang betreut hat, eine minderwertige Dienstleistung erbracht hat, aber hier geht es um Erfahrung auf diesem Gebiet. Erfahrung erlangt man durch permanente Bearbeitung von gleichgelagerten Fällen.

Nehmen Sie sich die Zeit und explorieren Sie unsere Kanzleiseite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir bekommen viele Anfragen via E – Mail. Manche Mandanten bevorzugen ein Telefonat. Wenn Sie den Vorteil haben und in unserem Einzugsgebiet wohnen, dann lassen Sie sich kurzfristig einen Termin geben. Wenn dem nicht so ist, dann stellt dies kein Problem dar. Da wir über eine hohe Einstellungsquote und außergerichtliche Regelung der Verfahren haben, die uns anvertraut werden, ist ein „face to face“ Kontakt nicht erforderlich. Sie genießen zudem Ihre Anonymität und den Vorteil einer überregionalen Kanzlei: Dies hat schon immer Staatsanwaltschaften und Gericht beeindruckt.

Sie fragen sich abschließend, warum wir überdurchschnittlichen Erfolg genießen. Erfolg hat immer etwas mit Arbeitserfolg zu tun. Wo die Kollegen nur 2 Seiten schreiben, schreiben wir 10. Wo der Kollege nicht telefonisch erreichbar ist, sind wir vorhanden. Wo der Kollege Ihnen keine Antworten gibt und keine Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, haben wir eine Palette von Verteidigungsstrategien. Wo der Kollege Ihre Email erst am Dienstagmorgen beantwortet, erhalten Sie von uns eine Email am Sonntagabend.

Verteidigung in Sexualstrafverfahren ist filigran. In fast allen Verfahren sind der potentielle Täter und das Opfer alleine. Hier besteht Spielraum. Diesen Spielraum füllen wir mit unsere Verteidigung.

Wir verteidigen Sie bundesweit bei nachstehenden Sexualstraftaten

 

  • Sexueller Missbrauch an Kindern
  • Schwere Missbrauch an Kindern
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • Vergewaltigung
  • Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften
  • Besitz und Verbreitung von jugendpornographischen Schriften
  • Beleidigung auf sexueller Grundlage
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
  • Beleidigung auf sexueller Grundlage

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming, oder auch „Cyber – Grooming“ genannt, ist das gezielte Anschreiben von Kindern und Jugendliche im Internet mit dem Ziel der Anbahnung von sexuellen Kontakten, dem Austausch von pornographischen Bildern und dem Führen von sexualisierten Chats.

Wie funktioniert Cybergrooming in der Praxis?

Das Vertrauen eines Kinds oder eines Jugendlichen aufzubauen setzt in der Regel voraus, dass zunächst Kontakt zu dem Kind oder Jugendlichen aufgebaut wird.

Mitunter werden hierbei sogenannte Fake – Profile erstellt und genutzt. Bei diesen Fake – Profilen werden Bilder verwendet, indem sich der Täter für ein Kind oder für einen Jugendlichen ausgibt und nicht die wahre Identität und Alter des Chatpartners wiedergibt.

In diesen Fällen kommt es vor, dass man sich auch als das gleiche Geschlecht wie sein Chatpartner ausgibt, man sich quasi als Freundin oder Freund gleichen Geschlechts als Kontaktpartner anbietet.

Diese Fake – Profile sind meistens auch nicht mit der wahren E – Mailadresse der Person, die den Account oder das Profil angelegt hat, versehen, was eine spätere Aufklärung erschweren kann.

Hierbei sind die Ermittler sodann auf die Herausgabe der IP – Adresse über den Betreiber der Plattform angewiesen, was sich in der Praxis weiterhin als schwierig, vor allem in Hinblick auf den Zeitablauf gestaltet. Hier wird die immer wiederkehrende (rechtliche) Problematik der Vorratsdatenspeicherung deutlich.

Auf welchen sozialen Netzwerken kann es zu Cybergrooming kommen?

