Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen § 184e StGB Ermittlungsverfahren Strafverfahren

Rechtsanwalt Clemens Louis, langjähriger und sehr erfahrener Verteidiger auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verteidigt Mandanten seit 2005 bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Sexualdelikten in Deutschland. Aufgrund der hervorragenden Bewertungen der Kanzlei Louis & Michaelis Bewertungen von Louis & Michaelis bei anwalt.de und der langjährigen Praxiserfahrung bei der Verteidigung von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, vertrauen Mandanten bei einer Vorladung als Beschuldigter und einer Hausdurchsuchung den spezialisierten Verteidigern der Kanzlei für Strafrecht.

Für mehr Informationen zum Thema Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, empfehlen wir Ihnen unsere Informationen auf der Seite www.rechtsanwalt-kinderpornographie.de

Nehmen Sie unverbindlich unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter: 017624738167 mit uns auf. Wir sind rund um die Uhr, auch am Wochenende für Sie da, um Ihre Verteidigung zu übernehmen.

Was stellt § 184e StGB unter Strafe?

Dieser Straftatbestand des § 184e StGB stellt unter Strafe, dass neben der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte auch „Live-Darbietungen“ oder Vorführungen und deren Besuch strafbar sind.

Diese Darbietungen werden mit der Verbreitung von Kinder- bzw. Jugendpornographie gleichgestellt.

Was sind „Darbietungen“ im Sinne von § 184e StGB?

Darbietungen sind in dem Zusammenhang solche Vorführungen, welche einen kinder- oder jugendpornographischen Inhalt darstellen.

Es reicht jedenfalls aus, wenn Live-Bilder gezeigt werden. Selbst sprachliche Darbietungen fallen hierunter.

Welche Handlungen werden bestraft?

Bestraft werden das Veranstalten und das Besuchen einer kinder- bzw. jugendpornographischen Darbietung.

Veranstalten ist das Unternehmen, die Darbietung auf eigene Rechnung und unter bestimmten Einfluss in die Tat umzusetzen.

Besuchen ist das Aufsuchen eines Raumes für einen beliebigen Zeitraum, in dem die Darbietungen vorgeführt werden.

Welche Strafe erwartet mich, wenn ich wegen § 184e StGB verurteilt werde?

Das Veranstalten einer kinderpornographischen Darbietung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Das Veranstalten einer jugendpornographischen Darbietung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Besuchen einer kinderpornographischen Darbietung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Das Besuchen einer jugendpornographischen Darbietung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ziel der Verteidigung bei § 184e StGB

Eine außergerichtliche Klärung eines Ermittlungsverfahrens nach § 184e StGB ist nur für die Fällen durch den Gesetzgeber angedacht, in denen Sie Veranstalter oder Besucher im Zusammenhang mit jugendpornographischen Schriften waren.

Bei Kinderpornographie im Zusammenhang mit § 184e StGB ist zwingende eine Anklage zum Schöffengericht die Folge, da es sich um ein Verbrechen handelt.

Ziel von Rechtsanwalt Clemens Louis ist zunächst, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht bestraft werden und vor allem keine Eintragung im Führungszeugnis, erweiterten Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister erfahren.

Sollte sich der Vorwurf nachweisen, dann wird, wenn Ihnen „lediglich“ ein jugendpornographischer Verstoß gegen § 184e StGB vorgeworfen wird, das Ziel sein, das Verfahren, ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu beseitigen. Das ist deshalb möglich, da – in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft – im Einzelfall ein Strafbefehl abgestimmt werden kann. Ein Strafbefehl ist wie ein außergerichtliches Urteil, also eine Strafe, die Sie erhalten, ohne eine Gerichtsverhandlung besuchen zu müssen. Sie kennen dieses Konstrukt von einem Bußgeldbescheid. Gegen diesen ist, wenn Sie nicht mit dem Strafbefehl einverstanden sind, das Rechtsmittel des Einspruchs möglich.

In den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht bei einem Verstoß gegen § 184e StGB im Zusammenhang mit Kinderpornographie annimmt, ist leider keine außergerichtliche Lösung möglich und es wird Anklage zum Amtsgericht oder Landgericht erfolgen.

In diesen Fällen wird es in erster Linie um den Erhalt Ihrer Freiheit gehen und dass Sie zu keiner Haftstrafe verurteilt werden. Unsere Mandanten erhalten regelmäßig, auch bei schwerwiegenden Verstößen wegen § 184e StGB im Zusammenhang mit § 184b StGB noch Bewährungsstrafen. Eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass Sie die Freiheitsstrafe nicht in der Justizvollzugsanstalt verbüßen müssen.

