Urkundenfälschung, § 267 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann begeh ich eine Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung begeht, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine

  • unechte Urkunde herstellt,
  • eine echte Urkunde verfälscht,
  • eine unechte Urkunde gebraucht,
  • eine verfälschte Urkunde gebraucht.

Eine Urkunde ist eine verkörperte allgemein oder für fest Eingeweihte verständliche menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen lässt.

Urkunden sind nicht nur Gedankenäußerungen in Schriftform, sondern auch die mit einem körperlichen Gegenstand fest verbundene Beweiszeichen, die eine menschliche Gedankenerklärung verkörpern, ihren Aussteller erkennen lassen und nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten geeignet und bestimmt sind, zum Beweis für eine rechtlich erhebliche Tatsache zu dienen.

Wie wird die Urkundenfälschung bestraft?

Mit einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.

Urkundenfälschungen sind meist leicht nachweisbar, da die Urkunde den Ermittlungsbehörden in der Regel vorliegt. Gehen Sie jedoch davon aus, dass dieses Delikt nicht als Kavaliersdelikt bestraft wird. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sind. Spielen Sie diesbezüglich nicht mit Ihrer Zukunft, sondern lassen Sie sich verteidigen. Oft wird nämlich das Gericht davon ausgehen, dass Sie eine erhebliche kriminelle Energie aufgewendet haben, um jemanden zu täuschen.

Der besonders schwere Fall wird Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft und liegt in der Regel vor

  • bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Urkundenfälschung
  • bei der Herbeiführung eines Vermögensverlustes hohen Ausmaßes
  • durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährden
  • bei Missbrauch von Befugnissen oder Stellung eines Amtsträgers.

Der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.

Welche Urkunden können z.B. verfälscht werden?

  • Kennzeichenschild des Kfz, das die Erklärung enthält, dass das Fahrzeug zugelassen ist. (sonst § 22 StVZO)
  • Prüfplaketten nach § 28 StVZO
  • Künstlerzeichen auf einem Gemälde
  • Striche auf einem Bierdeckel
  • Fahrkarte, Konzertkarte, Eintrittskarte
  • Wäschemonogramm,
  • Eigentümerzeichen in Büchern
  • Dienststempel

Was sind z.B. keine Urkunden?

  • Die beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Abschrift
  • Fotokopien, wenn sie als Reproduktion erscheinen
  • noch nicht ausgefüllte Vordrucke und Formulare

Wer begeht eine Fälschung technischer Aufzeichnungen?

Wer eine zur Täuschung im Rechtsverkehr

  1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder
  2. eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht,

Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflusst.

Wie kann ich bei einer solchen Fälschung bestraft werden?

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

Was ist eine technische Aufzeichnung?

Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.