§ 184 c StGB Verbreitung Erwerb und Besitz von Jugendpornographie Ermittlungsverfahren Strafverfahren

Sollte es gegen Sie zu einem Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte kommen, dann vertrauen Sie Rechtsanwalt Clemens Louis und den Strafverteidigern der Kanzlei Louis & Michaelis. Seite 2005 verteidigen wir tägliche Mandanten wegen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen § 184c StGB, sei nach einer Hausdurchsuchung oder bei einer Vorladung als Beschuldigter. Vor Ort vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland vor dem Amtsgericht.

Lesen Sie Bewertungen von Louis & Michaelis. Wir heben uns von anderen Kanzleien durch unser fachliches Wissen und Engagement in Bezug auf die Betreuung von Mandanten und den erzielten hervorragenden Ergebnissen deutlich ab.

Sie möchten, dass Ihr Verfahren eingestellt bzw. außergerichtlich geklärt wird?

Dann lesen Sie unbedingt weiter!

Übersenden Sie uns unverbindlich per E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter: 017624738167 Ihre Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Unterlagen der Hausdurchsuchung (Beschluss & Sicherstellungsprotokoll) und wir melden uns sofort mit dem weiteren Vorgehen und einem Angebot zurück.

Da wir die meisten Verfahren außergerichtlich klären, können Sie bundesweit auf unser Angebot der Verteidigung eines Verfahrens wegen § 184c StGB zurückgreifen.

Welche Strafe erwartet mich bei § 184c StGB, dem Besitz und der Verbreitung von Jugendpornographie?

Die grundsätzliche Verbreitung von Jugendpornographie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das reine Abrufen, Sich-Verschaffen oder Besitzen eines jugendpornographischen Inhalts mit Realitätsgehalt (tatsächliches Geschehen) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In der Praxis erzielen wir für Mandanten regelmäßig Geldstrafen oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

Eine Einstellung des Verfahrens, da Sie unschuldig sind bzw. nach § 153 I bzw. §153a StPO (Einstellung gegen Auflage wegen Geringfügigkeit mit und ohne Auflage) hat den Vorteil, dass keine Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis und dem erweiterten Führungszeugnis erfolgt. Das ist insbesondere in beruflicher Hinsicht wichtig, denn eine Registereintragung kann im Einzelfall erhebliche Nachteile für Ihren Beruf mit sich bringen.

Beachten Sie hier auch, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen im sog. „erweiterten Führungszeugnis“ eingetragen werden. Klassisch werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis aufgenommen.

Wir erzielen eine außergerichtliche Klärung von Verfahren, indem wir die Einstellung des Verfahrens erzielen bzw. beantragen, dass das Verfahren mittels Strafbefehls abgehandelt wird. Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein außergerichtliches Urteil. Wir vermeiden dadurch, dass Mandanten angeklagt und sich einem öffentlichen Gerichtsverfahren stellen müssen.

Hausdurchsuchung wegen § 184c StGB – Besitz und Verbreitung von jugendpornographischen Schriften

Der Schock sitzt tief. Gerade war die Polizei in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus und hat PC, Laptop, Ipad und andere Speichermedien sichergestellt und nun suchen Sie nach einem Rechtsanwalt für Jugendpornographie.

Wir verstehen gut, dass diese Situation sehr schwierig für Sie ist und Sie jetzt viele Fragen haben, welche wir Ihnen gerne beantworten werden und Sie gut durch das Verfahren kommen.

Hier ein paar Fragen, die Sie gerade beschäftigen und wir hier beantworten wollen.

Eine Haftstrafe können wir bei einem Ersttäter ausschließen und somit brauchen Sie sich um eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe keine Sorgen machen.

Die Polizei kommt auch nicht wieder, es wird keine Telefonüberwachung installiert und auch Ihre Online – Aktivitäten werden nicht zukünftig verfolgt. In vielen Verfahren stellen wir fest, dass Mandanten regelrecht traumatisiert nach einer Hausdurchsuchung sind und Wochen danach noch mit den Folgen der Durchsuchung zu kämpfen haben. Seien Sie versichert, dass sich alle Menschen, die sich durch uns verteidigen lassen, sofort besser fühlen, denn wir bieten nicht nur eine exzellente Verteidigung, sondern auch psychologische Unterstützung an, welche Sie stabilisieren wird.

Sie haben Daten auf den sichergestellten Asservaten, welche Sie dringend für Ihren Beruf benötigen? Wir werden umgehend beantragen, dass Ihnen eine Datensicherung zur Verfügung gestellt wird bzw. das Arbeitslaptop bzw. das Arbeitshandy bevorzugt ausgewertet wird, so dass Sie Ihrem Arbeitgeber das Verfahren nicht offenbaren müssen.

