Hausfriedensbruch Ermittlungsverfahren Strafverfahren 123 StGB

§ 123 StGB Hausfriedensbruch | Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

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Der Hausfriedensbruch gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, die das unbefugte Betreten von Wohnungen oder befriedeten Besitztümern unter Strafe stellt.

Kanzlei Louis & Michaelis, Kanzlei für Strafrecht, verteidigt seit 2005 Mandanten bei einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen Hausfriedensbruch. Sollten Sie durch die Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und übersenden Sie uns Ihre Vorladung per E – Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de. Sie erhalten umgehend Rückmeldung zum weiteren Vorgehen und ein Angebot über Ihre Verteidigung.

Nach Übernahme der Verteidigung zeigen wir Ihre Verteidigung an beantragen Akteneinsicht und werden nach Eingang der Akte eine umfangreiche Verteidigungsschrift zur Sache abgeben. Sie erhalten eine Kopie der Akte durch uns.

Dadurch bieten wir einen Nährboden an, dass das Verfahren außergerichtlich geklärt werden kann. Wir bieten deshalb deutschlandweit unsere Dienste an, da durch unser Einschreiten wir fast alle Verfahren ohne ein Gerichtsverfahren beenden:

Die meisten Verfahren, die Strafverteidiger Clemens Louis und das Team von Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt hat, sind mit einer außergerichtlichen Klärung des Verfahrens im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erfolgt. Das bedeutet, dass es nicht zu einem Gerichtsprozess kommt und Sie somit Kosten und Mühen sparen.

Hier werfen wir einen Blick auf die Voraussetzungen für Hausfriedensbruch und die rechtlichen Konsequenzen dieser strafbaren Handlung.

Definition des Hausfriedensbruchs

Der Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung, ein befriedetes Besitztum oder einen besonders geschützten Raum widerrechtlich eindringt oder sich darin unbefugt aufhält.

Befriedetes Besitztum

Entscheidend für die Beurteilung des Hausfriedensbruchs ist das Vorliegen eines befriedeten Besitztums. Dies umfasst nicht nur Wohnungen, sondern auch umzäunte Grundstücke oder Räumlichkeiten, die durch entsprechende Maßnahmen als privat und geschützt gekennzeichnet sind.

Widerrechtliches Betreten

Der Täter muss gegen den Willen des Berechtigten in die Wohnung oder das befriedete Besitztum eindringen oder sich dort unbefugt aufhalten. Ein ausdrückliches Verbot oder eine klare Abgrenzung reichen aus, um ein widerrechtliches Betreten zu begründen.

Ohne Einwilligung des Berechtigten

Ein wesentliches Element des Hausfriedensbruchs ist, dass der Täter ohne die Einwilligung des Berechtigten handelt. Die rechtswidrige Anwesenheit muss gegen den ausdrücklichen Willen des Hausrechtsinhabers erfolgen.

Welche Strafe bei Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

Die Strafverfolgung erfolgt auf Antrag, das heißt, der Geschädigte muss Strafanzeige erstatten, damit die Ermittlungen eingeleitet werden. Wir prüfen in jedem Verfahren, ob überhaupt form- und fristgerecht Strafantrag gestellt wurde. Der Strafantrag muss nämlich im Zeitraum von 3 Monaten nach der Tat gestellt werden. Der Strafantrag kann im Übrigen auch durch den Antragsteller zurückgenommen werden.

Zu beachten, dass das Ziel der Verteidigung ist, dass Sie gerade keine Strafe erhalten, die in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis eingetragen wird und Sie somit nicht vorbestraft aus dem Verfahren gehen.

Rechtfertigungsgründe bei Hausfriedensbruch

In bestimmten Situationen kann ein Hausfriedensbruch gerechtfertigt sein, beispielsweise im Rahmen polizeilicher Maßnahmen oder in Notfällen. Die rechtfertigenden Umstände müssen jedoch genau im Einzelfall durch unsere Strafrechtskanzlei geprüft werden.

