Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Sie hatten gerade eine Hausdurchsuchung und sind nun auf der Suche nach eine Kanzlei, welche Ihre Rechte vertritt und sofort Ihre Fragen beantwortet? Bundesweit und ohne langen Wege sind wir für Ihre Fragen da. Wir beraten Sie sofort und handeln umgehend. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, verhindern weiteren Schaden und lassen Sie wieder ruhig schlafen. Dabei zahlen Sie nicht mehr als für einen Anwalt, welchen Sie möglicherweise aus den „Gelben Seiten“ vor Ort suchen. Wir bieten qualitative & bundesweite Strafverteidigung ohne Aufpreis.
Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?
Eine Frage, die mir Mandanten fast täglich stellen ist: „Habe ich mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?“
Fakt ist, dass Hausdurchsuchungen zugenommen haben und es immer mehr Richter und Richterinnen gibt, die einen Beschluss für eine solche Maßnahme ausstellen, obwohl der Anfangsverdacht sehr dünn ist.
Manchmal reicht bereits eine Aussage (bspw. im Sinne des § 31 BtMG), ein anonymer Hinweis, ein Besuch einer falschen Internetseite um diesen Motor in Gang zu setzen. Das geht manchmal schneller als man denkt und dann ist es gut, dass man einen starken Verteidiger (seine Lebensversicherung) an der Seite hat.
Unsere Nummer haben Mandanten häufig schon im Vorfeld abgespeichert so dass sie sofort reagieren können, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet.
Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Beamten schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7.00 Uhr) zu.
Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.
Rufen Sie mich während der Hausdurchsuchung sofort bzw. sofort danach an. Sie können mir natürlich auch die Sachlage per E – Mail schildern.
Ich habe es oft in der Praxis erlebt, dass Mandanten zunächst zu ihrem Hausanwalt gegangen sind und sich dann in den nächsten Tagen über Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind, informiert haben. Wir verteidigen bundesweit und kosten auch nicht mehr als eine Kanzlei vor Ort. Der Vorteil bei uns ist, dass wir über erhebliche Erfahrungen verfügen und Sie sicher und ohne großen Aufwand durch das Verfahren führen. Das schätzen unsere Mandanten an uns, die wir seit über 10 Jahren im gesamten Bundesgebiet betreuen.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift finden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt, dass diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.
Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird dies ein Schlüsseldienst für Sie erledigen. Befolgen Sie die nachstehenden Regeln und verschlimmern Sie nicht noch die Situation.
Die durchsuchenden Beamten werden Ihnen einen regelmäßig einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich wird sich daraus ergeben gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll und ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.
Handel, Anbau oder Besitz von Betäubungsmitten, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, aber auch die Steuerfahndung und andere Delikte können die Ursache sein.
Was wird meistens durchsucht?
Das Amtsgericht ordnet in der Regel die Durchsuchung Ihrer Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räume an, weil zu vermuten sei, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Aber auch PKWs und Garagen können durchsucht werden.
Gehen Sie davon aus, dass die Durchsuchungen meist sehr gründlich durchgeführt werden.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur ihre Arbeit leisten.
Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind.
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.
Was mache ich nach einer Hausdurchsuchung?
Konsultieren Sie mich. Ich werde überprüfen, ob gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde in Betracht kommt oder welches weitere Vorgehen zu bestimmen ist.
Meist ist die Hausdurchsuchung das Erwachen, denn sie werden sich bewusst, dass gegen Sie schon eine ganze Zeit ermittelt wurde. Vielleicht wurde Ihr Telefon abgehört.
Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar. Der Verteidiger ist berechtigt, die Akten einzuholen und wird Ihnen daher über den Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können. Nachstehend finden Sie meine Telefonnummer in Notfällen, um Ihnen sofort helfen zu können.
Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Handy, Dealergeld / Bargeld, Drogen, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Schriftstücke, Waffen und ähnliche Gegenstände.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind und ein Schweigerecht haben. In der Praxis kommt es oft vor, dass Passwörter und PINs unter dem zum falschen Vorwand, diese würden ansonsten kostenpflichtig geknackt werden, von dem Beschuldigten gefordert werden. Diesen ganzen Stress ist vermeidbar, da es hierfür mich gibt, der die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei führt.
Habe ich nach einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung noch eine Hausdurchsuchung zu erwarten?
In der Regel nein, denn das wäre unlogisch. Eine Hausdurchsuchung hat gerade den Sinn, dass diese Sie überraschen soll. Wenn Sie in Kenntnis des Verfahrens sind, dann sinkt der Erfolg, dass noch Beweismittel aufgefunden werden.
Jedoch schließt das die Möglichkeit nicht aus. Bei einen Verfahren, die ich verteidigt habe, wurde die Akte nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft durch die Polizei übermittelt und diese hat sodann die Notwendigkeit einer Hausdurchsuchung erachtet und diese angeordnet.
Zu meinem Erstaunen hatten viele dieser „nachträglichen“ Hausdurchsuchungen auch Erfolg und es wurden in der Tat noch Beweismittel aufgefunden.
Ich habe eine Straftat begangen.
Wie lange danach muss ich noch mit der Möglichkeit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Hier gibt es schlechte Neuigkeiten zu verzeichnen. In manchen Verfahren wird erst Jahre nach dem Gesetzesverstoß eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Das hat zum einen damit zu tun, dass die Justiz in vielen Verfahren nur sehr schleppend ermitteln kann wegen des mangelnden Personals, aber auch Verfahren ggf. zunächst der Behörde Ihres Wohnorts zugeordnet werden muss.
Ein Beispiel erläutert dieses Dilemma recht gut: Sie kaufen im Jahre 2005 Drogen im Darknet. 1 Jahr später erst wird der Verantwortliche für die Internetseite festgenommen. Sodann werden die Auswertungen in diesem Verfahren ebenfalls Monate dauern. Ihr Verfahren muss sodann noch der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeordnet werden, ein Beschluss erlassen und bei Ihnen durchsucht werden.
Somit ist es hier nicht möglich eine klare Antwort auf diese Frage zu geben.
Wenn Unsicherheiten bestehen, dann besteht die Möglichkeit, sich durch mich beraten zu lassen. Ich kann – ohne schlafende Hunde zu wecken – auch eine Anfrage bei den Behörden stellen, ob ein Verfahren gegen Sie anhängig ist.
So können wir dazu beitragen, dass Sie wieder ruhiger schlafen können.
Hausdurchsuchung bei Drogen:
Die Kriminalpolizei sucht zunächst natürlich nach Drogen (Cannabis, Haschisch, Kokain, Heroin, Amphetaminen), aber auch nach einer Feinwaage, Verpackungsmaterial, Bargeld, Schuldnerliste, einem Handy und Utensilien mit welchen Drogen konsumiert werden können.
In diesem Zusammenhang können auch Drogenspürhunde in Einsatz kommen.
Koordiniert wird die Durchsuchung meist durch die Kriminalpolizei. Sollen Sie an der Grenze mit einer größeren Menge an BtM erwischt worden sein, wird das Zollfahndungsamt in der Regel gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen, Ihre Räumlichkeiten durchsuchen zu lassen.
Sollte Bargeld bei Ihnen sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein, dann werden wir im Einzelfall zügig die Rückgabe forcieren so dass sie dieses wieder zur Verfügung haben. Hier stehen in der Praxis immer wieder sehr gute Chancen, dieses zurückzugewinnen.
Auswertung / Gutachten
Oft werde ich nach den Auswertungszeiten gefragt und hierbei kann man Erfahrungswerte ableiten.
Mobilfunktelefone
Handy können in der Regel schon nach einigen Tagen oder 2 – 3 Wochen wieder in Empfang genommen werden, wenn diese keine Relevanz für das Verfahren haben.
