§ 174a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

Rechtsanwalt Clemens Louis und sein Strafverteidigerteam der Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 Justizvollzugsbeamte, Beamte und Angestellte in der Forensik / dem Maßregelvollzug / der Justizvollzuganstalt, wenn diese sich (falschen) Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sehen.

Wir verteidigen Ihr Verfahren nicht nur mit dem Fachwissen, welches wir über Jahre der Praxiserfahrung angehäuft haben, sondern haben auch Ihre möglichen beruflichen Konsequenzen im Blick.

Mit dem Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft geht in der Regel ein Disziplinarverfahren einher, welches zwar, bis zur Entscheidung des Ermittlungsverfahrens / Strafverfahrens ausgesetzt wird, aber nach Einleitung bezüglich Ihres Dienstes und der Dienstbezüge Konsequenzen haben kann.

Die Vorwürfe lasten schwer und in solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite wissen, der nicht konfliktscheu ist und Sie durch das Verfahren mit der erforderlichen Sicherheit bringt.

Vertrauen Sie in diesem Fall auf Qualität, denn es geht nicht nur um Ihren Ruf, sondern um Ihre berufliche Existenz.

Nehmen Sie unverbindlich mit uns unter mail@rechtsanwalt-louis.de Kontakt auf und wir werden eine Strategie für Ihr Verfahren ausarbeiten. Sollten Sie sich derzeit nicht in sicheren Händen wägen bzw. einen Kanzleiwechsel anstreben, so ist dies problemlos zu realisieren.

Wann kann ich mich wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen, verwahrten Personen oder Kranken und Hilfsbedürftigen strafbar machen, § 174a StGB?

Eine Strafbarkeit kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen dem Handelnden und der gefangenen / hilfsbedürftigen Person ein „institutionelles Abhängigkeitsverhältnis“ besteht, innerhalb dessen die Person dem Handelnden anvertraut ist. Das bedeutet, um den Straftatbestand zu erfüllen müssen Sie bei der Institution, in der die Person untergebracht ist, beschäftigt sein.

Sollte kein solches Verhältnis zwischen Ihnen und der Person bestehen, kommt es für eine weitere Strafbarkeit auf das Alter der Person an.

Es kommen dann abhängig vom Alter der Person der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, der sexuelle Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen sowie der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung in Betracht.

Wer ist mit gefangenen oder behördlich verwahrten Personen gemeint, § 174a StGB?

Gemeint sind insbesondere Personen im Freiheits- oder Jugendstrafvollzug, Untersuchungshaft, Jugend- oder Disziplinararrest, Ordnungshaft sowie zwangsweise vorgeführte oder vorläufig festgenommene Personen.

Unter behördlich verwahrte Personen fallen zum Beispiel in einem psychiatrischen Krankenhaus (Forensik) oder einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) untergebrachte Personen, sowie nach dem Unterbringungsgesetz oder Abschiebungsgesetz untergebrachte Personen.

Diese müssen der handelnden Person „anvertraut“ sein, und zwar zur Erziehung (z.B. Anstaltslehrer, Sozialarbeiter), Ausbildung (z.B. Lehrer, Werkmeister), Beaufsichtigung (allgemeiner Wachdienst) oder zur (teilweisen / vorübergehenden) Betreuung.

Wer ist mit Kranken oder Hilfsbedürftigen gemeint, § 174a StGB?

Krank und hilfsbedürftig ist eine Person, die aufgrund ihres Zustands beaufsichtigt oder betreut werden muss. Diese Person muss sich in einer Einrichtung zur Dienst- und Hilfeleistung oder Betreuung / Beaufsichtigung befinden. Dies umfasst unter anderem Krankenhäuser, Pflegeheime oder selbstständige Wohngruppen. Zusätzlich werden teilstationäre Einrichtungen umfasst, wie Behindertenwerkstätten oder Tageskliniken.

Die hilfsbedürftige Person muss der handelnden Person zur Beaufsichtigung oder Betreuung (auch: Pflege) „anvertraut“ sein. Das bedeutet, dass der Handelnde konkret mit der Beaufsichtigung oder Betreuung beauftragt sein muss. Lediglich verwaltende Aufgaben in der Einrichtung scheiden beispielsweise aus.

Was ist die Tathandlung bei § 174a StGB?

Strafbar ist die Vornahme und das vornehmen lassen sexueller Handlungen (s. sexuelle Handlung) an den genannten Personen sowie das Bestimmen der genannten Personen zur Vornahme bzw. Duldung einer sexuellen Handlung an bzw. von einer dritten Person.

