Bandendiebstahl, § 244 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Bandendiebstahl, wann liegt ein Verstoß nach § 244 StGB vor?

Zunächst muss ein Diebstahl vorliegen. Dieser liegt vor, wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Der Verstoß liegt dann vor wenn der Täter einen Diebstahl, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

Wie werde ich für einen besonders schweren Fall des Diebstahls zB. Bandendiebstahl bestraft?

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es hier nur noch um die Frage der Höhe der Freiheitsstrafe geht. Natürlich droht hier eine vollstreckbare Freiheitsstrafe. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Mit einer guten Verteidigung können sich auch Argumente dafür finden, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und verteidigen.