Hier wird die Polizei ggf. noch auf Sie zukommen um den PIN in Erfahrung zu bringen. Eine wichtige Schnittstelle nunmehr einen Strafverteidiger zu beauftragen, wenn Sie dies nicht bereits veranlasst haben.
Immer mehr spielen SMSen und Whatsapps in Verfahren eine Rolle, die später gegen Sie verwendet werden können. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ja, diese können als Beweismittel für eine Straftat verwendet werden und passiert häufig in der Praxis.
Um so wichtiger ist, dass Sie hier keine Fehler machen und sich in gute Hände einer Strafverteidigung begeben. Ich erlebe es immer in der Praxis, dass Beschuldigte zu Vernehmungen gehen und sich sodann wundern, dass Ihnen einige Zeit später eine Anklage ins Haus flattert.
Computer und Laptop:
Hier sind bundesweit mit Auswertungszeiten von mehr als einem halben Jahr oder mehr zu rechnen.
Die Auswertungen werden in der Regel durch ein die IT – Abteilung der Polizei, welche chronisch überlastet ist, vorgenommen.
Insbesondere häufen sich Verfahren in denen Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem Darknet haben.
Untersucht werden regelmäßig die E – Mail – Accounts (Hotmail / Web / Googlemail / Outlook), soweit diese E – Mails auch offline zur Verfügung stehen, wie beispielsweise bei Outlook es der Fall ist.
Aber auch Zugänge zu Ihrem Facebook – Account bzw. Nachrichten, die über den Facebook – Messenger geschrieben wurden, können hier von Bedeutung sein.
Aber auch andere Messenger tauchen immer wieder in den Auswertungen auf, die wir betreuen: QQ Mobile, Skype, Kik, Blackberry Messenger
Erstellt wird am Schluss ein Auswertungsbericht, den wir sodann im Wege der Akteneinsicht erhalten. Um so wichtiger ist es, dass Sie keine frühzeitigen Angaben machen, bevor der sog. „DV – Auswertungsbericht“ noch nicht vorliegt.
Da es sich bei Computern, Tablets und Laptops immer um teure Gerätschaften handelt, ist es hier enorm wichtig, die Frage durch mich klären zu lassen, ob eine Rückgabe erfolgen kann.
Im Übrigen kümmern wir uns auch um Datensicherungen, wenn diese für berufliche Zwecke benötigt werden bzw. der Sicherung von privaten Fotos und Unterlagen.
Plantagen – Equipment / Feinwage / Konsumutensilien:
Diese bekommen Sie fast ausnahmslos nicht zurück und wird werden im Rahmen eine Verteidigungsschrift der außergerichtlichen Einziehung zustimmen.
Beachten Sie hier, dass man niemals großzügig auf die Rückgabe der sichergestellten Asservate verzichten sollte, sondern dies immer eine Einzelprüfung ist.
Leider erlebe ich es in der Praxis oft, dass Rechtanwälte für ihre Mandanten Gegenstände aufgeben, die nicht der Einziehung unterliegen. Ich finde, dass man hier nichts zu verschenken hat, weil es ihr Eigentum ist.
Wirkstoffgutachen / DNA – Gutachten
Um zu bestimmen, ob es sich bei den Drogen, die Sie im Besitz hatten, um eine geringe oder nicht geringe Menge an Drogen handelt, die dem BtMG unterliegen, wird bei dem Verdacht, dass es sich um eine nicht geringe Menge an Wirkstoff handeln könnte, ein sog. „Wirkstoffgutachten“ eingeholt.
In der Regel ist für die Erstellung das Landeskriminalamt zuständig. Das Ergebnis liegt in der Regel nach ca. 3 Monaten vor und kann sodann durch uns an Sie übermittelt werden.
DNA – Gutachten dauern in der Praxis in der Regel etwas länger.