Jugendamt Verfahren Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Bundesweite Strafverteidigung bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Probleme und Konfrontation mit dem Jugendamt

Wir sind eine Kanzlei, die seit 2005 im Bundesgebiet Ermittlungsverfahren und Strafverfahren auf dem Gebiet Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie und Kinderpornographie verteidigen.

Mehr als 10.000 Strafsachen haben wir erfolgreich verteidigt und haben mit dem Schwerpunkt: Sexualstrafrecht eine erhebliche Berufserfahrung, die für die Verteidigung in Ihrem Verfahren der Schlüssel zum Erfolg sein wird.

IT – Wissen, gepaart mit prozessualer Erfahrung und einer engmaschigen und täglichen Betreuung von Mandanten. Eine renommierte Kanzlei mit Referenzen, die den Ansprüchen von Mandanten gerecht wird.

In der Regel wenden sich Mandanten an uns, wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldiger erfahren haben bzw. wechseln zu uns, wenn Sie einen Experten suchen und zunächst einen lokalen Verteidiger beauftragt haben.

Mittlerweile wechseln immer Mandanten zu unserer Kanzlei, da die Jugendämter im Bereich von Kinderpornographie und Jugendpornographie im Rahmen des Verfahrens so massiv auf die Beschuldigten einwirken, dass diese Schutz und Hilfe bei einem Experten suchen.

Wenn Sie Angst haben, Ihr Kind oder Ihre Kinder aufgrund des Vorwurfs zu verlieren und Sie sich durch ein Schreiben des Jugendamtes konfrontiert fühlen und Sie HILFE suchen, dann sind Sie hier richtig.

Wir haben selbstverständlich nicht nur Erfahrungswerte, sondern die Lösung.

Bitte nehmen Sie gerne unverbindlich per Email mail@rechtsanwalt-louis.de Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Ängste und Sorgen.

Als Experte auf dem Gebiet des Familienrecht arbeiten wir mit dem bundesweit bekannten Fachanwalt für Familienrecht, zugleich Vorsitzenden des Anwaltsvereins in Essen: Oliver Allesch (www.anwalt-allesch.de) OLIVER ALLESCH Rechtsanwälte, Fridtjof-Nansen-Straße 6, 45131 Essen) seit Jahren erfolgreiche zusammen.

Der Kollege Allesch vertritt die gleiche Philosophie wie wir: Im Mittelpunkt stehen einzig und allein die Interessen des Mandanten. Und um diese erfolgreich durchzusetzen ist es wichtig den jeweiligen Gegner, also in diesen Fällen die Jugendämter, einzuschätzen. Jedes Jugendamt reagiert auf Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinderpornographie unterschiedlich. Nur wenn man bereits im Vorfeld weiß, welche Strategie das Jugendamt verfolgt, kann man sich dagegen auch gut verteidigen.

Angst: Ich will meine Kinder und meine Familie nicht verlieren!

Einer der top 5 Ängste unsere Mandanten ist natürlich die Auswirkung auf die Beziehung, Ehe und vor allem die Kinder.

Ich bin selbst Vater von 3 Kindern und würde die Vorstellung, meine Kinder zu verlieren, als so ziemlich das Schlimmste empfinden, was mir widerfahren könnte.

Umso wichtiger ist es für uns, genau diese Ängste aufzufangen.

Wir zeigen Ihre Verteidigung und beantragen Akteneinsicht. Nach Erhalt der Akte bekommen Sie eine Kopie der Akte durch uns und werden, wenn Ihre sichergestellten Geräte ausgewertet sind, uns für Sie schriftlich zur Sache einlassen. Während dieser Zeit stehen wir Ihnen täglich, sogar am Wochenende für alle Fragen zur Verfügung.

Wir sind das, wonach Sie suchen, denn Sie brauchen Struktur und Ordnung in einem Verfahren, so dass Sie Ihren Beruf behalten und Ihre Familie.

Wir hören Ihnen zu und klären alle individuellen Fragen bezüglich Ihres Arbeitsplatzes, Ihrer Familie und möglichen Eintragungen in Registern (Führungszeugnis und Bundeszentralregister).

Da ich solche Verfahren seit 2005 in ganz Deutschland verteidige, will ich Ihnen ein paar praktische Tipps an dieser Stelle mit auf den Weg geben, welche Ihre Familie betreffen.

