Nachstellung Stalking § 238 StGB Ermittlungsverfahren Strafverfahren

Sollte es gegen Sie zu einem Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung (Stalking) kommen, dann vertrauen Sie Rechtsanwalt Clemens Louis und den Strafverteidigern der Kanzlei Louis & Michaelis. Seite 2005 verteidigen wir Mandanten wegen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen § 238 StGB, sei es nach einer Hausdurchsuchung oder bei einer Vorladung als Beschuldigter. Wir verteidigen Mandanten in ganz Deutschland vor dem Amtsgericht.

Sie wollten, dass Ihr Verfahren eingestellt bzw. außergerichtlich geklärt wird?

Übersenden Sie uns unverbindlich per E – Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 017624738167 Ihre Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Unterlagen der Hausdurchsuchung (Beschluss & Sicherstellungsprotokoll). Wir erstellen ein Pauschalangebot für Ihre Verteidigung und werden Sie engagiert verteidigen.

Da wir die meisten Verfahren außergerichtlich klären, können Sie aus ganz Deutschland auf unser Angebot der Verteidigung eines Verfahrens wegen § 238 StGB zurückgreifen.

Welche Strafe erwartet mich bei § 238 StGB, der Nachstellung anderer Personen?

Das grundsätzliche unbefugt Nachstellen einer anderen Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In besonders schwerwiegenden Fällen wird das Nachstellen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In der Praxis erzielen wir für Mandanten regelmäßig Einstellungen nach § 170 II StPO, weil die Behauptungen des Opfers widerlegt werden bzw. wir darlegen können, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Viele Verfahren sind Ausfluss aus Beziehungen, die zerbrechen und ein Partner unter der Trennung erheblich leidet, wobei der Versuch, den Partner zurückzugewinnen, nicht „stalken“ sein muss.

Ansonsten beenden wir Verfahren mit Geldstrafen oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage und dies außergerichtlich.

Dies ist dann der Fall, wenn die Emotionen, die mit Ihnen durchgegangen sind, den Tatbestand des § 238 erfüllen. In diesen Fällen stimmen wir versöhnliche Töne für Sie mit der Justiz an und erklären, welchen Hintergrund es hatte, sich schwer von dem geliebten Menschen zu trennen. In vielen Fällen gibt es eine lange Vorgeschichte, die Ihr Verhalten verständlich macht.

Eine Einstellung des Verfahrens, da Sie unschuldig sind (170 II StPO) bzw. nach § 153 I bzw. §153a StPO (Einstellung gegen Auflage wegen Geringfügigkeit mit und ohne Auflage) hat den Vorteil, dass keine Registereintragungen (Bundeszentralregister / Führungszeugnis) erfolgt. Das ist insbesondere in beruflicher Hinsicht wichtig, denn eine Registereintragung kann im Einzelfall erhebliche Nachteile für Ihren Beruf mit sich bringen.

Beachten Sie hier auch, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen im sog. „erweiterten Führungszeugnis“ eingetragen werden. Klassisch werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis aufgenommen.

Wir erzielen eine außergerichtliche Klärung von Verfahren, indem wir die Einstellung des Verfahrens erzielen bzw. beantragen, dass das Verfahren mittels Strafbefehls abgehandelt wird. Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein außergerichtliches Urteil. Dies ist ähnlich wir ein Bußgeldbescheid. Wir vermeiden dadurch, dass Mandanten angeklagt und in eine öffentliche Verhandlung mit dem Nachstellungsverfahren müssen.

Wir erzielen für unsere Mandanten regelmäßig kleine Wunder, ohne dass diese einen Gerichtsaal von innen sehen und wir das Verfahren schriftlich für Sie klären. Das ist der Vorteil, wenn Sie einen Experten beauftragen.

Hausdurchsuchung wegen § 238 StGB – Nachstellung

In der Regel wird es bei „Stalking“ nicht zu einer Hausdurchsuchung kommen. Sollte die Nachstellung aber erheblich sein, wird die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass Beweismittel gesichert werden.

Sodann werden durch die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung Beweismittel sicherstellen. In der Regel wird dann der Computer, der Laptop, das Handy sichergestellt, da „Stalking“ meist elektronisch stattfindet.

Sie sind nicht verpflichtet PINs, Passwörter und Codes herauszugeben und machen Sie vor Ort keine Aussage, sondern nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, so dass wir das Ermittlungsverfahren absichern können.

Was ist eine Nachstellung im Sinne von § 238 StGB?

Der Begriff des Nachstellens wird im Gesetz dahingehend verstanden, dass es sich um ein Gesamtverhalten des Täters handelt, das durch die Summe der einzelnen Nachstellungshandlungen (Beharrlichkeit) eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Opfers herbeiführt.

Bekannter ist in diesem Zusammenhang ist der Begriff des „Stalking“. Es soll nach Auffassung des Gesetzgebers ein Verhalten erfasst werden, das darauf gerichtet ist, durch unmittelbare oder auch mittelbare Annäherungen an eine andere Person in den persönlichen Lebensbereich dieser einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Was ist eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“, 238 StGB?

