Homegrowing und Indoorplantagen – Tipps und Tricks

Verstoß gegen das BtMG. Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln.Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Cannabisanbau, Homegrowing und Indoorplantagen

Für viele Cannabiskonsumenten ist Homegrowing, also die Errichtung von Cannabis Indoorplantagen verbunden mit einem Rückzug aus der Kriminalität. Meine Mandanten wollen schlichtweg nicht mehr das Risiko eingehen, das Gras von einem Dealer zu kaufen bzw. dieses aus Holland einzuschmuggeln. Cannabisanbau wird aber natürlich nicht nur für den Eigenanbau betrieben. In vielen Fällen dient eine Cannabisplantage auch dazu, die Ernte später abzuverkaufen.

Zudem sollte bekannt sein, dass das Marihuana, welches aus den Niederlanden bezogen wird, nicht mehr die erwünschte Qualität hat. Mit Zuckerwasser, Glassplittern und Haarspray versetztes Gras, welches von unbekannter Herkunft stammt, ist nicht attraktiv.

Natürlich wird das Cannabis meist in größeren Mengen über den Schiffweg eingeführt. Dabei ist es für die Polizei kein Geheimnis, dass Schiffe und Container schlichtweg nicht überschaubar sind.

In der deutschen Drogenszene kostet das Gramm Haschisch zwischen 5 und 10 Euro und das Kilo zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Preistendenz steigend, da die Qualität in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen ist. Der Konsument bezahlt damit fast das tausendfache, dass die Haschischbauern z.B. in Nordafrika erhalten (diese verkaufen ein Kilo für umgerechnet: 10 – 20 Euro). Insoweit sind viele Kiffer schlichtweg preisbewusster geworden. Sie sind nicht bereit, horrende Summen für ihren täglichen Konsum auszugeben und sich dem Risiko der Polizei auszusetzen. Der Anbau rechnet sich dann, wenn das überschüssige Marihuana verkauft wird.

Die in Deutschland sichergestellten Cannabis-Plantagen (sowohl Indoor-Plantagen, als auch Outdoor-Plantagen) haben eine steigende Tendenz. Wie das Rauschgiftkriminalamt im Bundeslagebild 2015 vermeldete, waren es 2011 insgesamt 619 Plantagen (Klein-, Groß- und Profiplantagen) und 2015 bereits insgesamt 786 Cannabis-Plantagen. Dabei sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Abstand die Bundesländer mit den meisten Plantagenentdeckungen. Als Cannabisplantage zählt das Bundeskriminalamt Anlagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen. Mithin sind in den oben genannten Zahlen die Homegrower mit weniger als 20 Pflanzen gar nicht erfasst. Auch konnte eine steigende Tendenz bei den Outdoor-Plantagen verzeichnet werden. Im Jahre 2015 wurden 127 Cannabis-Outdoor-Plantagen festgestellt. Ein Anstieg von 11 % gegenüber dem Vorjahr.

Ursprünglich wurde in Holland Cannabis angebaut und sodann in Coffeeshops verkauft. Dieses Szenario gehört längst der Vergangenheit an. Nunmehr wird Gras in NRW und Niedersachsen angebaut, nach Holland exportiert und nach Deutschland – durch die Konsumenten und Großdealer – wieder importiert. Die Drogenpolitik in den Niederlanden hat sich verändert.

Viele unsere Mandanten könnten keinen Kaktus pflegen, aber wenn es an ihre Pflanzen geht, dann entwickeln diese einen „grünen Daumen“ und eine Fürsorge für ihre Plantage, die kaum mit der eines Hobbygärtners zu vergleichen ist. Homegrowing ist für viele Konsumenten spannend. Samen, Stecklinge, Anbauzubehör und Anbauanleitungen können ohne großen Aufwand aus dem Internet bezogen werden.

Seit über 15 Jahren verteidigen wir Cannabisplantagen im gesamten Bundesgebiet:

Lesen Sie unsere Pressebericht über Indoorplantagen:

https://www.facebook.com/KanzleiLouisMichaelis/

und lesen Sie unsere Bewertungen zu den Verfahren, die wir bundesweit verteidigt haben:

https://www.anwalt.de/strafverteidiger_louis/bewertungen.php

Schreiben Sie uns unter mail@rechtsanwalt-louis.de eine unverbindliche E – Mail zu Ihrem Verfahren und wir werden Ihnen unverzüglich ein Pauschalangebot für Ihre Verteidigung übersenden.

Wie kann meine Cannabisplantage entdeckt werden?