Wenn Sie in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen, darf die Polizei das Verfahren ihrem Arbeitergeber nicht kommunizieren und es findet auch nicht im Nachgang eine Durchsuchung Ihres Arbeitsplatzes statt. Wenn Sie zu besonderen Berufsgruppen gehören, dann werden wir Sie genau beraten, welche berufliche Folgen (Freistellung / Verdachtskündigung / Disziplinarverfahren) dies haben kann und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Schaden von Ihnen zu halten.

In der Regel wird bei Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie das Jugendamt durch die Polizei informiert. Kinder werden wegen eines Ermittlungsverfahrens nicht aus der Familie herausgenommen. Es kann aber sein, dass das Jugendamt von Ihnen einfordert, dass Sie sich während des Ermittlungsverfahrens von der Familie separieren, also ausziehen. In solchen Fällen arbeiten wir mit einem spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht zusammen, der seit 2005 unsere Mandanten gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht vertritt, wenn das Jugendamt Maßnahmen ergreift, die nicht verhältnismäßig sind.

Wir unterstützen Sie bei allen Belangen, die das Verfahren mit sich bringt. Da wir seit 2005 Mandanten bei Verfahren wegen § 184c StGB unterstützen, kennen wir alle Problemkreise und haben optimale Lösungen für Sie in Ihrem Einzelfall.

Natürlich raten wir an, dass Sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung keine Angaben gegenüber der Polizei machen und keine PINs, Passwörter und Codes herausgeben. Sollten Sie das jedoch gemacht haben, haben wir großes Verständnis hierfür, denn eine Hausdurchsuchung ist ein sehr einschneidendes Erlebnis.

Datenauswertung und DV – Auswertungsbericht bei §184c StGB – Besitz und Verbreitung von jugendpornographischen Schriften.

Die sichergestellten Datenträger werden durch die Polizei bzw. einem externen Gutachter ausgewertet.

Die Auswertungszeiten dauern in der Regel 12 – 24 Monate. Dies kann von Fall zu Fall variieren.

Sollte die Staatsanwaltschaft die Datenträger durch einen externen Gutachter auswerten lassen, so mag dies zwar die Auswertungszeit verkürzen, aber Sie haben, wenn Sie verurteilt werden, die Gutachtenkosten zu tragen, welche in der Regel tausende von Euro betragen. In der Regel werden die Asservate jedoch von der Polizei ausgewertet.

Die Daten werden gespiegelt und sodann am Spiegel ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenträger selbst nicht mehr mit dem Internet verbunden werden bzw. direkt an diesen untersucht werden, da die Gefahr besteht, dass Zeitstempel verändert bzw. der Beschuldigte die Möglichkeit hätte, von der Ferne aus, auf das Asservat einzuwirken.

Beachten Sie auch, dass der gelöschte Bereich von Geräten untersucht wird und die forensische Auswertungssoftware auch im gelöschten Bereich jugendpornographische Schriften anhand des sog. „Hashwerts“ erkennen kann. Die Software gleicht dabei bekannte jugendpornographische Schriften mit Ihrem Datenbestand ab.

Nachdem das DV – Gutachten vorliegt, wird dieses uns zur Verfügung gestellt und prüfen dieses auf Herz und Nieren. Der Vorteil ist, dass die Strafverteidiger der Kanzlei Louis & Michaelis über umfangreiches IT-Wissen verfügen, welches Ihnen in Ihrem Verfahren einen erheblichen Vorteil verschaffen wird.

So haben wir in vielen Verfahren bereits deshalb eine Einstellung erzielt, weil wir im Zweifel ziehen konnten, dass Mandanten in Kenntnis der Dateien auf den Asservaten waren, diese nicht vorsätzlich in den Besitz gelangten oder zuverlässig, durch das Löschen der Dateien, eine Besitzabkehr herbeigeführt wurde.

Unser Wissen ist somit ist somit eine wichtiger Grund, warum viele Verfahren eingestellt bzw. nicht gerichtlich verhandelt werden und die Staatsanwaltschaft häufig den Ausführungen der Verteidigung folgt.

Was ist Jugendpornographie im Sinne von § 184c StGB?

Jugendpornographie ist ein pornographischer Inhalt, wenn er

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person (Jugendlicher),
  • die Wiedergabe einer ganz oder teilweise jugendlichen Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
  • die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer jugendlichen Person

zum Gegenstand hat.

NCMEC und Jugendpornographie – Ihr Account wurde gesperrt!

Wenn Sie bei Facebook, Snapchat, Instagram, Dropbox, X (vormals Twitter) Discord, Kik, Knuddels eine jugendpornographische Schrift hochladen, werden Sie in der Regel eine Accountsperrung erfahren und keinen Zugang mehr zu dem Account haben. Diese Sperre wird auch nicht mehr aufgehoben.

