§ 264 StGB Subventionsbetrug Ermittlungsverfahren Strafverfahren

§ 264 StGB – Subventionsbetrug – Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

Subventionsbetrug: Vertrauen Sie auf Expertise und Erfahrung von Clemens Louis und der Kanzlei Louis & Michaelis

Die Konfrontation mit einem Ermittlungsverfahren oder einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs kann eine äußerst belastende Situation sein. In solchen Momenten ist es entscheidend, auf den richtigen Strafverteidiger zu setzen. Clemens Louis und die Kanzlei Louis & Michaelis aus Essen bieten genau die Expertise, die Sie benötigen, um sich wirkungsvoll gegen derartige Anschuldigungen zu verteidigen. Nehmen Sie mit der Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus Essen, die bundesweit verteidigt unter mail@rechtsanwalt-louis.de Kontakt auf und wir werden umgehend eine Verteidigung mit Ihnen aufbauen.

Erfahrung seit 2005:

Mit einer beeindruckenden Erfahrung seit 2005 hat sich die Kanzlei Louis & Michaelis einen exzellenten Ruf erarbeitet. Clemens Louis, als erfahrener Strafverteidiger, hat sich darauf spezialisiert, Mandanten in verschiedenen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu vertreten.

Hervorragende Bewertungen:

Die Kanzlei kann auf über 1000 fünf-Sterne-Bewertungen von zufriedenen Mandanten verweisen. Dies spiegelt nicht nur das hohe Maß an Professionalität und Kompetenz wider, sondern auch das Vertrauen, das Mandanten in die Dienstleistungen von Clemens Louis und seinem Team setzen.

Expertise im Wirtschaftsstrafrecht:

Das Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere der Subventionsbetrug, erfordert spezifisches Fachwissen. Clemens Louis und die Kanzlei Louis & Michaelis verstehen die Nuancen und Herausforderungen, die mit der Verteidigung gegen derartige Anschuldigungen einhergehen.

Transparente Kommunikation:

In belastenden Situationen ist transparente Kommunikation entscheidend. Die Kanzlei legt großen Wert darauf, Mandanten umfassend zu informieren und sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Besuchen Sie unsere Webseite für Wirtschaftsstrafrecht:

Wenn Sie mehr über das Wirtschaftsstrafrecht und insbesondere den Subventionsbetrug erfahren möchten, besuchen Sie die Webseite der Kanzlei Louis & Michaelis: https://lm-strafrecht.de.

Was versteht man unter einem Subventionsbetrug, § 264 StGB?

Darunter versteht man das Erschleichen von Fördermitteln durch falsche oder unvollständige Angaben.

Wo kommt der Subventionsbetrug am häufigsten vor, § 264 StGB?

Sowohl im Bereich des Baurechts als auch im Bereich des Umweltschutzrechts kommt ein Subventionsbetrug häufig vor.

Zuletzt hat der Subventionsbetrug im Zuge der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen, da zu dieser Zeit viele Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt worden sind.

Inwieweit unterscheidet sich der Subventionsbetrug vom klassischen Betrug, § 263 StGB?

Während der Subventionsbetrug lediglich die Betätigung von falschen oder unvollständigen Angaben, das zweckwidrige Verwenden von Mitteln, das Unterlassen subventionsrelevanter Angabe oder die Vorlegung unrechtmäßig erlangte Subventionsbescheinigungen verlangt, setzt der klassische Betrug eine Täuschungshandlung durch den Täter sowie einen dadurch hervorgerufenen Irrtum beim Empfänger der Täuschungshandlung voraus.

Was sind die weiteren Folgen eines Subventionsbetruges?

Bei einer Verurteilung wegen Subventionsbetruges kann der Täter seine Zulassung zu seiner beruflichen Tätigkeitsausübung verlieren; dies betrifft insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater.

Tatsächlich drohen auch gewerbliche Konsequenzen. Bei einer Verurteilung wegen Subventionsbetruges kann das Gewerbeamt die Gewerbezulassung entziehen, weil das Gewerbeamt davon ausgehen kann, dass das Gewerbe nicht zuverlässig und ehrlich durchgeführt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Täter seinen Posten als Geschäftsführer einer GmbH verliert. Auch kann ihm die Teilnahme an weiteren öffentlichen Ausschreibungen verboten werden.

