Als Rechtsanwalt, der ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, verteidige ich Sie in Ihrem Verfahren wegen des Verdachts des Verbreitens pornographischer Schriften. Unsere Kanzlei verteidigt seit 2005 bundesweit und schwerpunktmäßig Sexualdelikte. Unsere Spezialisierung liegt hier insbesondere in der Verteidigung von Mandanten, die mit dem Vorwurf des Verdachts des Verbreitens pornographischer Schriften konfrontiert werden.
Wann werde ich wegen Verbreitung pornographischer Schriften bestraft?
Wenn Sie pornographisches Material an eine Person unter 18 Jahren versenden und im Kenntnis des Alters des Empfängers sind, dann machen Sie sich wegen Verbreitens pornographisches Schriften strafbar.
Da bedeutet, dass Sie weder Nacktbilder von sich selbst noch ein Bild Ihres entblößten Glieds an eine Person unter 18 Jahren verschicken dürfen.
Sinn und Zweck von § 184 StGB ist nämlich der Jugendschutz und die unbeeinträchtigte Entwicklung eines Kindes und eines Jugendlichen.
In der Praxis kann ich, wenn es zu einem solchen Fall jedoch kommen sollten, das Verfahren außergerichtlich, meist mit einer Geldstrafe klären, da der Gesetzgeber hier noch einen überschaubaren Strafrahmen installiert hat. Einzelfälle können ggf. auch gegen eine Geldauflage eingestellt werden.
In der Praxis hat diese Strafnorm große Relevanz im Zusammenhang mit dem Internetstrafrecht.