In den USA wird beim Hochladen der Datei im Sinne von §184c StGB ein sog. „NCMEC – Report“ erstellt, welcher Ihre IP – Adresse und Accountinformationen beinhaltet.

Dieser NCMEC – Bericht wird automatisch an das BKA / LKA übermittelt, welcher es der Staatsanwaltschaft zuordnet, welche für Sie zuständig ist.

Die Staatsanwaltschaft beantragt sodann einen Dursuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht und dann erfolgt die Durchsuchung der Polizei.

Es kann Monate zwischen der Sperrung des Accounts wegen Zugänglichmachung oder Verbreitung von jugendpornographischen Schriften und der Hausdurchsuchung liegen.

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, wenn Ihr Account im Zusammenhang mit Jugendpornographie gesperrt wurde, und wir werden Ihnen unseren Notfallplan zur Seite stellen. Nehmen Sie unter: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp: 017624738167 Kontakt mit uns auf.

Es wird der Hinweis erteilt, dass in den meisten Fällen, in denen ein Account gesperrt wurde, es auch später zu einer Hausdurchsuchung kommt und es dringend angeraten wird, sich frühzeitig durch unsere Kanzlei hierauf vorbereiten zu lassen, um Schaden von Ihnen fernzuhalten.

Jugendpornographie und WhatsApp, § 184c StGB – Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten!

In vielen Fällen, die wir im Bundesgebiet verteidigen, ist eine WhatsApp – Gruppe der Auslöser für eine Vorladung als Beschuldigtenvernehmung.

Wenn in eine WhatsApp – Gruppe ein jugendpornographisches Bild oder Video eingestellt wird, dann kann gegen sämtliche Gruppenmitglieder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Dies gilt nicht nur im Falle, dass Sie das Bild oder Video im Sinne von § 184c StGB eingestellt haben, sondern auch dann, wenn Sie (passives) Mitglied sind, da zu besorgen ist, dass Sie in den Besitz der jugendpornographischen Schrift gekommen sind.

In der Praxis sieht die Staatsanwaltschaft häufig davon ab, dass bei Ihnen durchsucht wird, aber leitet von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein und Sie erhalten sodann durch die Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Nehmen Sie diese nicht wahr, denn wir sagen diese ab und werden nach Akteneinsicht schriftlich für Sie zur Sache äußern. Damit haben wir eine gute Chance, dass wir das Verfahren gegen Sie eingestellt bekommen und Sie keine Eintragung in Registern erfahren.

Die Polizei kommt an Ihre Daten in dem bei einem anderen Beschuldigen durchsucht wird und in diesem Verfahren bei der DV – Auswertung die WhatsApp – Gruppe gefunden wird. In der WhatsApp – Gruppe ist ihre Rufnummer hinterlegt und eine Abfrage bei Ihrem Provider offenbart sodann den Anschlussinhaber, gegen welchen sodann ermittelt wird.

In vielen Fällen, in welchen eine WhatsApp – Gruppe den Anfangsverdacht begründet, konnten wir bundesweit eine Einstellung des Verfahrens erzielen. Es ist wichtig, dass Sie die Sache nicht aussitzen, sondern umgehend mit uns Kontakt aufnehmen.

Was ist, wenn ich zufällig auf eine Seite mit Jugendpornographie geraten bin? Führt dies zu einer Hausdurchsuchung

Wir erhalten immer wieder Anrufe und E – Mails, in welchen mitgeteilt wird, dass der Betroffene seit Tagen nicht mehr Schlafen können, fast den Verstand verloren habe, da diese auf eine Seite im Clearnet (dem regulären Internet) geraten seien, die Jugendliche in freizügigen Posen bzw. bei sexuellen Handlungen zeigten.

Sie sind nunmehr fest der Überzeugung, dass durch die fahrlässige Nutzung von Pornoseiten ein Ermittlungsverfahren gegen diese eingeleitet werden würde bzw. gar eine Hausdurchsuchung anstehe.

In den meisten Fällen können wir Sie hier beruhigen und Ihnen anhand von Logik erklären, dass es nicht zu einem Ermittlungsverfahren kommen wird, wenn Sie zufällig auf Jugendpornographie auf einer Pornoseite stoßen.

In der Regel werden Sie das Video, welches Sie gesehen haben, fälschlich der strafbaren Jugendpornographie zuordnen. Die meisten Seiten im Internet haben zwar Teen – Porn, aber dieses fällt nicht unter § 184c StGB, mithin sind die Betreiber (meist sind die Server in den USA) bestrebt, illegales Material von Ihren Pornographieseiten fernzuhalten.

