Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz BtMG im Zusammenhang mit Amphetamin. Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung.

Verstoß gegen das BtMG Amphetamin. Amphetamine werden auch unter anderem als „Pep, Speed“ bekannt. Es handelt sich hierbei um: alpha-Methylphenethylamin bzw. Phenylisopropylamin. N-Methylamphetamin, auch Methamphetamin genannt (ugs. abgekürzt Meth), ist ein synthetisches Stimulants auf Amphetaminbasis. Es wird oft: Yaba, Crystal und Ice umgangssprachlich bezeichnet.

Amphetamin ist ein voll synthetisches Produkt, welches in sog. Amphetaminlaboren hergestellt wird. Die Zahl der entdeckten Amphetaminlabore liegt bei ca. 10 – 30 pro Jahr in der BRD. Viele Amphetaminküchen liegen in den Niederlangen, in Polen und anderen Nachbarländern. Zur Herstellung können wir naturgemäß hier keine weiteren Ausführungen machen. Manchmal wird das Amphetamin auch als sog. Paste verkauft, wobei die Substanz oft gelblich, feucht und klumpig ist. Hierbei ist die Paste meist mit Streckmitteln versetzt. Oft handelt es sich um Amphetamine mindere Qualität.

Sie sichergestellten Mengen an Amphetamin in der BRD pro Jahr ist seit 1994 drastisch gestiegen. 1994 wurden ca. 150 Kg an Amphetamin sichergestellt. Im Jahre 2002 waren es bereits ca. knapp 400 Kg. Im Jahre 2006 wurden sage und schreibe 750 Kg an Amphetamin in Deutschland beschlagnahmt. Das Amphetamin kann, je nach Qualität, welche sehr variiert, zu einem Einkaufspreis von ca. 1 Euro bis 10 Euro auf dem Schwarzmarkt gekauft werden.

Wie kann ich für den unerlaubten Besitz und Handel von Amphetamin bestraft werden?

Ihre zuständige(s) Staatsanwalt, Amtsgericht bzw. Landgericht wird Zweifel eine harte Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe verhängen. Der Grund hierfür dürfte Ihnen bekannt sein: Amphetamin hat ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotential und es lässt sich eine gute Gewinnspanne durch den Verkauf erzielen. Des Weiteren sollte bekannt sein, dass die chemische Substanz, wenn sie dauerhaft durch Sniffen, also dem ziehen durch die Nase bzw. dem Spritzen, die Droge kann auch injiziert werden, Dauerschäden entstehen können.

Sie müssen keine Bande sein, die mit Amphetaminen  in nicht geringen Mengen handelt. Bereits eine kleine Menge kann mit Streckmitteln versetzt werden und diese kann gewinnbringend verkauft werden. Durch eine Aussage eines Käufers / Verkäufers (Stichwort: § 31 BtMG), einer Telefonüberwachung, einer Hausdurchsuchung, oder bei einer Festnahme, können Sie der Tat überführt werden.

Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Gerichts. Strafverteidiger beeinflussen das Ergebnis immens. Nur durch eine effiziente Verteidigung ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch zu erwirken. In diesem Zusammenhang benötigen Sie einen Spezialisten für Ihr Verfahren.

Die Bestrafung richtet zunächst danach, ob es sich um eine geringe bzw. eine nicht geringe Menge an Amphetaminen handelt:

Grenzwert der nicht geringen Menge bei Amphetamin laut Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 133):

Amphetamin 10 g Amphetaminbase

Die Zahlen sollen Sie nicht verwirren. Ganz einfach: Bei 10 g reinem Amphetamin (100 %) handelt es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ an Amphetamin. Die Unterscheidung ist erheblich für das Strafmaß, aber das werde ich noch später erläutern. Zunächst lassen Sie uns klären, wie Sie Ihre Situation – ohne, dass wir telefoniert haben – deuten können:

Wie weiß ich, ob meine Menge eine „nicht geringe Menge ist“?

Diese Frage können Sie, wenn Sie Amphetaminkonsument sind, sich ungefähr ausrechnen. Sie wissen im Zweifel, was guter und schlechter Stoff ist. Das Thema Streckmittel spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.

Lactose (Milchzucker) (in 78 % der Proben), Coffein (65 %), und  Glucose (Zucker) (14 %), aber auch Paracetamol und Mannitol.

Gehen Sie nicht davon aus, dass das Amphetamin auf dem deutschen Schwarzmarkt durchschnittlich guter Qualität sei. Ganz im Gegenteil: Der erhebliche Anteil des Amphetamins wird lediglich einen Wirkstoffgehalt von 3 % – 10 % aufweisen.

