Raub, § 249 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann begehen Sie einen Raub?

Einen Raub begehen Sie, wenn Sie mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Raub ist also Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Drohung.

Wegnahme bedeutet Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsam.

Die Wegnahme muss durch eine Nötigungshandlung im Sinne von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen.

Gewalt ist der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Dabei sollen auch psychisch vermittelte Zwangseinwirkungen ausreichen.

Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte nicht nach dem Willen des Täters reagiert.

Wie werde ich für Raub bestraft?

Raub ist ein Verbrechen und wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Nur in Ausnahmefällen – bei der Annahme eines minder schweren Falles, liegt die Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Jugendliche Straftäter müssen sich (unter Umständen bereist als Ersttäter) auf einen Arrest oder sogar eine Jugendstrafe einrichten.

Sollten Sie eines Raubes angeklagt werden, dann dürfen Sie sich einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung!

Was ist ein schwerer Raub und wie wird dieser bestraft?

Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter

  • eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
  • eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt
  • der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter

  • bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet
  • in den Fällen der bandenmäßigen Begehung (s.o.) eine Waffe bei sich führt
  • eine Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat eine andere Person in die Gefahr des Todes bringt.

Minder schwere Fälle werden von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Kanzlei Louis & Michaelis

Verteidigung bei dem Vorwurf Raub

Seit 2005 verteidigen wir wegen des Vorwurfs Raub.

Wir haben unzählige Mandanten im Bundesgebiet bereits verteidigt. Erfahrung zahlt sich aus, da Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt, wird, also eine Freiheitsstrafe ab 1 Jahr und es hier notwendig ist, sich fachkundig verteidigen zu lassen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn das passiert:

  • Ich habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdacht: Raub erhalten.
  • Ich habe eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Vorwurf: Raub erhalten.
  • Ich habe eine Hausdurchsuchung gehabt; Vorwurf: Raub.
  • Ich habe eine Anklage zum Schöffengericht oder Landgericht; Vorwurf: Raub erhalten
  • Ich will Berufung oder Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes einlegen.
  • Eine Familienangehöriger befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Raubes.

Wie wird in der Regel ein Raub durch die Polizei aufgeklärt? **ACHTUNG**

Tatort

Der Tatort wird in der Regel unmittelbar nach dem Raub durch die Polizei aufgesucht und gesichert. Hieraus ergeben sich eine Reihe an Ermittlungsansätzen, die wir hier ausführlich darstellen wollen.

Zeugen: Aussage / Wahllichtbildvorlage

Zeugen werden unmittelbar nach dem Tatgeschehen befragt und später als Zeuge förmlich als Zeuge vorgeladen und hierbei oft auch, wenn ein Verdacht bezüglich einer Person besteht, einer Wahllichtbildvorlage unterzogen.

Bei einer Wahllichtbildvorlage wird ein Bild, welches bei Ihnen durch eine erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen wurde, dem Zeugen vorgelegt und diese soll Sie aus einer Vielzahl von Bilder wiedererkennen.

Der Zeuge kann aber auch Angaben zu der Frage, ob der Täter mit Akzent gesprochen hat, ob dieser besondere Merkmale hatte, wie dieser gekleidet war, wie die Waffe aussah, Angaben machen.

Hierbei habe ich bereits in der Praxis häufig erlebt, dass die Angaben von Zeugen äußerst unzuverlässig waren und wir sodann durch eine gezielte Befragung vor dem Landgericht die Aussage erschüttern konnten.

Auswertung der Kamera vor Ort.

Eine Tankstelle, eine Spielothek, sogar ein Kiosk haben in der Regel Videoüberwachung. Die Bänder der Überwachungskamera werden durch die Polizei ausgewertet um den Ablauf des Raubes zu dokumentieren, aber auch ggf. eine Identifikation des Täters zu ermöglichen.

Funkzellenauswertung

Die Funkzellenauswertung  dient der Eingrenzung stattgefundener Telekommunikation in einem näher bezeichneten räumlichen und zeitlichen Sektor. Ihr Handy loggt sich in diese Funkzelle ein, wenn Sie sich in diesem Sektor befinden.

Die Polizei stellt sodann in ihren Ermittlungen ein Auskunftsverlangen an TK-Dienstleister sämtliche Verkehrsdaten.

