Untersuchungshaft Gefängnis Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Untersuchungshaft | Gefängnis

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Rechtsanwalt & Strafverteidiger bei einem Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder einer Hausdurchsuchung wegen dem Vorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Seit 2005 verteidigt unsere Kanzlei bundesweit Mandanten bei dem Vorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Sie sollten sich in diesem Zusammenhang auf eine Kanzlei verlassen, die berufliche Erfahrungswerte auf diesem Gebiet hat und nicht blenden lassen, denn leider gibt es Kanzleien, die zwar behaupten, sie seine Experten auf diesem Gebiet, aber nicht über die nötigen Erfahrungsschätze, dem erforderlichen IT – Wissen und dem Netzwerk verfügen, um Ihr wichtiges Verfahren mit dem erforderlichen Erfolg zu betreuen. Unsere Kanzlei hat bundesweit bereits weit mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren betreut und unsere Erfahrungen vor Gericht werden Ihr Mehrwert sein.

Unsere Mandanten genießen eine sehr engmaschige und persönliche Betreuung, die sich in den Bewertungen unserer Kanzlei widerspiegeln.

Falls Sie eine Hausdurchsuchung erfahren haben oder eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt unter: mail@rechtsanwalt-louis.de mit uns auf und inkludieren Sie den Beschluss, das Sicherstellungsprotokoll bzw. die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder ED – Behandlung.

Wir werden uns sodann unverzüglich bei Ihnen melden und die Verteidigung planen.

Komme ich in Untersuchungshaft bei dem Vorwurf: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie?

Das ist die Ausnahme und wird in den seltensten Fällen der Fall sein.

Der Grund hierfür ist, dass, neben einem dringenden Tatverdacht, auch ein Haftgrund (Flucht, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholunggefahr) bestehen muss.

In der Regel wird man in Verfahren, in welchem der Besitz von Kinderpornographie oder Jugendpornographie keinen Grund erachten, dass eine Untersuchungshaft erforderlich ist.

Die Untersuchungshaft ist somit die absolute Ausnahme bei dem Deliktstyp und sollte Ihnen auch keine schlaflosen Nächte rauben.

Anders ist dies natürlich der Fall, wenn ein sexueller Missbrauch an Kindern mit dem Vorwurf einhergeht bzw., dass sich ein solcher im Rahmen der Auswertung der Datenträger herausstellen sollte. Auch dies spielt in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle.

In der Regel, wenn eine Untersuchungshaft von der Staatsanwaltschaft begehrt wird, wir die Polizei bereits mit dieser schlechten Neuigkeit im Rahmen der Durchsuchung an Sie herantreten und Sie sodann zunächst in Polizeigewahrsam nehmen, um Sie sodann später dem Haftrichter vorzuführen. In diesem Fall sind es dann die Angehörigen, die diese Zeilen lesen und uns kontaktieren.

Wenn im Rahmen der Hausdurchsuchung keine Haftgründe erachtet wurden, dann wird man dies allenfalls überdenken, wenn man die sichergestellten Asservate auswertet und sodann dort Dateien (Bilddateien oder Videodateien) gefunden werden, die eine Neubewertung der Sachlage bedingen.

Unsere Kanzlei arbeitet, anders als andere Kanzleien, bei Beratungen nicht mit der Angst, sondern Sie sollten ein präzises und klares Bild bekommen von den Realitäten. Realität ist, dass die Untersuchungshaft in den seltensten Fällen angeordnet wird und somit Sie nicht zwingend belasten muss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Internetseite immer informativ sein sollte und Ihnen so viele Informationen wie möglich bieten soll. Eine Einzelfallanalyse hat bei allen unsere Mandanten den Effekt, dass diese wieder mühelos ihren Alltag bestreiten können und nicht mehr schlaflos sich über eine Haft / Untersuchungshaft Gedanken machen müssen. Deswegen beauftragen viele Mandanten unsere Kanzlei bzw. wechseln von Ihrem Anwalt / Anwältin zu uns, was auch nachzuvollziehen ist, denn eine perfekte Betreuung – ohne offene Fragen – wünscht sich ja jeder.