Letztendlich habe ich bereits etliche Mandanten vertreten, bei denen zwar eine Menge von 200 g – 700 g an Amphetaminen aufgefunden wurden, aber der Wirkstoffgehalt derart schlecht war, dass ein Wirkstoffgehalt von insgesamt 10 g an Amphetaminbase nicht überschritten wurde. Die soll verdeutlichen, wie schlecht zum Teil das Amphetamin ist, welches derzeit im Umlauf ist. Es ist eher die Ausnahme, dass der Wirkstoffgehalt immens ist.

Im Strafverfahren entscheidet letztendlich das Wirkstoffgutachten über die Frage, wie viel Amphetamin in den Drogen steckt.

Das Wirkstoffgutachten wird im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Die Gutachten werden zum Beispiel durch das LKA (Landeskriminalamt) erstellt.

In vielen Verfahren, in denen ich Verteidiger war, hat der Wirkstoff der Drogen, letztendlich darüber entschieden, ob die Untersuchungshaft aufgehoben wurde (Haftprüfung / Haftbeschwerde). So manche Analyse durch die Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass mein Mandant gerade nicht sein Leben in der JVA verbringen musste.

Überblick über der Strafen bei „geringen“ und „nicht geringen Mengen“ an Amphetamin

die „Klassiker“:

Geringe Menge § 29 BtMG § 31a BtMG
  • Besitz
  • Erwerb
  • Handeltreiben
  • Einfuhr
  • Abgabe
  • In Verkehr bringen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstraf Verfahreneinstellung: Bei Geringfügigkeit
Nicht geringe § 29a BtMG § 29a II BtMG
  • Besitz
  • Handeltreiben
  • Abgabe
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bis 15 Jahren (pro Fall) Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge § 30 BtMG § 30 II BtMG
  • Einfuhr
Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 Jahren Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge § 30a BtMG § 30a III BtMG
  • Person über 21, Person unter 18 bestimmt mit Amphetamin unerlaubt Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen
  • Als Mitglied einer Bande Handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat.
  • Mit Amphetamin in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Messer, Klappmesser).
Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahre Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis 5 Jahre

Unerlaubte Einfuhr von Amphetamin 

Meine Kanzlei liegt in NRW, also ist der Normalfall, dass ich meine Mandanten wegen Einfuhrschmuggel von Amphetamin vor allem vor dem Amtsgericht und Landgericht in Kleve, Geldern und Krefeld vertrete. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Niederlande an NRW grenzen. Unsere Verteidigung ist jedoch nicht lokal auf die niederländische Grenze beschränkt. Von Bayern über Hessen bis Niedersachsen verteidigen wir unsere Mandanten als Beschuldigte wegen des Besitzes bzw. der Einfuhr von Amphetaminen.

Der beliebteste Weg, die Drogen nach Deutschland einzuführen, ist mittels Pkw bzw. Bahn. Das BtM wird im Innenraum des Fahrzeugs verstaut. Es wird auch oft am bzw. im Körper getragen. Bei Grenzkontrollen wird Ihr Auto sodann durchsucht beziehungsweise, wenn sich der Verdacht erhärtet, auch ein Drogenspürhund eingesetzt. Bei den Grenzkontrollen finden die Fahnder manchmal wenige Gramm, die zum Eigenkonsum gedacht waren, aber es werden auch unregelmäßig Kilos beschlagnahmt. Die Öffnung der Grenzen nach Holland und Polen begünstigt die Einfuhr, da die Kontrollen immer schwieriger werden.

Bei dem Verdacht, dass Sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Amphetamin führen, wird regelmäßig zunächst ein sog. Drug – Wipe – Test durchgeführt. Es kann sodann auch eine Blutprobe entnommen werden. Natürlich beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf Ihren Führerschein: § 24a StVG, bzw. § 316 StGB. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die umfassenden Informationen auf unserer Kanzleiseite.

Die Drogenfahnder; der Zoll und die Polizei gehen nach einem Verdachtsraster vor und werden je nach Verdachtsgrad eine Drogenkotrolle, einen Drug – Wipe – Test, um den Drogenkurier der Tat zu überführen. Die Durchsuchung des Gepäcks, körperliche Untersuchung sind legitime Mittel, um die Einfuhr von illegalen Betäubungsmitteln zu dämmen.

Wir haben in der Vergangenheit auch bereits Personen verteidigt, die ein Drogenlabor unterhalten haben. Das Amphetamin muss logischerweise hergestellt werden und hierbei ist es wichtig einen Verteidiger an der Seite zu haben, der sich mit der Verteidigung entsprechender Verfahren auskennt.

Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

im Darknet Amphetamin bestellt

Unsere Kanzlei ist auf das Darknet spezialisiert, weil wir zum einen das nötige IT – Wissen für entsprechende Verfahren habe und zum anderen in Bereich der Verteidigung von BtM – Verfahren seit 2005 tausende von Verfahren verteidigt haben.

