Räuberische Erpressung, § 255

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl -bundesweite Strafverteidigung

Wann werde ich wegen räuberischer Erpressung bestraft?

Räuberische Erpressung begehen Sie, wenn Sie eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begehen.

Wie wird die räuberischer Erpressung bestraft?

Räuberische Erpressung wird wie Raub bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Wie unterscheide ich Raub von räuberischer Erpressung?

Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzen maßgebend.

Welche Arten von Raub sind am häufigsten?

  • Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte
  • Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub?

Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt“ werden dabei Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das „Abziehen“ reagieren Jugendgerichte jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger.

Die Aufklärungsquote ist beim Raub – im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten –  eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich jedoch um ein eher häufiges Delikt.

Wann liegt ein Handtaschenraub vor?

Es liegt jedenfalls keine Gewaltanwendung und damit auch kein Raub vor, wenn der Täter die umgehängte Handtasche seines Opfers durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands an sich bringt. Er wird jedoch wegen Diebstahls sich verantworten müssen.

Kanzlei Louis, Michaelis legen Wert auf die Auswertung von Rechtsprechung

Wir legen Wert auf die Auswertung der modernen Literatur und der Rechtsprechung, um Ihr Verfahren gewinnbringend zu gestalten. Nachstehend finden Sie einige interessante Beispiele aus der Rechtsprechung zu dem Thema.

Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99)

Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96)

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1 lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels i.S. von § 250 I Nr. 1b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH StR 283/03)

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen – Essener – Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger. Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen“ lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 – 310 460 – 0 ist Ihr Einsatz.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.