Versammlungsgesetz Demonstration Straftaten

Versammlungsgesetz Demonstration Straftaten. Im Zusammenhang mit Versammlungen und Demonstrationen kommt es sehr häufig zur Begehung von Straftaten durch Demonstranten. Neben Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Landfriedensbruch kommt es häufig auch zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Versammlungsgesetz Demonstration Straftaten. Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Versammlungsfreiheit. Dies ist Ausdruck von freier Meinungsäußerung und freier Willensbildung. Dieses garantierte Recht auf Versammlung wird beschränkt durch das Versammlungsgesetz des Bundes (VersG) oder der Länder. Durch das Versammlungsgesetz wird beispielsweise geregelt, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden müssen. Dies dient der Sicherheit und Ordnung einer solchen Versammlung.

Die zuständigen Behörden können dann Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich etwaiger Gegendemonstrationen treffen und den Straßenverkehr umleiten.  Auch kann eine Versammlung mit Auflagen beleget werden. Es kann eine bestimmte Route für die Versammlung vorgegeben werden, bestimmte Verhaltensweisen verboten werden oder der Einsatz von bestimmten Gegenständen (z.B. Trillerpfeifen) verboten werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen Spontan- und Eilversammlungen ohne Einhaltung der 48-Stunden-Anmeldepflicht durchgeführt werden. Im Versammlungsgesetz ist unter anderem auch geregelt, dass ein Uniform- und Vermummungsverbot besteht.

Für welche Art von Versammlungen gilt das Versammlungsgesetz?

Das Versammlungsgesetz gilt für alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge. Private Veranstaltungen werden mithin grundsätzlich nicht erfasst, wobei eine analoge Anwendung der Vorschriften diskutiert wird. Damit gilt das Versammlungsgesetz auch für Demonstrationen. Also in der Öffentlichkeit stattfindender Versammlungen mehrerer Menschen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

Bekannte Demonstrationen in Deutschland:

  • Die Ostermärsche
  • Die 1. Mai Demos
  • Demonstrationen gegen die Castor-Transporte
  • Die Hanfparade
  • Der Christopher Street Day

Wann ist eine Versammlung öffentlich?

Eine Versammlung ist öffentlich, wenn sie hinsichtlich der Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist.

Wann ist eine Versammlung unter freiem Himmel?

In Abgrenzung zu einer Versammlung in geschlossenen Räumen (z.B. in einer Stadthalle) ist eine Versammlung dann unter freiem Himmel, wenn sie keine seitlichen Begrenzungen aufweist und ein ungestörtes Hinein- und Herausströmen von Menschenmassen gewährleistet ist.

Wann darf eine Versammlung verboten werden bzw. die Auflösung angeordnet werden?

Eine Versammlung darf nur dann verboten werden oder aufgelöst werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Das ist dann der Fall, wenn die Rechtsordnung, Individualrechtsgüter und -rechte des Einzelnen oder der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen aller Wahrscheinlichkeit nach verletzt werden (z.B. wenn der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt wird).

Das Versammlungsgesetz des Bundes (VersG) sanktioniert bestimmte Zuwiderhandlungen mit Strafen. Nachstehend die praxisrelevanten Strafrechtsnormen:

§ 21 Versammlungsgesetz

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 22 Versammlungsgesetz

Wer bei einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug dem Leiter oder einem Ordner in der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn während der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist Gewalt?

Gewalt ist jede körperliche Einwirkung zur Überwindung tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstands.

§ 27 Versammlungsgesetz

Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird bestraft.

 Nach § 27 VersG wird also insbesondere bestraft, wer bei Versammlungen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, bei sich führt.

Weiterhin wird bestraft, wer Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, bei sich führt oder gegen das sog. Vermummungsverbot verstößt.

Was besagt das Vermummungsverbot?

Nach § 17a Abs. 2 VersG darf ein Demonstrant nicht sein Gesicht verdecken oder Gegenstände (wie Tücher oder Masken) mitführen, die dazu geeignet sind, das Gesicht zu verdecken. Hintergrund dieser Verbotsnorm ist die Möglichkeit der Identitätsfeststellung.

Was sind Schutzwaffen?

Schutzwaffen sind sogenannte passive Waffen, wie z.B. Schutzschilde, Schutzhelme, Gebissschutz und Schutzwesten. Also Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen (z.B. Polizeibeamten) abzuwehren.

Im Zusammenhang mit Demonstrationen kommt es häufig zu Verstößen gegen das Waffengesetz.