Amphetamin wird in vielen Fällen mittlerweile durch das Darknet verkauft. Das Darknet bietet Händlern und Käufern eine Plattform, das Speed / Pepp umzusetzen.

Hierbei werden die Drogen wie in einem klassischen Onlineshop gekauft, meist mit Bitcoins bezahlt und sodann per Post an Sie versendet.

Es kommt jedoch immer wieder vor (wie in dem bundesweit bekannten Verfahren: Shiny Flakes), dass der oder die Händler festgenommen werden und sich auf den untersuchten Datensätzen sodann die E – Mailadressen, Namen und Adressen der Käufer befinden.

In der Regel führt dies dazu, dass der betroffene eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhält, aber zieht auch im Einzelfall eine Hausdurchsuchung nach sich.

Nach Verteidigung vieler Verfahren auf diesem Gebiet ist jedoch eine positive Bilanz seitens unserer Kanzlei bezüglich der Verteidigung zu ziehen: Viele Verfahren konnten wir einstellen, die meisten außergerichtlich klären.

Sollten Sie also durch ein Verfahren aus dem Darknet betroffen sein, dann schicken Sie uns gerne eine E – Mail und wir werden Ihre Verteidigung übernehmen.

Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

Einfuhr und Handel mit Amphetamin als Bande: § 30a I BtMG

Eine Bande ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs:

„Eine Verbindung von mindestens 3 Personen, die sich für eine gewisse Dauer zur fortgesetzten Begehung von mehreren selbständigen im Einzelnen noch ungewissen Delikten zusammengeschlossen hat“ (BGH, B v 18.04.2001 – 3 StR 69/01)

Es bedarf also keiner

„ausdrücklichen Bandenabrede, keines gefestigten Bandenwillens und keines Tätigwerdens im übergeordneten Bandeninteresse mehr.“

Kurz: Es muss keine „kriminelle Vereinigung“ gebildet werden.

Leider hat das hierzu geführt, dass mittlerweile viele BtM – Vorwürfe in der Variante der bandenmäßigen Begehung angeklagt werden. Bei einem gesetzlich normierten Strafmaß von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe ist dies selbstverständlich eine beunruhigende Entwicklung.

Als Verteidiger prüfe ich natürlich immer, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Bande vorliegen. Weiterhin prüfe ich, ob es sich um eine „nicht geringe Menge“ an Drogen handelt. Letztendlich fragt sich, wenn es sich tatsächlich abzeichnet, dass es sich um eine Bande handelt, ob nicht ein minder schwere Fall in Betracht kommt, denn dort beträgt die Strafe „lediglich“ 6 Monate bis 5 Jahre (§ 30a III BtMG)

Wir haben bereits umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Drogenbandenmitgliedern gesammelt und hier zeigt sich deutlich, dass das Betäubungsmittelstrafrecht eine Spezialmaterie ist. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass viele solcher Prozesse im Wege eines Deals zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erfolgreich beendet werden. Bei Kiloprozessen ist diese mehr als üblich. Der Deal im Strafprozess regiert. In diesem Zusammenhang werde ich mit Ihnen Besprechen, ob Sie von der Regelung des § 31 BtMG – meines Erachtens der Königsparagraph des Strafverteidigers – Gebrauch machen wollen.

Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

§ 31 BtMG 

Diese Norm entscheidet in vielen von meinen Verfahren die ich betreue und betreut habe, ob mein Mandant in den Knast geht. Sie entscheidet auch oft über die Frage, wie lange jemand ins Gefängnis geht.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich finde, wenn Sie mich persönlich fragen, ein Denunziantentum nichts, auf was man Stolz sein sollte. Es ist aber leider so: Im Spiel mit Betäubungsmitteln gibt es leider keine Freunde. Jeder ist sich selber am nächsten, wenn es um die eigene Haut geht. Umgangssprachlich wird oft von Kronzeuge bzw. Kronzeugenregelung gesprochen. Die gesetzliche Überschrift lautet: Strafmilderung oder Absehen von Strafe.

§ 31 BtMG besagt:

Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter

  1. durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder
  2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.

Wenn es um die Frage geht, ob noch eine Bewährung in der späteren Gerichtsverhandlung verhängt werden kann:

Es gibt einfach Situation in welchen ich als Verteidiger weiß, dass es mit einer Bewährungsstrafe eng für den Mandanten werden kann. In diesem Zusammenhang müssen Sie etwas „in den Topf“ werfen, um die Situation des Mandanten aufzubessern.

Der Staatsanwaltschaft liegt im Grunde genommen nichts an Ihrer Person, sondern dem Umstand, die Betäubungsmittelkriminalität als solches zu bekämpfen. Demnach ist Sie daran interessiert von Ihnen zu erfahren, woher Sie die Drogen haben und an wen Sie diese gegebenenfalls verkauft haben. Durch Ihre Aussage können nämlich wieder weitere Verfahren gewonnen werden. Dies führt dazu, dass ganze Bandenstrukturen bzw. ganze Stadtteile durch die Staatsanwaltschaft mit Verfahren überzogen werden. § 31 BtMG soll einen Anreiz schaffen, sich selber zu retten und die Betäubungsmittelstrukturen zu zerschlagen.