An erster Stelle steht immer das gute alte Denunziantentum: Es gibt Menschen in Ihrem Umfeld, die den Gedanken, dass Sie eine Marihuanaplantage unterhalten, nicht ertragen können. Wir hatten bereits Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Freunde und Verwandte, die dem Grower bei der Polizei (anonym) verpfiffen haben. Im Wege des § 31 BtMG offenbaren Dritte ihr Wissen über die BtM – Szene. Ihre Plantage könnte dann zum Opfer fallen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Plantagenbetreiber ihre Growingerfolge nicht für sich behalten können. Bedenken Sie, dass es Neider gibt und solche, die sich nicht mit dem Umstand abfinden wollen, dass Sie täglich konsumieren. Zudem wird das überschüssige Gras an unsichere Quellen verkauft mit der Folge, dass diese Person bei einer Festnahme durch die Polizei die Herkunft der Drogen aufschlüsselt. In diesem Spiel gibt es leider keine Freunde. Jeder rettet sich selbst, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wird.

Eine Aussage eines Bürgers alleine langt in der Regel kaum, einen Hausdurchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Die Beamten werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht, weitere Ermittlungen durchführen. Sie werden prüfen, ob Sie bereits einschlägig wegen des Verstoßes gegen das BtMG vorbelastet sind. Zudem kann zum Beispiel auch der Stromverbrauch überprüft werden. Leben Sie alleine, aber haben einen Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie, dann liegt eine Drogenpantage nahe. Es gibt weitere Ermittlungswege, die hier nicht näher benannt werden sollen.

Natürlich kann auch Ihr Haus observiert werden. Hubschraubereinsätze mit Wärmebildkameras sind keine Seltenheit mehr. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität wird hartnäckig verfolgt.

Der Wasserschaden, der Brand in der Wohnung kommt häufig als Ursache vor, dass die Plantage aufbricht.

Unsere Mandanten waren immer schon kreativ: Konspirativ wurden Zweitwohnungen auf einen anderen Namen angemeldet, die Plantage wurde in der Wohnung in einem Geheimraum versteckt, die Plantage in einem abgelegenen Waldstück (Wildäcker) oder Maisfeld angebaut. Die Kreativität kennt keine Grenzen.

Wir verfügen über fundiertes Wissen auf diesem Gebiet. Dieses Wissen haben wir uns durch Erfahrungen in der Praxis angeeignet und das seit 2005. Jede Plantage, ob ein paar Pflänzchen oder eine professionelle Cannabiszucht. Wir sind für Sie da.

Was brauche ich, um eine Cannabisplantage zu betreiben?

In der Regel wird sich der Homegrower: Aufzuchtlampen, Teichfolie, eine Bewässerungsanlage, eine Entlüftungsanlage, Aktivkohlefilter, Dünger, Samen und sonstige Growutensilien über das Internet kaufen, um überhaupt eine Plantage betreiben zu können.

Anleitungen, wie sodann die Aufzucht funktioniert, gibt es im Internet und sollen hier nicht zum Gegenstand gemacht werden. Wir sind Strafverteidiger und keine Gärtnerei.

Sie setzen sich mit dem Onlinekauf einer Gefahr aus, die sich in jüngster Zeit immer wieder realisiert hat:

Bei dem Internet Growshop findet eine Hausdurchsuchung statt und Ihre Kundendateien führen zu einer Durchsuchung Ihrer Wohnräume, da der Verdacht besteht, dass sie die gekauften Utensilien zur Betreibung einer Plantage benutzen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche online-Growshopbetreiber hochgenommen deren Kundenlisten durch die Ermittlungsbehörden abgearbeitet wurden. Manchmal ist Polizeiarbeit ganz einfach. Es müssen nur Bestelllisten abgearbeitet werden.

Ist bereits der Besitz von Samen strafbar?

Seit dem am 1.7.2001 in Kraft getretenen 15.BtMÄndV stellen auch Samen, die noch ohne BtM-Wirkstoff sind, aber missbräuchlich zu Rauschgiftzwecken verwendet werden sollen, BtM dar. Denn zu was sollen die teuren, hochprozentigen Cannabissamen dienen, wenn nicht zum illegalen Anbau? Als Vogelfutter oder Backzutat wären sie viel zu teuer (15 Samen kosten je nach Sorte zwischen 9 und 125 Euro). Oft gelangen sie über die Post / Internet – Handel aus den Niederlanden in die BRD.

Wann spricht man überhaupt vom Cannabisanbau?