Sollt es sich jedoch so verhalten, dass auf einem Server Jugendpornographie im Sinne von § 184c StGB liegt, so wird sich der Host kaum an gesetzliche Vorschriften halten, mithin sicherlich auch keine IP – Adressen speichern. Die IP – Adresse ist einzig und allein, was Ihnen beim Besuch einer solchen Seite zum Verhängnis werden kann.

Bei der Bekämpfung von Kinderpornographie und Jugendpornographie setzen mittlerweile die Länder mehr auf das Szenario, dass Kinder- und Jugendpornographie ins Netz hochgeladen wird, da die kriminalistische Erfahrung zeigt, dass bei einer späteren Durchsuchung die Trefferquote einfach höher ist. E gab bereits Operationen der Polizei und Staatsanwaltschaft bei welchen ein Server infiltriert wurde und gegen Besucher der Seite Ermittlungsverfahren und Dursuchungen durchgeführt wurden allein anhand der IP – Adresse und Verweildauer auf der Seite. Da diese Operationen in vielen Fällen nicht zum Auffinden von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften führten, ist dies nicht mehr das Tagesgeschäft bei der Bekämpfung von Internetkriminalität.

Sollten Sie also ungewollt auf Jugendpornographie gestoßen sein und diese nur angeklickt haben, dann wird man hieraus kaum ableiten können, dass ein Ermittlungsverfahren oder eine Hausdurchsuchung die Folge sein wird.

Welche Handlungen sind bei § 184c StGB strafbar?

Strafbare Handlungen sind:

  • Das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen jugendpornographischer Inhalte,
  • Das Unternehmen einer anderen Person jugendpornographischen Inhalt mit „tatsächlichem Geschehen“ den Besitz zu verschaffen oder zugänglich zu machen,
  • Das Wiedergeben oder Herstellen jugendpornographischen Inhalts mit „tatsächlichem Geschehen“ und
  • Weitere Vorbereitungshandlungen.

Ist auch der einfache Besitz von Jugendpornographie strafbar, § 184c StGB?

Ja, nach § 184c Abs. 3 StGB wird bestraft, wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt.

Was ist, wenn ich mich über das Alter der dargestellten Person geirrt habe, § 184c StGB?

Sollten Sie die jugendliche Person für ein Kind gehalten haben, ist trotzdem die Strafbarkeit zur Jugendpornographie anwendbar.

Wenn Sie irrtümlich gedacht haben, die jugendliche Person sei schon erwachsen, entfällt die Strafbarkeit.

Ist der Versuch bei § 184c StGB, dem Besitz und der Verbreitung von Jugendpornographie strafbar?

Ja, bereits der Versuch ist strafbar.

Ist eine Strafbarkeit bei „Eigenbedarf“ ausgeschlossen, § 184c StGB?

Eine Strafbarkeit für das (versuchte) Herstellen, Abrufen, die Besitzverschaffung oder den Besitz von jugendpornographischen Inhalten entfällt für Personen, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

Dieses Szenario wäre denkbar, wenn Jugendliche sich untereinander Nacktbilder im Rahmen einer Beziehung schicken.

Eine Prüfung der wirksamen Einwilligung des Jugendlichen stellt sich in der Praxis als schwierig dar. Aus dem jugendpornographischen Inhalt selbst lässt sich nur in Ausnahmefällen eine unwirksame Einwilligung entnehmen. Das ist höchstens dann der Fall, wenn sich aus dem Inhalt selbst ergibt, dass der jugendlichen Person die Fähigkeit zur selbstverantwortlichen Gestaltung ihres Sexuallebens fehlt.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Lois bei Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie, § 184c StGB

Sie übersenden uns unverbindlich Ihre Unterlagen und eine kurze Fallschilderung per E – Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp: 017624738167.

Wir werden unverzüglich, auch am Wochenende mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihne das weitere Vorgehen in Ihrem Verfahren und ein Angebot über Ihre Verteidigung übersenden.

Sodann zeigen wir Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und Sie erhalten eine Kopie der Akte als PDF – Datei nachdem uns Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft gewährt wurde.

Eine Beschuldigtenvernehmung sagen wir ab, den Termin müssen Sie also nicht wahrnehmen.

Sollte die Polizei eine ED – Behandlung wünschen (erkennungsdienstliche Behandlung), dann prüfen wir diese auf die Verhältnismäßigkeit hin und leiten die richtigen Schritte ein.

Nach Analyse der Ermittlungsakte erstellen wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift mit dem Ziel, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen und dieses für Sie außergerichtlich zu klären, ein Ziel das wir in fast allen Verfahren, die wir bundesweit verteidigen, auch realisieren können.

Das spart Nerven, Kosten und vor allem eine öffentliche Gerichtsverhandlung.

Nehmen Sie noch am heutigen Tage Kontakt mit uns auf uns wir werden Ihrem Verfahren eine Lösung zuführen.