Es ist uns wichtig, dass wir solche existenzwichtigen Fragen mit Ihnen klären, aber auch, wenn Sie sich selbst in Bezug auf eine Inhaftierung falsch einschätzen, eine Einschätzung in Bezug auf die Auswirkung des Verfahrens auf Ihren Beruf und Eintragung im Führungszeugnis bzw. Bundeszentralregister vornehmen.

Ich habe Angst, dass ich ins Gefängnis muss

Die Angst, dass Sie in eine Justizvollzugsanstalt müssen, ist eine solche, die wir auch nach den langen Jahren der Strafverteidigung ernst nehmen und das erste Ziel ist, dieses zu verhindern.

Ich selbst, auch wenn ich nur zu Besuch in einer JVA bin, bin immer froh, wenn ich die Mauern und Gitter eines Knastes verlassen darf und empfinde dies, als freiheitsliebender Mensch, als eine Schlimme Vorstellung. Ihnen geht es also nicht anders als Ihrem Strafverteidiger.

Wenn Sie ein medizinisches Leiden haben, dann werden Sie auch sich auf die Prognose Ihre Arztes verlassen wollen und dann auch können, wenn dieser eine Koryphäe auf dem Gebiet ist. Keine will sterben, keiner will hinter Gittern leben.

Unsere Prognosen sind zuverlässig und unser Wort in Bezug auf die Gefahren sind deshalb zuverlässig, weil wir dies nicht seit gestern machen und Sie sich auf unser Wort und unsere Berufserfahrung verlassen können.

Im Umkehrschluss wissen aber Mandanten, die uns kennen, dass wir auch kein Blatt vor den Mund nehmen. Wir haben, bedingt dadurch, dass wir seit einer sehr langen Zeit Sexualstrafrecht verteidigen, nun mal auch (viele) Missbrauchsverfahren und andere schwere Fälle, in denen wir Mandanten beibringen müssen, dass diese lange Jahre in Haft müssen. Auch das gehört dazu, wenn Mandanten uns beauftragen, denn wir machen ja nicht nur die kleinen Fälle, sondern sind bundesweit in presseträchtigen Verfahren aktiv, wie Sie den Suchmaschinen und den Pressmitteilungen entnehmen können.

Alleine in NRW waren wir in den Missbrauchsskandalen von Münster und Bergisch Gladbach Verteidiger (Koordiniert durch die StA Köln), die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten und sich um den Zusammenschluss von Pädophilen und dem Darknet rankten.

Ob Sie mit Ihrem Verfahren später im Rahmen einer Verhandlung vor dem Amtsgericht, Schöffengericht oder Landgericht ins Gefängnis müssen, ist nicht pauschal zu beantworten, sondern ist dem Einzelfall geschuldet.

Vorab: dies wird sicherlich die Ausnahme darstellen, also gibt es keinen Grund in Panik zu verfallen.

Der Grund, warum die meiste unserer Mandanten nicht ins Gefängnis gehen hat mit dem Umstand zu tun, dass unserer Verteidigung kein Raum für Zufälle hat, sondern alles perfekt geplant ist.

Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland sicherlich wenige Justizopfer gibt, aber viele Personen, die unnötig hinter Gittern sitzen, weil Sie kein vernünftige oder keine ausreichende Vereidigung genossen haben.

Es ist aber Ihre Aufgabe, den richtigen Anwalt zu wählen und damit auch Ihre Freiheit zu erhalten.

Ihre Angst endet vor allem dann, wenn Ihre Fragen beantwortet werden und Sie einen Anwalt haben, der Ihre Emotionen und Ihre Sorgen auffängt.

Das ist genau das, mit dem wir – fast als Selbstverständlichkeit – Sie da abholen, wo Sie gerade stehen.

Wie Vermeidet unsere Kanzlei eine Haftstrafe?

Eine Haftstrafe zu vermeiden merkt man vor allem dann ganz nahe und gibt einem Verteidiger Gänsehaut, wenn der Mandant gerade nicht in Haft muss, wenn die Strafsache auf der Kippe steht und es ein Fotofinish mit der Freiheit gibt.