Bei Gefangenen oder behördlich Verwahrten müssen Sie „unter Missbrauch Ihrer Stellung“ gehandelt haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie die Chance zur Ausführung der sexuellen Handlung lediglich dadurch erhalten, dass Sie die besagte Stellung innehaben/ausführen.

Bei Kranken und Hilfsbedürftigen müssen Sie die Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit der Person „ausgenutzt“ haben, um die sexuelle Handlung vorzunehmen. Das ist der Fall, wenn Sie die bestehende Hilfsbedürftigkeit und die mit der Aufnahme in die Einrichtung verbundene Abhängigkeit kennen und zur Vornahme der sexuellen Handlung nutzen. Dies liegt insbesondere bei Versprechungen von Vorteilen vor, zu denen die Person nicht zustimmen würde, wenn sie nicht hilfsbedürftig wäre.

Schon der Versuch ist strafbar.

Welche Strafe erwartet mich bei einer Verurteilung wegen § 174a StGB?

Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen kann mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass die Verteidigung auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens und bzw. Freispruch im Strafverfahren abstellt.

Ein „Deal“ bietet sich hier in den meisten Fällen nicht an, weil dieser das berufliche „Aus“ für den Beschuldigten bzw. Angeklagten bedeuten würde.

Eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe hätte eine Eintragung im Führungszeugnis / erweiterten Führungszeugnis zur Folge und in der Regel auch dienstrechtlich erhebliche Konsequenzen: die Entfernung aus dem Dienst. Beamte, die zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt werden, verlieren ihre Pensionsansprüche und werden lediglich nachversichert.

Im Falle eines Angestelltenverhältnisses wird der Arbeitgeber in der Regel mit Kündigung / fristloser Kündigung (Beachte: Verdachtskündigung) oder einer Freistellung reagieren. Kanzlei Louis & Michaelis arbeitet mich hochqualifizierten Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen, um gegen ungerechtfertigte Verdachtskündigungen vorzugehen.

Diese düsteren Szenarien gilt es zu verhindern und sind nur effektiv mit einer qualitativ hochwertigen Verteidigung zu erreichen. In eine solchen sollten Sie investieren, denn es wird keine zweite Chance geben, wenn Sie auf das falsche Pferd setzen.

Eine Verurteilung bei § 174a StGB bringt nicht nur in der Regel eine Vorstrafe mit sich, sondern hat eine erhebliche, berufliche Stigmatisierung zur Folge. Deshalb sollte man in diesen Fällen auf einen Experten bauen.

Effektive Verteidigung bis zur Einstellung des Verfahrens, § 174a StGB

Sie schreiben uns in einer E – Mail unverbindlich die Hintergründe des Verfahrens und hängen als Anlage die Unterlagen bei, welche Sie durch die Justiz erhalten haben. Dies löst keine Kosten aus, sondern gibt uns die Möglichkeit, uns einen Überblick über Ihren Fall zu verschaffen: mail@rechtsanwalt-louis.de

Im zweiten Schritt werden wir mit Ihnen das Verfahren besprechen und Ihnen ein Angebot über die Verteidigung unterbreiten, wobei wir für das Ermittlungsverfahren mit unseren Mandanten transparente Kostenpauschalen vereinbaren.

Wir zeigen sodann Ihre Verteidigung an beantragen Akteneinsicht. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

Herzstück des Verfahrens ist, dass wir, nach Eingang der Akten eine sehr umfangreiche Verteidigungsschrift anfertigen, welche alle entlastenden Beweise, Fakten beinhaltet. Im Wege der Anwendung der modernsten Aussagepsychologie untersuchen wir die Aussage des vermeintlichen Opfers und stellen Hypothesen auf, warum es im konkreten Fall zu einer falschen Verdächtigung Ihrer Person gekommen ist.

Bedenken Sie, dass in vielen Fällen die Staatsanwaltschaft, vor allem wenn es um ein psychisch kranken Anzeigeerstatters geht, ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag geben wird, da die Grenzen der eigenen Sachkunde erschöpft sind. Bei einer Einholung eines Sachverständigengutachtens bietet es sich an, dass die Verteidigung bereits die wesentlichen Hypothesen in der Verteidigungsschrift aus den Aussagen herausgearbeitet hat, die zu einer Falschbelastung Ihrer Person geführt haben.

