Ist meine Verhandlung öffentlich?

Besitz und Verbreitung von Kindepornographie

öffentliche Verhandlung / Schutz vor der Presse

Ist meine Verhandlung öffentlich?

Öffentlich ist eine Gerichtsverhandlung bei dem Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie, wenn Sie zum Amtsgericht, Schöffengericht oder Landgericht angeklagte werden.

Öffentlich bedeutet, dass nicht nur Staatsanwalt, Richter, Schöffen und Verteidiger an der Verhandlung teilnehmen, sondern auch Zuschauer und ggf. Presse.

Das ist für viele Mandanten der absolute Albtraum und raubt ihnen von Anfang des Verfahrens viel Schlaf und beschäftigt diese bis zum Termin der Hauptverhandlung.

In diesem Beitrag der Kanzlei Louis und Michaelis stellen wir diese Ängste und Sorgen auf den Prüfstand und erörtern, ob diesen Ängste und Sorgen wirklich berechtigt sind.

Wir sind eine Kanzlei, die seit 2005 pressträchtige Verfahren und Prominente im Bundesgebiet verteidigt und wir gewinnbringend Strategien entwickelt haben, unsere Mandanten effektiv zu schützen.

Als Kanzlei, die bundesweit agiert, sollen Sie sich in unsere Hände begeben, wenn Sie diese Sorge haben, denn der Schutz Ihres Lebens, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Familie ist nicht dem Zufall geschuldet:

Ihre Verteidigung hängt von Ihrem Rechtsanwalt ab und welche Erfahrung er auf diesem Gebiet hat. Nicht ohne Grund hat unsere Kanzlei mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bereits verteidigt und kann nachweislich behaupten, dass wir die Identität unserer Mandanten auf einem hohen Niveau schützen.

Die Öffentlichkeit ausschließen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Die Öffentlichkeit schließt, vor allem wenn es um die Rechte des Angeklagten geht, kein Gericht gerne aus.

Hierbei gibt es aber Möglichkeiten, die wir immer wieder in der Praxis angewendet haben, um unsere Mandanten vor der Berichterstattung in der Zeitung bewahrt zu haben.

Wir bereiten entsprechende Anträge für das Gerichtsverfahren vor, welche Sie besonders schützen sollen.

Dies gilt vor allem, wenn Sie über Ihr Leben und Ihre eigene Sexualität sprechen.

Komplett das Verfahren hinter geschlossenen Türen zu verhandeln, ist (leider) nur dem Jugendlichen vorbehalten, aber wir versuchen alles, dass wesentliche Teile der Öffentlichkeit entzogen werden.

Schutz des Mandanten: Fernsehen und Bildaufnahmen bei einer Verhandlung

Unsere Mandanten bekommen, wie Sie bei allen unseren Prozessen bei Bildaufnahmen sehen können, immer eine Akte vor das Gesicht gehalten, sollte ein Fotograf oder das Fernsehen anwesend sein.

Bei der Google – Bild – Suche werden Sie erkennen, dass alle unsere Mandanten geschützt sind.

Alleine das pixeln oder der typische „Bild – Zeitungs – Balken“ hilft wenig, da man in der Regel trotzdem durch Angehörige oder Dritte zu erkennen ist.

In der Regel kommen zu Verfahren im Sinne von §§ 184b und c StGB kein Fotografen, gar das Fernsehen, aber wir hatten natürlich bereits mediale Berichterstattungen auf diesem Gebiet, im Missbrauchskomplex von Bergisch Gladbach und Münster in welchem wir verteidigt haben.

Es gibt auch in kleineren Amtsgerichten immer wieder Reporter, die eine kleine Kamera zücken und da muss der Verteidiger wissen, wie er seinen Mandanten zu schützen hat.

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsanwälte in solchen Situationen überfordert sind, wenn diese keine Erfahrung mit der Presse haben.

Presse: Dein Freund oder Dein Feind

Unser Kanzlei ist bundesweit bekannt und wir kennen viele Pressvertreter, sind sogar per Du mit diesen. Diese würden niemals unsere Mandanten in einer Art bloß stellen, um die Beziehung zu der Verteidigung zu gefährden.

Wie oft hatte ich bereits die Situation, in denen ich der Presse Regieanweisungen gegeben habe. Es wird dann nicht fotografiert, wenn ich es nicht will und gewartet, bis die Akte vor dem Gesicht des Mandanten ist.

Auch oft, wenn denn Presse zugegen ist, kann ein Zitat oder ein O -Ton die Sache relativieren.

Es ist die Erfahrung, die vielen Kollegen und Kolleginnen fehlt, die Ihnen am Ende des Tages zum Verhängnis wird, wenn Sie – ohne Schutz – in die Verhandlung gehen.

Es ist aber Ihre Verantwortung eine Kanzlei zu beauftragen, die den Umgang mit der Presse bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie als eine Selbstverständlichkeit ansieht und mit dem nötigen Selbstbewusstsein die Presse entgegentritt.

Komme ich in die Zeitung mit meinem Verfahren / Werde ich fotografiert?

Es kommt wesentlich darauf an, ob Ihre lokale Zeitung Geld dafür hat, einen Reporter oder Gerichtsreporter zu bezahlen.

Wenn ja, dann werden diese leider in der Verhandlung sitzen.

Fernsehen und Fotos sind in der Regel eher Verhandlungen vor dem Landgericht vorbehalten.

Leider muss ich an dieser Stelle mitteilen, dass in manchen kleinsten Amtsgerichten der BRD die lokale Presse eher vorhanden war, als in Großstädten, in denen solche Verfahren eher untergehen.

Im Ergebnis habe ich aber immer eine gute Lösung gefunden.

Beauftragung Kanzlei Louis und Michaelis

Sie wollen einen Anwalt, der bundesweit bekannt ist und Ihre personenidentifizierende Berichterstattung verhindert.

Sie wollen einen Anwalt, der stets zu erreichen ist, empathisch ist und Ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt.

Sie wollen eine guten Anwalt, der bezahlbar ist und Ihre Sorgen und Probleme löst.

Nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt unter: mail@rechtsanwalt-louis.de mit mir auf.