Anbau ist das erzielen pflanzlichen Wachstums durch gärtnerisches Bemühen (Stichwort: grüner Daumen). Man macht sich aber auch dann des Anbaus von Cannabis strafbar, wenn man Cannabissamen aussäht und dann der Witterung überlässt. Außerdem spricht man auch bei der Aufzucht von nicht wirkstoffhaltigen BtM-Pflanzen von Anbau.

Der Anbau ist gegeben, egal, ob Aufzucht und Pflege zum späteren Konsum erfolgen, ob die Pflanzen als Zierpflanzen dienen, oder ob sie später weiterverarbeitet werden sollen.

Außerdem ist es egal, ob eine einzige Pflanze in einem Blumentopf auf dem Balkon oder eine ganze Plantage angebaut wird. Beides fällt unter den Begriff Anbau, die Strafe bemisst sich dann nach dem Gesamt THC-Gehalt und der Umstände des Einzelfalls.

Der Anbau von Cannabis von Deutschen im Ausland ist nur dann strafbar, wenn die Handlung auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.

Ab wann spricht man von Mittäterschaft und wann von Beihilfe beim Cannabisanbau?

Für die Mittäterschaft reicht bloße Kenntnis vom Cannabisanbau nicht aus.

Mittäterschaft setzt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken oder Mitwirken am Anbau von Cannabis voraus. Beihilfe liegt bereits vor wenn jemand durch gemeinsame Mietzahlung und Zimmerpflege den Anbau ermöglicht, verstärkt oder erleichtert. Wer ohne eigenes Anbauinteressen Hilfstätigkeiten vornimmt, z.B. Anbauzubehör beschafft oder Pflanzen wässert macht sich ebenfalls wegen Anbaus strafbar.

Der Verkauf oder die Weitergabe von Cannabiskochbüchern oder Verkaufskatalogen ist hingegen keine Beihilfe und nicht strafbar.

Strafmaßbeispiele beim Cannabisanbau

Der Angeklagte zog 2 weibliche Cannabispflanzen zum Eigenkonsum auf. Die nicht geringe Menge war geringfügig überschritten. 4 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.

Der Angeklagte baute mehrere Cannabispflanzen zum Eigenverbrauch mit einer Gesammtwirkstoffsmenge von 16,95 g THC an. Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.

Der Angeklagte hatte 84 junge Cannabispflanzen einer besonders THC- und ertragsreichen Sorte in einer selbst gebauten automatisierten Indoor – Anlage aufgezogen. Außerdem stand er unter laufender Bewegung Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.

Diese Urteile sind jedoch nicht repräsentativ. Jedes Verfahren hat seine Eigenheiten. Natürlich stellt sich immer die Frage, in welchem Entwicklungsstadium sich die Pflanzen befunden haben.

Zudem wird in der Regel bei der Hausdurchsuchung eine nicht unerhebliche Menge an Drogen und Pflanzenresten aufgefunden. Diese werden im Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aufgelistet.

Das ist aber alles nur graue Materie. Die guten Neuigkeiten: bis auf wenige Fälle, die einfach übertrieben waren, haben wir im Bundesgebiet fast alle Verfahren zumindest mit Bewährungsstrafen, wenn nicht Geldstrafen abgehandelt.

Hintergrund ist, dass wir seit 2005 Mandanten auf diesem Gebiet betreuen und genau wissen, welche Vorbereitungen man treffen muss, um eine Bewährung zu erzielen. Lassen Sie sich hierbei nicht auf einen Rechtsbeistand ein, der keine Referenzen hat, denn es geht um Ihre Freiheit.

Wir haben in den Jahren alles verteidigt: von ein paar Pflanzen, bis tausende von diesen. Jeder Fall ist anders, jede Plantage ist immer wieder ein neues Erlebnis

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen illegalen Anbaus von Cannabisprodukten?

Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Beamten schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7. 00 Uhr) zu.

Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.

Rufen Sie mich während der Hausdurchsuchung sofort bzw. sofort danach an. Sie können mir natürlich auch die Sachlage per E – Mail schildern.

Insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass Sie mit Drogen handeln bzw. in Besitz von Drogen sind, oder diese illegal anbauen, dann kann ein entsprechender Beschluss durch das Amtsgericht erlassen werden.

Sie sollen zu diesem Zeitpunkt keine Angaben zur Sache machen, nicht zu Ihrem Konsumverhalten. Bedenken Sie hierbei, dass die Akte auch an die Führerscheinstelle abgegeben werden kann und wir dieses Problem in jedem Verfahren im Blick haben. Ihr Führerschein ist uns ein Anliegen und achten auf diesen!