Grundsätzlich kann Cybergrooming in jedem Netzwerk stattfinden in dem sich Personen aufhalten, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Hierbei ist nicht unbeachtlich, dass einige Betreiber von Netzwerken bewusst in ihren AGBs und der Anmeldung einer Altersbeschränkung vornehmen, da Kinder und Jugendliche diese Funktion dadurch aushebeln, in dem sie sich schlichweg als „älter“ ausgeben.

Zu den größten sozialen Netzwerken zählen unter anderem:

Facebook, twitter, vk, plus.google, ok, instagram, tumblr, linedin, reddit und pinterest.

Bei Kindern und Jugendlichen sind vor allem nachstehende Plattformen beliebt:

schülervz, facebook, myspace, kunddels

Anbieter von Internetplattformen bieten in der Regel nicht nur den Besuch eines Profils an, sondern auch eine Chatfunktion oder einen eigenen Messengerdienst (bspw. den facebook messenger) über welche eine gezielte Kontaktaufnahme möglich ist.

Hier kann es zu einer Kontaktaufnahme kommen.

Es kann sodann natürlich auch zu einer Verlagerung auf einen anderen (instant) Messenger kommen, wobei hier sicherlich in der Praxis skype, whatsApp, yahoo und andere eine Rolle spielen.

Oft werden bewusst Programme benutzt, die eine Webcam zum Einsatz bringen können. Somit ist es möglich, sexuelle Handlungen des Kindes mittels Videostream zu verfolgen und ggf. hierbei gezielte Anweisungen zu geben.

Es kann hierbei aber auch zu der Anfertigung von Fotos kommen.

In vielen Verfahren, die wir bundesweit verteidigen, wird im Laufe der Kommunikation unter der Androhung, man werde die bisherigen Fotos ins Internet stellen oder an die Schule schicken, noch weiteres Material abgenötigt.

Wie kommt es dazu, dass Cybergrooming zu einem Ermittlungsverfahren wird?

Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer bei Cybergrooming hoch ist, da es viele Kinder und Jugendliche gibt, die sich nicht ihren Eltern oder Freunden offenbaren.

Wir verteidigen seit 2005 entsprechende Verfahren im Bundesgebiet und haben somit über die Jahre einen sehr guten Überblick über das Thema Cybergrooming bekommen und stellen immer wieder fest, dass in den seltensten Fällen, die wir verteidigen, es das Kind oder der oder die Jugendliche ist, die sich ihren Eltern oder einer Freundin / einem Freund offenbart haben.

Vielmehr prüfen Eltern sporadisch den Internetverlauf und das Schreibverhalten ihrer Kinder.

Hierbei kommt es vor, dass Eltern sodann einen sexualisierten Kontakt mit einer dritten Person feststellen und sodann mit ihrem Kind Anzeige erstatten.

Welche Strafgesetze kann ich bei Cybergrooming verletzen und wie kann ich bestraft werden?

Cybergrooming ist zunächst, um es klarzustellen, keine Strafrechtsnorm und somit ein Begriff, der nicht im Strafgesetzbuch steht.

Verbreitung pornographischer Schriften, § 184b StGB

Wenn Sie pornographisches Material an eine Person unter 18 Jahren versenden und im Kenntnis des Alters des Empfängers sind, dann machen Sie sich eines Verbreitens pornographisches Schriften strafbar.

Da bedeutet, dass Sie weder Nackbilder von sich selbst oder ein Bild Ihres entblößten Glieds an eine Person unter 18 Jahren verschicken dürfen.

Sinn und Zweck von § 184b StGB ist nämlich der Jugendschutz und die unbeeinträchtigte Entwicklung eines Kindes und eines Jugendlichen.

In der Praxis kann ich, wenn es zu einem solchen Fall jedoch kommen sollten, das Verfahren außergerichtlich, meist mit einer Geldstrafe klären, da der Gesetzgeber hier noch einen überschaubaren Strafrahmen installiert hat. Einzelfälle können ggf. auch gegen eine Geldauflage eingestellt werden.

Sexueller Missbrauch an Kindern und schwerer sexueller Missbrauch an Kindern, § 176 und § 176a StGB

In vielen Verfahren, die wir seit dem Jahre 2005 im Bundesgebiet verteidigt haben, kam es dazu, dass das Kind bestimmt wurde, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Das Kind wurde bestimmt, einen Finger oder Gegenstände in seine Vagina oder seinen After einzuführen oder andere sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, wie zu masturbieren.