Eine Hausdurchsuchung ist für Ehefrauen und Partner immer ein sehr einschneidendes Erlebnis und natürlich auch in der Folgezeit mit einem Misstrauen und einer Entfremdung verbunden. Bemerkenswert ist, dass die Scheidungs- und Trennungsrate gering bei dem Deliktstyp ist und es an Ihnen liegt, den Kindern und der Familie wieder Halt und Sicherheit zu geben.

Halt und Sicherheit geben Sie der Familie durch eine gut geplante und professionelle Verteidigung, die auch die Familie inkludiert. So ist es nicht unüblich, dass wir die Ehefrauen und Partner in die Verteidigung einbeziehen,So habe ich auch bereits viele Gespräche mit diesen (auch alleine in Absprache mit dem Mandanten) geführt. Wir haben bereits viele Partnerschaften und Ehen gerettet, wobei ich bitte zu verstehen, dass wir transparent und positiv beraten und moderieren.

Angst, den Kinder und den Partner zu verlieren: Das kennt jeder. Wenn der Vorwurf von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie besteht, wird diese Angst greifbar.

Sie haben die Angst, wir die Lösung.

Wie es alles begann… (Jugendämter und Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie)

Als wir unsere Kanzlei in 2005 gegründet haben und viele Jahre danach, waren Jugendämter kein Thema. Der Grund war, dass diese schlichtweg nicht involviert wurden bzw. nur in Fällen des vermeintlichen sexuellen Missbrauchs.

Das „Versagen“ von Jugendämtern war derzeit bereits in vielen Verfahren Thema.

Mit den Missbrauchskomplexen in „Lüchte“, „Bergisch Gladbach“ und „Münster“, wobei unsere Kanzlei aus den beiden letzten Missbrauchsverfahren Klienten vor dem Landgericht in Detmold, Dortmund, Köln und Münster verteidigt haben, hat sich, was die Einbeziehung der Jungendämter in Nordrhein – Westfalen angeht, alles geändert.

In allen Verfahren, in denen Kinder im Haushalt Leben und Kontakte zu Kindern festgestellt werden können, wird das Jugendamt durch die Polizei informiert und mit laufenden Ermittlungen versorgt.

Früher war dies nicht der Fall. Mittlerweile ist dies ein Komplex im Rahmen der Strafverteidigung, der eine besondere Betreuung bedarf. Deshalb arbeiten wir mit einem versierten Experten auf diesem Gebiet zusammen.

Der Erstkontakt der Jungendamts:

Sobald das Jugendamt von einem Vorwurf im Zusammenhang mit Kinderpornographie Kenntnis erlangt, wird dort automatisch eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vorgenommen. Die Jugendämter nennen dies kurz eine „Acht A“ Meldung. Aufgrund dieser Vorschrift muss das Jugendamt sofort prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Regelmäßig findet dann ein unangekündigter, sofortiger Hausbesuch statt. Je nach Erfahrung des Jugendamtes und Schulungsstand der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dann sachgerecht oder unsachgemäß mit diesem Vorwurf umgegangen. Sachgerecht wäre es erst einmal genau zu prüfen, ob eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt. Denn nur dann kann das Jugendamt Maßnahmen in die Wege leiten. Oft ist es aber so, dass das Jugendamt nur schwarze oder weiß sieht und sofort mit der Herausnahme der Kinder aus dem Haushalt droht, wenn nicht z.B. der verdächtige Ehemann/Kindesvater sofort den Haushalt verlässt. Zumeist wird dann auch ein Druck aufgebaut, der so gesetzlich gar nicht zulässig ist.

In diesen Fällen ist es wichtig sofortige Hilfe eines Anwalts oder eine Anwältin in Anspruch zu nehmen. Denn die Erfahrung zeigt, sobald sich Eltern anwaltlich beraten lassen, erinnern sich die Jugendämter auf einmal daran, dass die Elternrechte haben und dass das Jugendamt über diese Rechte natürlich auch beraten muss.

Sollte es aber bereits zu spät sein und das Jugendamt hat schon irgendwelche Maßnahmen vorgenommen oder die Kindeseltern haben den Maßnahmen zugestimmt, dann ist auch noch nichts verloren. Denn die zuständigen Familiengerichte können diese Maßnahmen komplett unvollständig überprüfen. Hier gibt es auch eine besondere Eilbedürftigkeit, sodass die Gerichte hier innerhalb von kürzester Zeit tätig werden müssen.

Sie aber, dass sowohl auf Seiten des Gerichts, als auch auf Seiten des Jugendamts Profis arbeiten. Und wenn Sie mit diesem Profis mithalten wollen, dann müssen sie sich auch von Profis beraten lassen.

Sprechen Sie uns an, wir können Ihnen helfen.