Das nennt man hierbei eine Funkzellenabfrage und ermöglicht sodann die Klärung, wer zum möglichen Tatzeitpunkt sich in dem Sektor aufgehalten hat.

Damit kann ggf. ein Täterkreis aus näher eingegrenzt werden.

DNA

Es kommt vor, dass ein Täter bei einem Raub einen Gegenstand berührt und keine Handschuhe trägt. Aber auch kommt es vor, dass die Bekleidung, die bei der Tat getragen wurde (Sturmhaube / Pulli / Schaal) in der Nähe des Tatorts abgelegt wurde.

Hierbei kann sodann DNA gesichert werden und mit der DNA – Datenbank abgeglichen werden. Sollte Ihre DNA bereits aus früheren Verfahren in der Datenbank gespeichert sein, so kann ein Treffer in dieser Datenbank zu einer Überführung kommen.

Hausdurchsuchung

Sollte sich der Verdacht gegen Sie erhärten, so wird die Polizei eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführen. Das Thema Hausdurchsuchung wird hier auf der Seite von Kanzlei Louis und Michaelis sehr ausführlich thematisiert und sollten Sie in Ruhe nachlesen.

Hierbei sucht die Polizei vor allem Ihre Waffe, Ihr Mobilfunktelefon, Tatbekleidung, aber auch andere Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Tat stehen können.

Handyauswertung

Sollte Ihr Mobilfunktelefon sichergestellt werden, dann werden hierauf die WhatsApp – Verläufe, aber auch SMSen oder sonstige Auffälligkeiten in den Anruferlisten geprüft und in einem Auswertungsbericht niedergelegt.

Waffe

Falls eine Schusswaffe gefunden wird, dann wird diese auf die Frage untersucht, ob diese dem WaffenG unterliegt. Ist es eine scharfe Schusswaffe oder lediglich eine Schreckschusspistole.

Auch die Ballistik, die Waffeneigenschaft und deren Beschaffenheit können sodann Ergebnis eines Gutachtens sein.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Beschuldigter eines schweren Raubes sind?

Bitte  nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, wenn es zu einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung kommen sollte.

Hierbei wird angeraten, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, da ich zunächst die Ermittlungsakte einsehen will und mich sodann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens für Sie äußere.

Sollte ein Angehöriger von Ihnen dem Haftrichter vorgeführt werden oder sich bereits in Untersuchungshaft befinden, dann nehmen Sie ebenfalls Kontakt mit uns auf um frühzeitig reagieren zu können.

Bedenken Sie hierbei, dass unsere Kanzlei seit dem Jahre 2005 ausschließlich Strafsachen im Bundesgebiet verteidigt und somit über die erforderliche Erfahrung verfügt so dass das Verfahren ein gutes Ende nimmt.

Schildern Sie uns unverbindlich das Verfahren unter: mail@rechtsanwalt-louis.de

Wir Verteidigen als Kanzlei aus Essen natürlich vorwiegend in den Städten: Dortmund, Duisburg, Bochum, Krefeld, Hattingen, Düsseldorf und den weiteren umliegenden Städten. Bundesweit übernehmen wir täglich Verfahren nach Rücksprache.

Wie wird die räuberische Erpressung bestraft?

Räuberische Erpressung wird wie Raub bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Wie unterscheide ich Raub von räuberischer Erpressung?

Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend.

Welche Arten von Raub sind am häufigsten?

  • Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte, wie bspw. Handyraub
  • Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle, Kiosk

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub?

Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt“ werden dabei Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das „Abziehen“ reagieren Jugendgericht jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger.

Die Aufklärungsquote ist beim Raub – im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten – eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich jedoch um ein eher häufiges Delikt.

Rechtsprechung zum Thema Raub

Kanzlei Louis & Michaelis legen Wert auf die Auswertung von Rechtsprechung.

Wir legen Wert auf die Auswertung der modernen Literatur und der Rechtsprechung, um Ihr Verfahren gewinnbringend zu gestalten. Nachstehend finden Sie einige interessante Beispiele aus der Rechtsprechung zu dem Thema:

Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99)

Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96)

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1 lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels i.S. von § 250 I Nr. 1b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH StR 283/03)