Auswertungsdauer bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Auswertungsdauer bei § 184b StGB und § 184c StGB

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Auswertung von Asservaten nach eine Hausdurchsuchung wegen kinderpornographischen und jugendpornographischen Schriften

Nach der Hausdurchsuchung können Sie nicht schlafen. Die Gedanken kreisen um Ihre berufliche Zukunft und die Frage, ob das Verfahren öffentlich wird und Sie sich dann jemals wieder unter Menschen blicken lassen können. Wie ein Schatten verfolgt Sie Tag und Nacht das Verfahren und raubt Ihnen jede Lebensfreude.

Wenn Sie sich so fühlen, dann sollten Sie sich endlich in Hände begeben, die Sie menschlich und fachlich auffangen.

Nachdem wir seit 2005 im Bundesgebiet bereits unzähligen Menschen geholfen und verteidigt haben, diese Hürden zu nehmen, sollten Sie sich ein Herz fassen und sich der Verteidigung zuzuwenden, die Ihnen die nötige Sicherheit gibt. Hierbei ist es nicht nur unsere Fachkompetenz, immerhin haben wir mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt, die Ihnen Sicherheit gibt, sondern ein sicherer Hafen, in denen Sie menschlich und mit allen Ihren Sogen täglich gut aufgehoben sind. Es gibt Mandanten, die korrespondieren mit mir mehr als meine eigene Familie, aber der Dank am Ende des Tages ist, dass diese Menschen durch die schwierige Zeit jemanden haben, der auf sie aufpasst und ihre Sorgen und Ängste erhört.

Wenn Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt nicht gut aufgehoben fühlen, dann ist ein Anwaltswechsel problemlos durchzuführen. Das erledigen wir für Sie. In der Regel werden Sie wenig Gehör für Ihre Gefühle und Ängste erfahren und diese Lücke wollen wir schließen.

Auswertungszeiten bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie und Jungendpornographie

Ein dunkles Kapitel. Um es vorwegzunehmen: Seit der Hausdurchsuchung können Monate vergehen, bis Sie endlich Licht am Ende des Tunnels sehen.

Grundsätzlich kann man in Aussicht stellen, dass die erste Akteneinsicht nach 3 Monaten gewährt wird und Sie sodann den Anlass der Durchsuchung näher erfahren und natürlich auch den Durchsuchungsbericht der Polizei.

Wir übersenden Ihnen sodann natürlich der relevanten Seiten aus der Akte und klären alle Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dieser haben.

Was unsere Kanzlei so besonders macht ist der Umstand, dass unsere Mandanten nicht tagelang auf die Beantwortung von E – Mails durch Ihren Anwalt warten müssen, sondern sogar am Wochenende sofort Antwort erhalten. Man mag dies als ein Verwöhnen von Mandanten empfinden, aber wir sehen das so, dass wir verstehen, dass es Ihnen nicht gut geht und wir Ihre Gefühle und dieses endlose Warten nachempfinden können. Wir sind selbst, wenn es um wichtige Dinge geht, ungeduldig, also gehen wir damit so um, wie wir es selbst empfinden: Mit dem notwendigen Bedürfnis dies zu klären.

Die Auswertungszeiten würden wir bundesweit mit einem Jahr deklarieren, wobei wir die Erfahrung gemacht haben, dass diese Zeitangabe durchaus mit der erforderlichen Zurückhaltung genossen werden sollte. Mithin diese im Einzelfall auch länger ausfallen kann.

Unsere Mandanten sind ruhiger und innerlich gefasst, da diese durch uns verteidigt werden. Wir haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir üben nicht an Ihrem Verfahren. Mithin alle Aussagen, die wir treffen, sind Erfahrungswerte nach tausenden von Verfahren. Es ist klar, dass die meisten Kanzleien hierüber keine Erfahrungswerte vorweisen können oder Ihnen Halt geben können. Das mögen Kanzleien seien, die auf diesem Gebiet üben oder Werbung machen, aber im Ergebnis keine fundierten Zahlen bezüglich Erfolge oder Erfahrungen vorweisen können. Strafverteidigung bedeutet vor allem: Berufserfahrung.

Um einen Mythos vorab zu brechen, auch wenn man Ihnen dies in Aussicht gestellt haben sollte: Die Verteidigung hat wenig bis überhaupt keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Auswertungen der Asservate / Datenträger.