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift finden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt, dass diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.

Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird dies ein Schlüsseldienst für Sie erledigen. Befolgen Sie die nachstehenden Regeln und verschlimmern Sie nicht noch die Situation.

Die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsbeamte wird Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich wird sich daraus ergeben gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll und ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.

Sie werden nach der Hausdurchsuchung manchmal sogar festgenommen, sollen eine Aussage machen und werden erkennungsdienstlich behandelt. Die Beamten haben sodann meistens „leichtes Spiel“, da Sie ja bereits durch die Hausdurchsuchung aufgewühlt sind. Insoweit sollten Sie sich nicht schämen, wenn Sie aus der Not heraus Angaben in der Beschuldigtenvernehmung gemacht haben bzw. der erkennungsdienstlichen Behandlung zugestimmt haben.

Handel, Anbau oder Besitz von Betäubungsmitten können die Ursache sein. Manchmal finden die Fahnder nur geringe Menge an Betäubungsmitteln bzw. lediglich Anhaftungen. Die Menge, die aufgefunden wurde, ist natürlich erheblich für die spätere Bestrafung.

Die Pflanzen werden abgeschnitten und in Müllsäcke verbracht. Sie sollen sodann dem Landeskriminalamt zur Untersuchung überlassen werden.

Was wird meistens durchsucht?

Das Amtsgericht ordnet in der Regel die Durchsuchung Ihrer Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räume an, weil zu vermuten sei, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.

Gehen Sie davon aus, dass die Durchsuchungen meist sehr gründlich durchgeführt werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur ihre Arbeit leisten.

Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind.

Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.

Was mache ich nach einer Hausdurchsuchung?

Konsultieren Sie mich. Ich werde überprüfen, ob gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde zum Landgericht in Betracht kommt oder welches weitere Vorgehen zu bestimmen ist.
Meist ist die Hausdurchsuchung das Erwachen, denn sie werden sich bewusst, dass gegen Sie schon eine ganze Zeit ermittelt wurde. Vielleicht wurde Ihr Telefon abgehört.

Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar. Der Verteidiger ist berechtigt, die Akten einzuholen und wird Ihnen daher über den Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können. Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Die Growingutensilien, die Pflanze, Aufzuchtzubehör, Handy, Dealergeld, Drogen, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Waffen und ähnliche Gegenstände.

Wir betreuen regelmäßig Plantagenbesitzer und solche, die in den Verdacht geraten sind, eine solche zu unterhalten.

Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwendig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige kleine und große Verfahren (z.B. International organisierter Drogenhandel) erfolgreich verteidigt. In Kiloprozessen erwirken wir oft eine Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei geringfügigen Mengen erwirken wir, dass das Verfahren außergerichtlich geregelt wird, Sie nicht vorbestraft sind. Sie sparen Geld.

Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar.

Mir wird Handeltreiben unterstellt, dabei habe ich die Plantage nur für den Eigenkonsum betrieben

Es ist immer wieder eine Herausforderung, dass die Staatsanwaltschaft unsere Mandaten aus dem Bundesgebiet wegen Handeltreiben anklagt. Man unterstellt pauschal, Sie seinen ein Drogendealer und das kann man nicht so stehen lassen.

Leider gibt es immer wieder Anwälte, die Ihnen dann sagen: „dass ist doch egal, weil der Strafrahmen für Besitz und Handeltreiben der gleiche ist.“

Dem widerspreche ich vehement und würde mich auch nicht für etwas verurteilen lassen, was ich nicht getan habe.

Um mit einem Mythos aufzuräumen, der immer wieder – auch bei Gerichten – falsch beurteilt wird: Alleine die Menge an Cannabis lässt nicht den Schluss zu, dass dieses für den Verkauf bestimmt war. Dies kann ich immer nur wieder betonen, da ich, bei bundesweiteten Verteidigungen, es immer wieder höre, dass dies sich nicht rumgesprochen hat, aber man sich, durch eine gute Verteidigung, mit diesem Vorurteil aufräumen kann.

Auch eine Feinwaage hat mittlerweile jeder, also ist das auch kein Grund, Sie als Dealer zu verurteilen.

Es gibt natürlich verfahren, bei denen Dealgeld, Gripptütchen in großer Menge, abgepacktes Marihuana und eine Schuldnerliste gefunden wird. Diese Fälle sind auch nicht hoffnungslos, sondern hier erwirken wir in der Regel auch eine Bewährungsstrafe und Sie können Ihr Leben normal weiterleben.