Hierbei kommt es in der Praxis vor, dass diese Handlung sodann per Webcam übertragen und abgespeichert wir und bei einer Hausdurchsuchung aufgefunden wird. Nach der Hausdurchsuchung kommt es zu einer Auswertung des Laptops oder Computers und wird sodann einem DV – Auswertungsbericht aufgenommen.

Die Verfahren, die wir seit Jahren verteidigen, haben wir teilweise mit einem Strafbefehl beendet. Ein Strafbefehl, ähnlich wie ein Bußgeldbescheid, ist ein außergerichtliches Urteil mit welchem Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden, verhängt werden können. Hierbei ist der Fokus der Verteidigung auf eine außergerichtliche Klärung des Sachverhalts gerichtet, was oberstes Ziel der Verteidigung ist.

Nötigung, § 240 StGB

In der Praxis kommt es vor, dass Drohungen ausgesprochen werden für den Fall, dass sexuelle Handlungen nicht vorgenommen werden, kein Nacktbild übermittelt oder der Kontakt abgebrochen wird.

Oft wird als Druckmittel eingesetzt, dass eine Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet, die bereits im Besitz sind, in Aussicht gestellt wird bzw. die Offenbarung der bisherigen Kommunikation gegenüber den Eltern, den Freunden oder der Schule.

Hierbei darf man nicht vergessen, dass diese Drohung seine Wirkung oft nicht verfehlt, da das Kind oder der oder die Jugendliche sich bewusst ist, dass eine Veröffentlichung eine Mobbing in der Schule nach sich ziehen wird oder eine Bestrafung durch die Eltern zur Folge hat.

Eine Nötigung, also ein Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, wenn eine Person nicht das tut, was man will, ist strafbar nach § 240 StGB.

In diesem Fall ist die Nötigung in der Regel eine Begleiterscheinung eines Missbrauchs.

Ziel der Verteidigung!

Es ist doch logisch: Keiner will mir seinem Ermittlungsverfahren vor Gericht.

Das Problem lösen wir, weil wir ca. ca. 60 – 70 Prozent der Verfahren, die wir mehr als 10 Jahre verteidigt haben, außergerichtlich lösen konnten.

Aber, wenn es erforderlich ist, dann kämpfen wir den Freispruch vor Ort aus und sorgen dafür, dass keine personenidentifizierende Berichterstattung erfolgt.

Nicht ohne Grund sind alle unsere Mandanten immer geschützt, wie Sie hier und bei Google sehen könne.

Keine Angst: dieses Bild verhindern wir in den Regel:

Hier mit einem Mandanten, der später freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft forderte 8 Jahre Haft. Rechtsanwalt Clemens Louis bewahrte ihn vor der Haft und einem Verlust seines Ansehens.

Freispruch RA Clemens Louis:

Verteidiger Clemens Louis mit dem wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Sozialarbeiter (44). LANDGERICHT BOCHUM</strong>
Verteidiger Clemens Louis mit dem wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Sozialarbeiter (44). LANDGERICHT BOCHUM
http://www.derwesten.de/incoming/sozialarbeiter-aus-dorsten-wird-im-missbrauchs-prozess-freigesprochen-id7137171.html

Wie kann ich mich gegen die gegen mich erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen?

Das ist eigentlich zunächst einfach: In dem Sie uns scheiben und Ihr Problem schildern. Dafür sind doch E -Mails da und das kostet nichts.

Sie werden beeindruckt sein, wie schnell wie Ihre Verteidigung auf Kurs bekommen, die richtigen Anträge stellen und Ihr Problem lösen und das ohnehin meist außergerichtlich und sonst:

Wir sind spezialisiert auf aussagepsychologische Gutachten. Nicht weil wir das scheiben, sondern nicht nur leben wir diesen Aspekt, sondern bilden uns fort uns publizieren in Rechtspsychologiebüchern.

Mehr als diesen Schutz und Erfahrung kann man kaum bieten, wenn es darum geht, Sie optimal zu verteidigen.