Wie wird ein Subventionsbetrug bestraft?

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In einem besonders schweren Fall ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei leichtfertigem Handeln wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, dass Sie keine Haftstrafe erfahren, wir viele Verfahren zu einer Einstellung (gegen Geldauflage) zur Strecke bringen und Sie keine Eintragung im Führungszeugnis erhalten.

Erfahrung und Nachhaltigkeit zahlen sich aus.

Gesetzeswortlaut, § 246 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,

2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,

3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder

4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.

(3) § 263 Abs.5 gilt entsprechend.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist der Versuch strafbar.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Nach den Absätzen 1 und 5 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern.

(7) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden.

(8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist

1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil

a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und

b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;

2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.

Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.

(9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,

1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder

2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist.

Wenn Sie mit einem Ermittlungsverfahren oder einer Hausdurchsuchung wegen Subventionsbetrug konfrontiert sind, können Sie sich auf die Expertise und Erfahrung von Clemens Louis und der Kanzlei Louis & Michaelis verlassen. Ihr Erfolg in der Strafverteidigung und die Zufriedenheit ihrer Mandanten sprechen für sich.

Formen des Subventionsbetrugs: Eine Übersicht!

Subventionsbetrug umfasst verschiedene betrügerische Praktiken, bei denen Einzelpersonen oder Unternehmen unrechtmäßig staatliche Subventionen oder Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Methoden können vielfältig sein und reichen von bewussten Täuschungen bis hin zu komplexen Manipulationen. Hier ist eine Liste der häufigsten Formen des Subventionsbetrugs:

Falsche Angaben:

Ein häufiger Subventionsbetrug erfolgt durch die Abgabe falscher oder irreführender Informationen. Dies kann beispielsweise die Angabe falscher Umsatzzahlen oder Mitarbeiterzahlen beinhalten, um höhere Subventionen zu erhalten.

Doppelförderung:

Der Empfang von Subventionen für dieselbe Leistung oder Investition von mehreren staatlichen Stellen oder Programmen kann als Doppelförderung betrachtet werden. Dies führt zu einer unrechtmäßigen Erhöhung der finanziellen Unterstützung.

Nichterfüllung von Bedingungen:

Subventionen werden oft unter der Bedingung gewährt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Subventionsbetrug kann auftreten, wenn diese Bedingungen absichtlich nicht erfüllt werden, um dennoch die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Manipulation von Nachweisen:

Das Fälschen von Nachweisen oder Unterlagen, die den Einsatz von Fördermitteln belegen sollen, ist eine weitere Form des Subventionsbetrugs. Dies kann die Überbewertung von Kosten oder den Einsatz nicht existierender Ressourcen beinhalten.

Nicht gemeldete Veränderungen:

Subventionen können an Bedingungen geknüpft sein, die Änderungen im Geschäftsbetrieb erfordern. Der Subventionsbetrug kann auftreten, wenn solche Änderungen verschwiegen werden, um weiterhin Fördermittel zu erhalten.

Nicht gerechtfertigte Ausgaben:

Wenn Subventionen für bestimmte Ausgaben bewilligt werden und diese Mittel für andere Zwecke verwendet werden, liegt ein Fall von Subventionsbetrug vor. Dies kann die Überbewertung von Kosten oder nicht autorisierte Verwendung beinhalten.

Phantomprojekte:

Die Schaffung von Scheinprojekten oder -unternehmen, die keine tatsächlichen Leistungen erbringen, aber dennoch Subventionen erhalten, stellt eine betrügerische Praxis dar.

Abwanderung von Fördermitteln:

Subventionsbetrug kann auch in Form von Geldtransfers oder Investitionen ins Ausland auftreten, wodurch Fördermittel dem beabsichtigten Zweck entzogen werden.

Notfallnummer bei einer Hausdurchsuchung

Unter 017624738167 sind wir in Essen im Ruhrgebiet und bundesweit bei Notfällen per WhatsApp für Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter 24/7, auch am Wochenende erreichbar.