Hierfür gibt es einen einfachen Grund: Die Strafprozessordnung sieht kein zeitliches Limit vor, wobei man dies natürlich dahingehend einschränken muss, dass durchaus Landgerichte und Oberlandesgerichte in Einzelfällen, wenn das Verfahren nicht gefördert wurde und die sichergestellten Asservate / Geräte nicht ausgewertet wurden, dem Treiben der Staatsanwaltschaft Einhalt geboten hat. Das kommt aber in der Praxis eher selten vor, sind die Gerichte nicht gerade auf der Seite des Beschuldigten, wenn dieser Widerspruch gegen die Sicherstellung und Beschlagnahmung der Asservate einlegt.

In der Praxis hat sich aber bewährt, dass wir durch persönliche Kontakte und Sachstandsanfragen an die Polizei und Staatsanwaltschaft bereits das ein oder andere zeitliche Auswertungswunder vollbracht bekommen haben.

Bevorzugte Auswertung von Asservaten: Privat und Beruf

Es gibt leider in der StPO (Strafprozessordnung) keine Regelung zu Datensicherungen oder bevorzugten Auswertungen.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man auf den guten Willen der Staatsanwaltschaft und der Polizei angewiesen ist, was immer schlecht ist, denn wenn sich ein Strafverteidiger nicht auf Paragraphen berufen kann, ist ein „Bettel – Modus“ das, was bleibt.

Gute Neuigkeiten sind, dass Daten, die beruflicher Natur sind und Asservate, die eindeutig der beruflichen Nutzung unterliegen (Firmen – Laptop / Firmen – Handy) durchaus solche Asservate sind, die wir freikämpfen können.

Das ist eine Aufgabe, die wir seit 1 ½ – Dekaden immer wieder in Verfahren haben und mit Bravour gemeistert haben, mithin dem ein oder anderen Mandanten die Peinlichkeit erspart haben, sich noch seinem Arbeitgeber zu offenbaren.

Bei privaten Dateien verhält es sich so, dass man in der Praxis zunächst prüft, welche Asservate überhaupt Dateien im Sinne von §§ 184b und § 184c StGB beinhalten, denn wenn eine Rückgabe eines Laptops, einer Festplatte oder eines PCs erfolgt, dann muss man ja zuvor keine Datensicherung mehr machen.

In den meisten Fällen können wir eine Datensicherung von privaten Fotos, Unterlagen, Videos und Dokumenten erreichen.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Die Akte ist versandt!

Wenn Sie diese Nachricht durch Ihren Rechtsanwalt kommentarlos durch das Sekretariat erhalten, dann hüpft zunächst das Herz, denn man möge hiervon ableiten, dass die Akte an den Verteidiger versandt ist. Dem ist leider nicht so. Die Akte befindet sich (noch) bei der Polizei für weitere Ermittlungen und Auswertungen der Datenträger.

Allein hier sollte der Rechtsanwalt nicht auf Dauer untätig bleiben. Wir stellen regelmäßig Sachstandsanfragen gegenüber der Kripo und der Staatsanwaltschaft, da wir natürlich wissen: Wer gezielt, aber höflich und unaufdringlich nervt, der wird schneller bedient.

Unsere Mandanten genießen eine hohe Dienstleistung.

Wenn Sie, nach einem Wochenende des Grübelns und der Angst und nach dem Sachstand des Verfahrens fragen, dann werden Sie sofort Antwort erhalten und vor allem nicht vertröstet.

Beauftragung Kanzlei Louis & Michaelis Kinderpornographie / Jugendpornographie

Hatten Sie gerade eine Hausdurchsuchung oder durchstöbern Sie nach zahllosen Nächten das Internet nach dem perfekten Verteidiger.

Dann sind Sie jetzt im sicheren Hafen.

Alles was Sie tun müssen ist, Kontakt mit uns unter mail@rechtsanwalt-louis.de aufzunehmen. Wir sind immer freundlich, einfühlsam und verständnisvoll und unser Team hat immer ein offenes Ohr für Sie.

Ergebnisse zählen am Ende des Tages und deshalb freuen wir uns, Sie mit unserer IT – Kompetenz, dem Wissen, dass wir erworben haben und natürlich die vielen Fälle, die Sie im Internet und auf unserer Seit nachlesen können, zu gewinnen.

Abschließend können wir uns verbuchen, dass unsere Mandaten – trotz der Umstände – immer mit einem großen Dank an uns zurückgeblickt haben. Das ist ein Dank, der unbezahlbar ist.