In allen Verfahren, in denen Haft oder Freiheit auf der Kippe stand und das sind ja im Ergebnis die Verfahren, die für den Mandanten und mich besonders in Erinnerung geblieben sind, haben sich Erfahrungswerte herauskristallisiert, die viele Rechtsanwälte schlichtweg nicht machen bzw. auch nicht (von ihrer Persönlichkeit her) kennen.

Im Ermittlungsverfahren werden die Schlachten geschlagen und hier liegt es an dem Verteidiger, die Weichen zu stellen. Anträge müssen gestellt, Verteidigungsschriften abgegeben und im Einzelfall Therapien vorbereitet werden.

Leider erfahren wir von Mandanten, die zu uns wechseln immer Geschichten, in denen alleine schon der Kontakt zum Anwalt wenig möglich war ein horrendes Honorar gezahlt wurde, aber weder eine Leistung, noch ein offenes Ohr erfahren wurde. Man rühmte sich online mit Federn, die schmücken mögen, aber es fehlte, bis auf die bunten Federn, am eigentlichen Inhalt. Wir zeigen uns ebenfalls offensiv, aggressiv und selbstbewusst, aber haben auch das „follow – up“, welches erforderlich ist, so dass Sie gerade den Mehrwert haben, den Sie suchen.

Wenn ein Ermittlungsverfahren, welches sich sehr lange strecken kann, optimal genutzt wird, dann bauen Sie vor, nicht in Haft zu gehen.

Hierbei merken Sie aber auch, dass ein Anwalt nur so gut sein kann, wie sein Klient ihm zuarbeitet. Der Mandant braucht aber eine Anleitung, was er genau machen muss, die Adressen von Therapiestellen bei dem Vorwurf von Besitz von Verbreitung von Jugendpornographie und eine solide Vorbereitung. Deshalb sucht er sich ja einen Anwalt, um angeleitet zu werden, was er beitragen kann.

In der Praxis erlebe ich immer, dass Mandanten bereit sind, sich einzusetzen und alle Hausaufgaben zuverlässig zu erledigen.

Wenn Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben (und gegen diesen Einspruch einlegen), dann wird die Sache in einer Gerichtsverhandlung verhandelt.

Wenn Sie dann einen Verteidiger haben, dem die Worte und Erfahrung fehlen, dann werden Sie merken, wie sich die Schieflage gegenüber der Staatsanwaltschaft abzeichnet.

Hier zeigt sich immer wieder das deutliche IT – Wissen, welches Gerichten und der Staatsanwaltschaft inhaltlich durch unsere Kanzlei präsentiert wird und den ein oder anderen Mandanten nicht nur vor einer vollstreckbaren Haftstrafe bewahrt hat, sondern einen Freispruch oder Einstellung gegen Geldauflage bewirkt hat.

Unser Charm, aber auch, wenn nötig, aggressives Prozessverhalten, hat – situationsbedingt – Mandanten vor der Haft gerettet.

Nicht ohne Grund haben wir, wie in der Rubrik „unsere Fälle“ nachzulesen ist, unzählige Mandanten vor der Haft gerettet.

Die Rettung von Mandanten, wenn es um die Frage der Haft geht, wird vor Gericht gefällt und da brauchen Sie einen Verteidiger, der bundesweit bekannt ist und keine Mühen und Wege scheut für Sie zu kämpfen.

Ich bin ein freier Mann!

Die Erfahrungsberichte unserer Mandanten und die Fälle, die wir bundesweit verteidigt haben, sprechen für sich.

Der Grund hierfür ist, dass wir seit 2005 konstant und ohne wenn und Aber Leistung für unsere Mandanten bringen und das nicht nur im Ermittlungsverfahren, sondern auch live vor Gericht. Wir freuen uns, dass Mandanten über Jahre hinweg Ihre Bewertungen und Erfahrungsberichte hinterlassen haben und wir unsere Mandanten vor der Presse schützen konnten. Wir freuen uns insbesondere darauf, dass auch Sie diese Erfahrung machen.