Fischwilderei

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wer mach sich wegen Fischwilderei strafbar?

Fischwilderei begeht, wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

  1. fischt oder
  2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört.

Wie kann ich für Fischwilderei bestraf werden?

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe.

Wann wird eine Fischwilderei von der Staatsanwaltschaft verfolgt?

Die Tat wird nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.

Was passiert mit meiner Angelausrüstung, wenn ich wegen Fischwilderei erwischt werde?

Solche und Fischereigeräte (meist Steckruten und Rolle) die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden.

Schwarzangeln, ein häufiges Delikt?

Angeln ist ein schöner und beliebter Sport. Dies bedeutet auch, dass immer mehr Leute nicht verstehen, warum das Angeln in Deutschland (im Vergleich zu anderen Ländern) zu strengen Regulierungen unterliegt. Sicherlich müssen die Rechtsordnung und die Rechte anderer gewahrt werden, aber es fragt sich, ob die „Vereinsmeierei“ in Deutschland nicht Überhand genommen hat. Es ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, dass  einige „Cowboys“ schwarz angeln und sich dem Gesetz nicht beugen wollen. Werden sie erwischt, dann verlieren Sie meist Ihr Angelzubehör und müssen sich mit einem Strafverfahren vergnügen. Lassen Sie sich in diesem Fall gut verteidigen.

In der Praxis häufig vorkommende Fälle:

  • Angeln ohne Fischereischein
  • Angeln ohne gültige Angelerlaubnis
  • Schonzeitvergehen
  • Verstoß gegen das Nachtangelverbot
  • Angeln mit Reuse ohne Genehmigung

Rechtsanwalt Louis in der Presse:

Im falschen Wasser geangelt
08.08.2007 / LOKALAUSGABE NRZ / WESEL

GERICHT. Dorstener wurde im Weseler Yachthafen zum Fischwilderer. Verfahren eingestellt.

Eigentlich wollte Manfred T. (Name geändert) nur ein paar Aale angeln. Im Rhein. Wie so viele Male vorher. „Da sind wir immer gerne hingefahren“, erzählt der Dorstener. Auch am 1. Februar machte sich der Rentner mit seiner Frau auf den Weg nach Wesel. Dass der Ausflug ihn ein halbes Jahr später vor das Weseler Amtsgericht bringen würde, hätte sich der 73-Jährige damals kaum ausmalen können. Im Sinne des Strafgesetzbuches wurde T. zum Fischwilderer. Das ist kein Anglerlatein, sondern eine Straftat.

Dabei war eigentlich „Kyrill“ schuld. Der Orkan hatte zwei Wochen vorher gewütet, umgefallene Bäume versperrten den Weg zu T.s Lieblingsplatz am Rhein. Was nun? „Ich wollte doch angeln, wenn wir schon so weit gefahren sind“, erinnert sich T. im Gespräch mit der NRZ. Also legte er seine Handangel im Yachthafen aus. Verbotenerweise. „Das gebe ich ja zu“, so T. Eine Erlaubnis hat er ausschließlich für den Rhein.

Lange dauerte das Angelvergnügen am Yachthafen nicht. Die Wasserschutzpolizei tauchte auf. Da T. ja keine gültige Angelkarte für das Areal besaß, handelte er sich eine Strafanzeige ein. „Fischwilderei“ lautete der Vorwurf. Keine einfache Ordnungswidrigkeit, das weiß der Dorstener jetzt. „Aber wenn ich sowas wirklich vorhabe, dann nehme ich doch ein großes Netz“, war T. geschockt.

600 Euro sollte ihn das Vergehen kosten. Gestern kam er mit einem blauen Auge davon. Wie fast immer in solchen Fällen – T. war „Ersttäter“ ohne irgendwelche Vorstrafen – wurde das Verfahren eingestellt. Eine Geldbuße von 200 Euro muss er trotzdem zahlen.

Fälle wie dieser seien nicht selten, meint Clemens Louis. Der Essener Anwalt, selbst passionierter Angler, verteidigt Fischwilderer aus ganz Deutschland. Rund 50 Mal pro Jahr. Meist komme es zu außergerichtlichen Einigungen mit der Staatsanwaltschaft.

„Fischwilderei ist eine Straftat, das wissen viele nicht“, so Louis. Und ein „Offizialdelikt“, wie die Polizeipressestelle mitteilt. Das heißt: Wenn Beamte Angler wie T. erwischen, müssen sie das Vergehen anzeigen. Anders als etwa bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Normalerweise wird auch gleich die Angelausrüstung des Wilderers eingesackt. T. hatte allerdings Glück: Er durfte seine Rute behalten.

Neben der Wasserschutzpolizei kontrollieren auch die Anglervereine. Werner Joost, Gewässerwart des Angelsportvereins Wesel, der den Yachthafen gepachtet hat, zeigt Mitleid mit dem Dorstener: „Wenn er mir aufgefallen wäre, ich hätte ich ein Auge zugedrückt.“ Und gefangen hat T. ohnehin nichts im Hafen.

MANUEL PRAEST

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