Irrtümliches Betreten bei Hausfriedensbruch

Ein häufiger Fall von Hausfriedensbruch tritt auf, wenn Personen aufgrund von Verwechslungen oder Missverständnissen in die falsche Wohnung oder ein befriedetes Besitztum eindringen. Dies kann durch unklare Kennzeichnungen oder ähnlich aussehende Eingänge begünstigt werden. Hier besteht eine gute Möglichkeit der Verteidigung diese Variante von Verfahren zu einer Einstellung zu bekommen.

Unberechtigtes Betreten nach Kündigung:

Nach einer Kündigung des Mietvertrags ist das Betreten der ehemaligen Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht mehr gestattet. Fälle, in denen Vermieter ohne Berechtigung die Wohnung betreten, können als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Ex-Partner oder Familienmitglieder:

Nach Trennungen oder familiären Konflikten kommt es gelegentlich vor, dass ehemalige Partner oder Familienmitglieder unbefugt die gemeinsame Wohnung betreten. Solche Situationen können zu Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs führen.

Unautorisierte Hausbesichtigungen:

Makler oder potenzielle Käufer, die ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters die Wohnung betreten, begehen ebenfalls Hausfriedensbruch. Unautorisierte Hausbesichtigungen sind rechtlich nicht zulässig und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Partygäste und ungebetene Besucher:

Fälle von Hausfriedensbruch können auch auftreten, wenn Personen ohne Einladung oder Zustimmung auf privaten Partys oder Veranstaltungen erscheinen und sich unbefugt in der Wohnung oder auf dem Grundstück aufhalten. Wer das Hausrecht genießt, bestimmt auch, wer zutritt hat.

Besetzungen und Aktivismus:

In seltenen Fällen können politische Aktivisten oder Gruppen versuchen, leerstehende Gebäude zu besetzen, um auf bestimmte Anliegen aufmerksam zu machen. Solche Aktionen stellen nicht nur einen Verstoß gegen das Hausrecht dar, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nachbarschaftsstreitigkeiten:

Streitigkeiten zwischen Nachbarn können zu unerlaubten Betretungen führen, wenn eine Partei ohne Genehmigung das Grundstück oder die Wohnung des anderen betritt. Dies kann durch persönliche Konflikte oder unklare Grenzverläufe ausgelöst werden.

Hausfriedensbruch und Hausverbot: Wann wird der Betretungsverbot zur Straftat?

Hausverbot ist ein legitimes Mittel, das Geschäfte einsetzen können, um unerwünschte Besucher von ihren Räumlichkeiten fernzuhalten. Doch wann genau kann das Betreten eines Geschäfts nach einem ausgesprochenen Hausverbot zu einem strafbaren Hausfriedensbruch führen?

Rechtmäßigkeit des Hausverbots:

Ein Hausverbot muss auf legitimen Gründen basieren. Dies können Störungen, Belästigungen, Diebstähle oder andere störende Verhaltensweisen sein. Solange das ausgesprochene Hausverbot auf berechtigten Anliegen des Geschäftsbetreibers beruht, ist es rechtlich gültig.

Klare Mitteilung des Hausverbots:

Der Geschäftsinhaber oder sein bevollmächtigter Vertreter muss das Hausverbot klar kommunizieren. Dies kann mündlich erfolgen, ist jedoch in der Regel wirksamer, wenn es schriftlich ausgesprochen und dem Betroffenen übergeben oder ausgehändigt wird.

Betretungsverbot beachten:

Sobald ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist es entscheidend, dass die betroffene Person die Räumlichkeiten des Geschäfts nicht mehr betritt. Selbst ein kurzer Aufenthalt nach Erhalt des Hausverbots kann als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Keine Einwilligung des Berechtigten:

Hausfriedensbruch tritt auf, wenn die betroffene Person trotz gültigen Hausverbots erneut das Geschäft betritt, ohne ausdrückliche Einwilligung des Berechtigten. Das Betreten muss widerrechtlich und gegen den Willen des Geschäftsinhabers erfolgen.