Eine schwerwiegende Beeinträchtigung liegt beispielhaft,

  • bei der Aufgabe des Arbeitsplatzes,
  • einem Umzug aus der Wohnung,
  • dem Verlassen der Wohnung nur in Begleitung,
  • der Auswanderung
  • bei einer notwendigen therapeutischen Behandlung,
  • bei erheblichen Veränderungen in der Freizeitgestaltung und im Kommunikationsverhalten oder
  • bei der Namensänderung

vor.

Ab wann ist mein Verhalten „beharrlich“ i.S.v. § 238 StGB?

Beharrlich ist ein Verhalten kurz gesagt dann, wenn es zu wiederholten Begegnungen oder Nachstellungshandlungen kommt und eine Missachtung des Willens des Opfers bzw. eine Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers treten, die zugleich die Gefahr weiterer Begehung zum Ausdruck bringt.

Anzeichen hierfür kann ein Hinwegsetzen über „Abmahnungen“ seitens des Opfers oder über polizeiliche Maßnahmen sein.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass keine beharrlichen Nachstellungstaten vorliegen, wenn zwischen den einzelnen Handlungen einvernehmliche Kontakte zwischen beiden Seiten stattgefunden haben. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass bei einzelnen Handlungen, die auf einen großen Zeitraum verteilt sind keine Beharrlichkeit vorliegt.

Welche Handlungen sind bei § 238 StGB strafbar?

Eine Nachstellung liegt vor, wenn wiederholt unbefugt

  • Die räumliche Nähe der anderen Person aufgesucht wird,
  • Unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln (Anrufe, WhatsApp, Facebook etc.) oder über Dritte Kontakt zu der anderen Person herzustellen versucht,
  • Unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten einer anderen Person,
    • Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für diese Person in Auftrag gegeben wird,
    • Dritte dazu veranlasst werden, Kontakt mit dieser Person aufzunehmen,
  • Eine andere Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
  • Zulasten einer anderen Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person Daten ausspäht, abfängt oder vorbereitet Daten auszuspähen oder abzufangen (202a,202b,202c StGB),
  • Eine Abbildung einer anderen Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
  • Einen Inhalt im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (Schriften, Ton- oder Bildträger usw.), der geeignet ist, eine andere Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
  • Eine mit den obig genannten Handlungen vergleichbare Tat vornimmt.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 238 StGB vor.

Ein besonders schwerer Fall wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis hin zu fünf Jahren bestraft und liegt in de Regel vor, wenn der Täter

  • durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
  • das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
  • dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
  • beim Ausspähen, abfangen oder der Vorbereitung zum Ausspähend und Abfangen von Daten ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
  • Eine durch das Ausspähen und Abfangen erlangte Abbildung verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
  • Eine durch das Ausspähen und Abfangen erlangte Abbildung, die dazu geeignet ist die andere Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
  • über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Sollte Ihnen ein schwerer Fall von „Stalking“ zur Last gelegt werden, dann ist zu besorgen, dass Sie durch das Verfahren eine Vorstrafe erhalten, denn Freiheitsstrafen ab 3 Monaten bzw. Geldstrafen ab 90 Tagessätzen werden in ein Führungszeugnis eingetragen.

Beachten Sie auch, dass Gericht bei einer Verhängung einer Bewährungsstrafe bei diesem Delikt genau prüfen, ob eine „positive Sozialprognose“ besteht, die überhaupt eine Strafaussetzung ermöglicht. Wenn das Gericht den Eindruck hat, dass Sie weitermachen werden, kann es im Einzelfall sein, dass das Gericht Ihnen eine positive Legalprognose abspricht.

Dies bedeutet, dass eine genaue Planung des Verfahrens, von erheblicher Bedeutung ist. Sollten Sie zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein und Ihnen nur noch die Berufung oder Revision als rettender Anker zur Verfügung stehen, raten wir an, eine Therapie zu absolvieren, um das Amtsgericht / Landgericht milde zu stimmen. Eine solche kann durch uns vermittelt werden, da wir bundesweit gut vernetzt sind.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Louis Nachstellung, § 238 StGB

Sie übersenden uns unverbindlich Ihre Unterlagen und eine kurze Fallschilderung per E – Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp: 017624738167. Sie erhalten sodann umgehend ein Angebot durch unsere Kanzlei, zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht.

Eine Beschuldigtenvernehmung müssen Sie bei der Polizei nicht wahrnehmen. Diese wird durch unsere Kanzlei abgesagt.

Eine Aktenkopie erhalten Sie durch uns und erstellen nach Eingang der Ermittlungsakte eine umfangreiche Verteidigungsschrift.

Die Kanzlei Louis & Michaelis ist eine gute Wahl, da wir seit 2005 ca. mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren verteidigt haben und die Bewertungen der Strafrechtskanzlei für sich sprechen: ? Bewertungen von Louis & Michaelis ? exklusiv bei anwalt.de!