Diese Informationen über die Szene bzw. einzelne Personen bzw. oft auch „Lebensbeichte“ genannt führt dazu, dass Ihnen die Staatsanwaltschaft erheblich bei der eigenen Bestrafung entgegen kommt. Ich bin in diesem Zusammenhang quasi Ihr „Unterhändler“. Natürlich wird Ihnen die Polizei sofort, wenn Sie im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verhaftet werden, bei der Beschuldigtenvernehmung nahe legen, dass Sie im Wege des § 31 BtMG umfassend Angaben machen sollten, um Ihre Situation zu verbessern.

Damit sollten Sie aber warten, bis Sie Rücksprache mit mir gehalten habe. Unabhängig davon, dass der jeweilige Polizeibeamte ohnehin nichts für ihr Verfahren machen kann (er ist kein Staatsanwalt bzw. Richter), sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihre Karten nicht zu früh ausspielen sollten. Zudem belasten Sie sich möglicherweise viel zu viel. Sollten Sie gute Informationen haben, dann sind Sie für die Ermittlungsbehörden interessant und können dieses „Blatt“ gewinnbringend über meine Kanzlei ausspielen. Diese Informationen sollten Sie jedoch nur offenbaren, wenn auch eine Gegenleistung seitens der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt wird. Nicht, dass wenn bereits in Ihrer ersten Vernehmung alle Quellen offenbart wurden, dies nicht strafmildernd berücksichtigt werden würde, aber wie bereits erklärt: es kommt auf das „Timing“ an.Lassen Sie sich nicht durch die Polizei drücken.

Oft wird Ihnen nämlich bei der ersten Vernehmung in Aussicht gestellt, dass Sie dem Haftrichter vorgeführt werden und in Untersuchungshaft kommen, wenn Sie keine umfassende Aussage machen. In diesem Zusammenhang sollten Sie keine Angst zeigen und mauern. Natürlich ist dies, wenn man gerade aufgegriffen wurde, sehr schwierig und natürlich ist mir bekannt, dass die Ermittler „mit allen Wassern gewaschen sind“, um Ihnen Information in Bezug auf die Tat zu entlocken. Spätestens, wenn Sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurden, nehmen Sie bitte Kontakt mit meiner Rechtsanwaltskanzlei auf. Als Anwalt kann ich Sie auch in Polizeigewahrsam aufsuchen, wenn Sie dies wünschen. Ich werde sodann Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen.

Eine Zusage eines Staatsanwaltes, dass eine Bewährungsstrafe in Aussicht stehe, wenn der Mandant eine Lebensbeichte über seinen Verteidiger abgebe, hat schon so manchen Mandanten von mir geholfen.

Wenn es um die Frage geht, wie hoch die Haftstrafe ist, die Sie verbüßen werden.

Wenn Sie hauptberuflich im Betäubungsmittelbereich verteidigen, dann haben Sie natürlich eine gute Anzahl an Fällen, in welchen sich erst gar nicht die Frage stellt, ob die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Vielmehr geht es dort um Jahre, die eingespart werden können, wenn der § 31 BtMG gezielt durch mich eingesetzt wird. Zum Beispiel vereidigte ich ein Verfahren in Niedersachsen, in welchem es um den Handel und den Besitz mehr als 350 Kg an Haschisch ging. Es steht außer Frage, dass grundsätzlich in einem solchen Verfahren durchaus eine Freiheitsstrafe von 5 – 8 Jahren im Raum steht.

Es konnte, da sich mein Mandant äußerst kooperativ auf meine Anweisung hin verhielt, verhindert werden, dass mein Mandant die Zeit bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft verbrachte. Das Gericht erkannte auf eine Strafe zwischen 2 – 3 Jahren, da mein Mandant im Wege des § 31 BtMG sämtliche Käufer und Verkäufer benannte.

Es konnten somit weitere 10 – 15 hochkarätige Verfahren für die Staatsanwaltschaft gewonnen werden. Ich darf in diesem Zusammenhang abschließend darauf hinweisen, dass ich durchaus respektiere, wenn mein Mandant von dieser Lösung – egal aus welchen Gründen – keinen Gebrauch machen will. Immerhin sollten Sie jedoch die Möglichkeit haben, Ihren Prozess zu gestalten und somit in den Genuss einer niedrigen Strafe zu kommen.

 

Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

Wir übernehmen Ihre Verteidigung

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für  Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen  und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Schicken Sie uns eine E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de zu Ihrem Verfahren und wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.