Konsequenzen des Hausfriedensbruchs:

Begeht jemand Hausfriedensbruch, indem er ein Geschäft trotz Hausverbot betritt, drohen rechtliche Konsequenzen. Die Strafe kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein, abhängig von der Schwere des Verstoßes. In der Regel wird das Geschäft, genauso wie bei einem Diebstahl, einen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen, wenn ein Hausverbot erteilt wurde. In vielen Fällen geht ein neuer Diebstahl in einem Laden auch mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch einher, wenn ein solches installiert wurde.

Ausnahmen und Sonderfälle:

Es gibt Situationen, in denen Personen trotz Hausverbots das Geschäft betreten können, etwa wenn sie zur Verfolgung eigener Ansprüche berechtigt sind oder es sich um Notfälle handelt. In solchen Fällen sollte die Rechtslage genau geprüft werden.

Kanzlei Louis & Michaelis: Erfolgreiche außergerichtliche Klärung von Ermittlungsverfahren bei Verstoß gegen § 123 StGB

Insbesondere in Fällen von Hausfriedensbruch setzen wir auf eine effiziente außergerichtliche Klärung im Ermittlungsverfahren, um unseren Mandanten einen kostenintensiven Gerichtsprozess zu ersparen.

Schnelle Reaktion und professionelle Verteidigung

Kanzlei für Strafrecht Louis & Michaelis zeichnet sich durch eine schnelle Reaktionszeit aus, sobald ein Mandant mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs konfrontiert wird. Die erfahrenen Strafverteidiger übernehmen umgehend die Verteidigung und setzen auf eine professionelle Herangehensweise.

Anzeige der Verteidigung und Beschuldigtenvernehmung

Statt abzuwarten, agiert die Kanzlei proaktiv. Wir zeigen Ihre Verteidigung an und übernehmen die Koordination der Beschuldigtenvernehmung. Hierbei liegt der Fokus darauf, die Anschuldigungen frühzeitig zu entkräften und eine klare Position für die Verteidigung zu etablieren. Ein zentraler Schritt im Prozess ist die Akteneinsicht. Wir nutzen diesen Zugang, um uns eingehend mit den Beweisen und den Aussagen auseinanderzusetzen. Dies ermöglicht eine fundierte Analyse der Sachlage und bildet die Grundlage für eine effektive Verteidigungsstrategie.

Das übergeordnete Ziel der Kanzlei ist klar definiert – die Einstellung des Verfahrens. Durch eine frühzeitige, fundierte Verteidigung sollen die Weichen gestellt werden, um die Vorwürfe zu entkräften und das Verfahren bereits in der Ermittlungsphase zu beenden.

Vermeidung kostenintensiver Gerichtsprozesse

Wir setzen beim Hausfriedensbruch bewusst auf außergerichtliche Klärungen, um Ihnen teure und langwierige Gerichtsprozesse zu ersparen. Dies dient nicht nur der Effizienz, sondern auch der Schonung der finanziellen Ressourcen der Betroffenen.

Die Kanzlei kann auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei der außergerichtlichen Klärung von Ermittlungsverfahren, einschließlich Hausfriedensbruch, verweisen. Ihre Reputation als kompetente Verteidiger spricht für sich und zieht Mandanten aus allen Regionen Deutschlands an.

Louis & Michaelis hat sich als Kanzlei für Strafrecht einen Ruf erarbeitet, der auf erfolgreicher, außergerichtlicher Klärung von Verfahren beruht. Die proaktive Verteidigungsstrategie, die Anzeige der Verteidigung, die gezielte Beschuldigtenvernehmung und die Auswertung der Akteneinsicht bilden die Grundpfeiler ihrer Herangehensweise. Die Kanzlei setzt konsequent auf das Ziel der Verfahrenseinstellung und hat so bewiesen, dass eine effektive Verteidigung nicht zwangsläufig mit einem kostenintensiven Gerichtsprozess einhergehen muss.