In der Regel wird es, wenn wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift abgegeben haben, zu Nachermittlungen kommen. Weitere Zeugen (Entlastungszeugen) müssen eingeholt bzw. Sachverständigengutachten müssen eingeholt werden.

Sollte dies der Fall sein und das Verfahren immer noch nicht eingestellt worden sein, dann erfolgen weitere Vorträge durch die Verteidigung, bis das Verfahren sodann nach § 170 II StPO, mangels Tatverdachts, gegen Sie eingestellt werden kann.

Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage zum Amtsgericht oder Landgericht anklagen, dann werden wir im Zwischenverfahren beantragen, dass die Anklage nicht zugelassen wird.

Die Strafverteidiger der Kanzlei Louis & Michaelis sind Prozessanwälte. Wenn ein Strafprozess nicht abzuwenden ist, dann seien Sie versichert, dass vor Gericht Ihre Rechte und der Freispruch mit Nachdruck verfolgt wird. Unsere Kanzlei ist im Bundesgebiet dafür bekannt, sich vor Gericht trefflich streiten zu können.

Gründe der falschen Verdächtigung bei § 174a StGB

Viele Verfahren, die wir im Zusammenhang mit § 174a StGB im gesamten Bundesgebiet verteidigt haben, fußten auf einer Falschanschuldigung des Beschuldigten.

Wir eruieren mit Ihnen in diesem Zusammenhang das Verhältnis der Anzeigenerstatters bzw. der Anzeigenerstatterin zu Ihnen.

Sollte das Verhältnis durch Komplikationen oder Brüche gekennzeichnet sein, so ist dies meist eine Grundlage für eine falsche Verdächtigung. In der Regel wird, wenn Menschen ein gutes Verhältnis pflegen, nicht das scharfe Schwert einer falschen Verdächtigung gezückt. Das würde psychologisch wenig Sinn ergeben.

Hierbei gibt es aber sicherlich auch immer wieder Fälle in der Praxis, in welchen es Zufallsopfer gibt, sprich: Sie mit der Person überhaupt kein Verhältnis hatten, mithin die komplette Geschichte konfabuliert ist und Sie einfach ein Bauernoper sind, ohne dass es einen realen Bezug zu einem erlebten Geschehen gibt.

Es gibt Fällen, in denen sich der Anzeigenerstatter einen Vorteil für die Strafvollstreckung oder die Entlassung erhofft.

Es gibt aber auch viele Fällen, in denen ist es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten kommt, welche disziplinarrechtlich ebenfalls erhebliche Konsequenzen haben können, aber strafrechtlich nicht relevant sind.

In den meisten Fällen wird man jedoch davon ausgehen können, dass es sich bei den Vorwürfen nicht um einen Racheakt oder eine gezielte falsche Verdächtigung handelt, sondern die Person, die Sie mit dem Verfahren bedacht hat, unter psychischen Problemen leidet.

Sie arbeiten mit Menschen, die erhebliche Hypotheken mit sich bringen und in vielen Fällen selbst Opfer von psychischer, physischer und sexueller Gewalt geworden sind und dadurch eine Nähe zu dem Thema sexueller Missbrauch haben.

Hierdurch entsteht für Sie ein Berufsrisiko, welches sich in einem Ermittlungsverfahren zu Ihrem Nachteil realisieren kann.

Das Thema sexueller Missbrauch zu instrumentalisieren, um sich selbst Vorteile zu verschaffen, ist eine Möglichkeit, aber die weitere Möglichkeit, die in der Praxis häufig anzutreffen ist, dass die Person aus den eigenen defizitären Erlebnissen entsprechende Übergriffe vorstellt und davon überzeugt ist, diese mit Ihnen erlebt zu haben. Hier sollte die Autosuggestion, die häufig Grund für falsche Belastungen sind, nicht unterschätzt werden.

Jedes Verfahren und jeder Mensch haben seine Geschichte und diese gilt es zu verstehen und zu erforschen, um hierauf eine schlüssige Verteidigung zu bauen. Eine gute Strafverteidigung bedeutet, Menschen zu verstehen und zu entschlüsseln, warum Sie falsche verdächtig werden.

Rechtsanwalt Clemens Louis und sein Team haben seit 2005 mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt und hierbei erhebliche Prozesserfahrung gesammelt. Die Menschenkenntnis und Erfahrung aus vielen Parallelverfahren zu diesem Thema ist der Grund, warum uns Mandanten ihr Vertrauen schenken und im Ergebnis nicht enttäuscht werden, da wir einen erheblichen Anteil der Missbrauchsverfahren zu einer Einstellung bringen.