Auswertung Handy / Mobilfunktelefon & Laptop / Computer und I – Pad

Bei einer Hausdurchsuchung werden regelmäßig diese Geräte sichergestellt.

Erste Regel: Sie sind nicht mitwirkungspflichtig und somit geben Sie keinesfalls einen PIN oder Passwort heraus.

Leider werden immer wieder Beschuldigte, die nicht anwaltlich vertreten werden, aufgefordert, diese Herauszuggeben, meist unter dem Vorwand, dass ansonsten eine kostenintensive Entschlüsselung vorgenommen wird oder der „Staatsanwalt darüber nicht erfreut ist, wenn Sie nicht mitwirken.“

Bei Übernahme des Mandats korrespondiert die Polizei und Staatsanwaltschaft mit uns und Sie werden verwundert sein: wir bekommen selten solche Erklärungen zu hören, weil sich wohl rumgesprochen hat, dass unsere Kanzlei sich nicht beeindrucken lässt.

Sollten Ihre technischen Geräte ausgewertet werden, dann erfolgt ein Auswertungsbericht (auch DV – Auswertungsebericht genannt), den wir mit der Akte, die wir einholen bekommt.

Natürlich ist eine SMS oder WhatsApp, aber auch eine Nachricht über Facebook bzw. dem Facebook – Messenger gerichtsverwertbar und kann zum Problem werden.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass man in der Regel in vielen Verfahren diese nicht aufschlüsseln kann, wenn diese konspirativ geführt werden kann. Natürlich wissen die Ermittlungsbehörden, was „Grünes“ ist und es kommt oft zu einer Entschlüsselung der Nachrichten.

Es verwundert hier immer wieder, dass Beschuldigte sich hierbei sodann in die Höhle des Löwen begeben und sich auf dieser Grundlage in einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei auseinander nehmen lassen. Dann ist Ihnen auch nicht mehr zu helfen.

Schweigen Sie, lassen Sie sich durch uns verteidigen und nach Akteneinsicht analysieren wir, was Sie geschrieben haben.

Dann erfolgt eine schriftliche Stellungnahme über uns.

DNA – Plantage: Was muss ich beachten?

Es kommt immer wieder bei Plantagen vor, wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung der Annahme ist, dass es noch weitere Betreiber gibt, dass Abriebe von verschiedenen Gegenstände genommen werden.

So wird der Handschuh, die Gartenschere, Getränkedosen und andere Dinge auf DNA untersucht und sodann durch die DAAD – Datenbank gejagt, die bereits erfasste Straftäter speichert oder Sie mittels einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 1. Alt. zu einer Abgabe von DNA auffordert.

Ich denke, dass ich hierbei nicht hervorheben muss, dass Sie sich bei solchen Maßnahmen verteidigen lassen sollten.

Aber auch, wenn Sie nach § 81b 2. Alt. erkennungsdienstlich behandelt werden sollte, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder wollen Sie, dass Ihre Daten über Jahre hinweg durch die Behörden gespeichert werden?

Rechtsmittel: Berufung und Revision

Sie wurden durch das Amtsgericht oder Schöffengericht verurteilt, dann ist die Berufung genau das, was Sie brauchen, wenn Sie zu hoch oder zu Unrecht verurteilt wurden. Vor dem Landgericht können Sie die ganze Verhandlung, inklusive Zeugen, erneut durchkämpfen und jetzt mit einem Anwalt, der in BtM – Verfahren fit ist.

Revisionen zum Bundesgerichtshof haben keinen Erfolg, sagt Ihr Anwalt?. Das stimmt nicht, wenn Sie sich nachstehende Urteile durchlesen, die wir seit dem Jahre 2005 durch unsere Kanzlei aufgehoben bekommen haben. Der Bundesgerichtshof hebt dann Urteile auf, wenn formelle und materielle Fehler gerügt werden.

Landgericht Essen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76212&pos=9&anz=509

Landgericht Kempten (Allgäu)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3497486fc493b99b5dee50bb51c8db6b&nr=72617&pos=0&anz=1

Landgericht Hagen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=98ce5b03bd438affd077e76756b0cf6b&nr=64077&pos=0&anz=1

Landgericht Mönchengladbach

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=8949b7172e537c0b99658004c668e7d1&nr=59660&pos=0&anz=2

Landgericht Krefeld

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61425&pos=1&anz=638

Landgericht Aachen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art