Welche privaten und beruflichen Folgen kann § 184e StGB für mich haben?

Ein Verfahren wegen § 184e StGB kann ein sehr einschneidendes Erlebnis sein und Sie werden dann wieder ruhig schlafen können, wenn Sie Rechtsanwalt Clemens Louis und das Team von Kanzlei Louis & Michaelis an Ihrer Seite wissen, denn unsere Verteidigung bringt Ruhe ins Spiel und wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Verfahren. Wir sind täglich für unsere Mandanten da uns somit haben Sie einen starken Partner in der Stunden des Verfahrens an Ihrer Seite.

Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen § 184e StGB anhängig ist und Sie minderjährige Kinder haben, wird die Polizei das Jugendamt in Kenntnis von dem Verfahren setzen. Hier besteht natürlich die Angst der Eltern, dass das Kind bzw. die Kinder aus der Familie genommen werden. Hier beraten wir Sie genau, was nunmehr zu tun ist und stellen Ihnen, falls die Situation mit dem Jugendamt oder Familiengericht eskaliert, einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zur Seite. In der Regel werden Kinder nicht aus den Familien genommen, aber es kommt in der Praxis vor, dass der Beschuldigte während des Ermittlungsverfahrens von der Familie getrennt wird, mithin ausziehen muss, was ein erheblicher Einschnitt für das Familienleben bedeutet.

Berufliche Nachteile kann ein Verfahren wegen § 184e StGB mit sich bringen. Zum einen besteht die Gefahr, dass Sie vorbestragt aus dem Verfahren gehen, was es zu verhindern gilt. Sexualstraftaten werden lange im Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis aufgenommen und können bei einer Bewerbung zu Nachteilen führen. Wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder einer besonderen Berufsgruppe (Beamter / Angestellter im Öffentlichen Dienst) arbeiten, dann kann das Verfahren im Einzelfall zur Kündigung bzw. Entfernung aus dem Dienst führen. Bei Beamten wird parallel zu dem Ermittlungsverfahren ein Disziplinarverfahren eingeleitet über welches jedoch erst entschieden wird, wenn das Ermittlungsverfahren und Strafverfahren entschieden wurde. Hierbei übernehmen wir auch Ihre rechtliche Vertretung im Disziplinarverfahren und versorgen Sie umgehend mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn es zu einer ungerechtfertigten Verdachtskündigung kommen sollte.

Sollten Sie einer Vereinstätigkeit (Jugendtrainer) oder in Ihrer Freizeit Jugendarbeit betreiben, dann wird die Polizei Kontakt mit dem Verein aufnehmen. Wenn wir frühzeitig die Verteidigung übernehmen, können wir Schaden von Ihnen fernhalten, in dem wir Ihr selbstständiges Ausscheiden aus dem Verein koordinieren.

Unsere Mandanten werden diskret verteidigt und somit macht Ihr Ermittlungsverfahren nicht die Runde und müssen sich Presseberichterstattungen aussetzen. Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren schützen wir die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten und verhindern hierdurch, dass das Verfahren eine Fernwirkung für Ihr Leben entfaltet.

Wir verteidigen seit 2005 Mandanten und wissen somit genau, wie wir Schaden in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren von unseren Mandanten fernhalten. Das ist der Vorteil, wenn man einen Spezialisten an seiner Seite weiß.

Hausdurchsuchung bei einem Verdacht wegen § 184e StGB

Sollten Sie als Veranstalter oder Besucher einer Veranstaltung im Zusammenhang mit § 184b StGB (Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie) bzw. § 184c StGB (Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie) dann müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn man hier einen Zusammenhang (bspw. über die IP – Adresse) zu Ihnen herstellt.

Die Staatsanwaltschaft wird in Fällen des § 184e StGB einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnorts stellen, dass die Polizei bei Ihnen Computer, Laptop, Ipad, externe Festplatten, Mobilfunktelefon und andere Datenträger sicherstellt.

Grund hierfür ist, dass man bei §§ 184b und c StGB der Annahme ist, dass Personen, die mit Kinderpornos und Jugendpornos in Verbindung gebracht werden, diese auch dauerhaft speichern.

Nachdem die Datenträger sichergestellt wurden, werden diese ausgewertet und es wird ein sog. „DV – Auswertungsbericht“ erstellt. In diesem wird aufgeschlüsselt, ob Sie zum Zeitpunkt der Durchsuchung im Besitz von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Bilddateien oder Videodateien waren. Beachten Sie, dass auch „Kipos“ und „Jupos“ in den gelöschten Bereichen von sichergestellten Asservaten durch die Auswertungsbeamten aufgefunden werden.

Die Auswertungszeiten im Bundesgebiet betragen 12 – 24 Monate.

Dateien, die Sie für Ihren Beruf benötigen, Arbeitslaptop und Arbeitshandy lassen wir sichern bzw. Asservate bevorzugt auswerten, so dass Sie keine Reibungsverluste in Ihrem Beruf erfahren.

Wir erwirken die Rückgabe aller Asservate an Sie, die keinen Zusammenhang mit dem Verfahren haben. Das ist deshalb wichtig, da diese und die privaten und persönlichen Daten für immer verloren gehen, mithin natürlich auch im Blick behalten werden sollte, dass diese Geräte viel gekostet haben.

Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet als Beschuldigter Angaben zur Sache zu machen oder der Polizei Codes, Passwörter oder PINs herauszugeben. Gerne besprechen wir dieses Thema bei Übernahme der Verteidigung.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Louis bei einem Ermittlungsverfahren wegen §184e StGB

Sie nehmen bitte zunächst unverbindlich Kontakt mit uns auf. Sei es als Neumandant oder wenn Sie zu unserer Kanzlei wechseln wollen, was problemlos möglich ist.

Schicken Sie uns den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll der Hausdurchsuchung per E – Mail an: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp an: 017624738167 und wir melden uns umgehend mit dem weiteren Vorgehen und einem Angebot zurück.

Wir bieten transparente Pauschalangebote bei einer Strafverteidigung. Es ist uns wichtig, dass Rechtsanwaltskosten überschaubar und bezahlbar sind und im Einzelfall finden wir auch eine Lösung für eine Ratenzahlung, wenn diese gewünscht wird.

Sollten Sie „lediglich“ eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei einem Ermittlungsverfahren wegen § 184e StGB erhalten haben, dann zeigen wir Ihre Verteidigung an, sagen den Vernehmungstermin ab und beantragen Akteneinsicht.

Nach Abschluss der Ermittlungen und Vorlage des DV – Auswertungsberichts schreiben wir eine umfassende Verteidigungsschrift, die alle rechtlichen, tatsächlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Aspekte Rechnung trägt so dass wir den maximalen Erfolg in Ihrem Verfahren erzielen können.

Sollten Sie, zur Unterstützung der Verteidigung, eine Sexualtherapie (Tätertherapie) durchführen wollen, dann greifen Sie auf unser bundesweites Netz von Therapeuten bei dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie zurück. Gerne lesen Sie mehr zu dem Thema hier:  Therapie bei Kinderpornographievorwürfen – Rechtsanwalt Kinderpornographie (rechtsanwalt-kinderpornographie.de)

Untersuchungshaft bei § 184e StGB

In der Regel, wenn Sie lediglich ein „Besucher“ und kein „Veranstalter“ im Sinne von § 184e StGB sind, wird man von dem Erlass eines Haftbefehls gegen Sie absehen.

Untersuchungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein oder mehrere Haftgrund / Haftgründe vorliegen. Diese sind: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr.

Sollte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie beantragen, dann werden wir Ihre Verteidigung direkt nach der Festnahme übernehmen und das weitere Vorgehen mit Ihrer Familie / Ihren Angehörigen koordinieren. Es kann, wenn Sie dem Haftrichter vorgeführt werden, im Einzelfall eine Haftverschonung (gegen eine Meldeauflage oder Kautionszahlung) erwirkt werden.

Bundesweit verteidigen wir Mandanten, die in Untersuchungshaft verbracht wurden, bei einem Ermittlungsverfahren wegen § 184e StGB.

Nach Besprechung der Akte mit Ihnen werden wir die angeordnete Untersuchungshaft mittels Haftprüfung oder Haftbeschwerde angreifen.

Kanzlei Louis & Michaelis – Experten für Sexualstrafrecht

Seit 2005 hat die bundesweit bekannte Kanzlei für Sexualstrafrecht mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt. Mandanten schätzen die Kanzlei, was sich aus den unzählig positiven Bewertungen im Internet ergibt, dass die Verteidiger der Kanzlei Louis & Michaelis jederzeit erreichbar sind und Ihr Verfahren durch Strafverteidiger Clemens Louis und den Kollegen persönlich betreut werden und Sie somit eine exklusive Verteidigung genießen. Klienten schätzen, dass Verteidiger Louis und sein Team Sie nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch betreut und sein Ziel ist, das Best mögliche Ergebnis zu erzielen. Deshalb nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir werden Sie perfekt vertreten.