Auswertung von Datenträgern bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
Seit 2005 verteidigen wir erfolgreich Mandanten, wenn diese eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreiten von Kinderpornographie erfahren haben.
Wenn Sie gerade eine Hausdurchsuchung hatten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir klären mit Ihnen umgehend Ihre Fragen.
Beachten Sie hierbei, dass wir den Großteil der Verfahren, die wir seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland betreut haben, außergerichtlich und diskret geklärt haben und Sie somit Geld, Nerven und vor allem ein öffentliches Verfahren sich sparen.
Ein Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie sollte nur durch eine Kanzlei betreut werden, die Erfahrungen auf diesem Gebiet hat, da ein solches Verfahren ansonsten gravierende Folgen für ihre private und berufliche Zukunft haben kann.
Vorab wollen wir Ihnen Informationen zum Thema Auswertung, Auswertungszeit und Methode der Auswertung von Datenträgern an die Hand geben, da dies das Herzstück eines solchen Verfahrens ist.
Hierbei sollte nicht verkannt werden, dass unsere Kanzlei über hervorragende IT-Kenntnisse verfügt und somit DV – Auswertungsberichte der Polizei sowie Gutachten mit dem erforderlichen Wissen analysieren kann.
Unser Ziel ist es, ihr Verfahren außergerichtlich, diskret und ohne Folgen für ihr berufliches und privates Leben zu erledigen.
Dies ist der Grund, warum Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Schreiben Sie uns unverbindlich eine E – Mail und erhalten Sie am gleichen Tag Antwort mit einem individuellen Angebot.
Auswertung von Datenträgern bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Wie lange dauern die Auswertungen, wenn mein PC bzw. Laptop wegen des Verdachts von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sichergestellt wurden?
In der Regel wird keine Behörde in Deutschland es schaffen, unter 6 Monaten eine Auswertung vorzunehmen.
Für die gesamte Betreuung Ihres Verfahrens rechnen wir hier immer ca. 1 Jahr inklusive der Auswertungen ein, wobei dies natürlich nur ein Richtwert ist.
Wir betreuen genügend Verfahren, in denen die Auswertungen weitaus länger dauern.
Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass es sich hierbei natürlich nicht um die reine Auswertungszeit handelt, sondern die Behörden derart überlastet sind, dass diese zunächst noch andere Verfahren vor ihrem Verfahren bearbeiten müssen und somit es zu dieser Zeitverschiebung kommt.
In der Regel wird, nachdem wir Ihre Verteidigung angezeigt haben und Akteneinsicht beantragt haben, uns nach ca. 12 Wochen die Akte durch die Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. In der Akte werden Sie sodann über den Anfangsverdacht und den Dursuchungsbericht lesen können. Zudem befinden sich in der Akte der Beschluss, der zum Zwecke der Durchsuchung erlassen wurde und das Sicherstellungsprotoll, welches Ihnen bereits bekannt ist.
Wir geben, nachdem wir die Akte kopiert / gescannt habe, diese an die Staatsanwaltschaft zurück mit der Bitte, ergänzende Akteneinsicht zu erteilen, wenn der sog. „DV – Auswertungsbericht“ vorliegt.
Dieser schlüsselt sodann auf, ob Sie im Besitz von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften sind bzw. ob Ihnen nachgewiesen werden kann, ob Sie entsprechende Dateien zugänglich oder verbreitet haben.
Nach Eingang des DV – Auswertungsberichts besprechen wir die Aktenlage mit Ihnen und geben sodann eine sehr ausführliche Stellungnahme für Sie ab so dass das Verfahren außergerichtlich geklärt werden kann und Sie gerade nicht in eine öffentliche Verhandlung müssen.
Auswertung von Datenträgern bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Was wird überhaupt bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt?
Alles, was ein Datenräger beinhaltet, kann sichergestellt werden:
PC, Laptop, Handy, externe Festplatte, Server, I – Pad, CDs, DVDs.
Hierbei wundern sich manchmal Mandanten, dass nicht alle Speichermedien mitgenommen wurden.
Grund hierfür ist, dass die Beamten in der Regel ein gutes Auge dafür haben, worauf sich verbotene Dateien befinden könnten und somit den Überraschungseffekt der Hausdurchsuchung nutzen.
Ich benötige dringend mein Mobilfunktelefon bzw. Daten für meinen Beruf oder die Steuererklärung.
In Einzelfällen können wir eine Datensicherung unter Aufsicht eines Polizeibeamten erzielen bzw. eine bevorzugte Auswertung eines Asservats durchführen lassen.
Handys können in der Regel recht schnell ausgewertet werden und können somit auch im Einzelfall schneller wieder zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere, wenn Sie die Daten zur Ausübung Ihres Berufs benötigen, dann werden wir hier schnell und effizient eine Lösung für Sie finden.
Wir betreuen viele Mandanten aus der Mittelschicht, die hierauf besonders angewiesen sind und wir sodann eine Einzelfalllösung für Sie finden.
Auswertung von Datenträgern bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Ablauf einer Auswertung
Es gibt verschiedene Arten und Weisen, wie man die Speichermedien auswerten kann.
Ausgewertet durch die Beamten oder einem Gutachter wird nicht an dem Asservat selbst, sondern nur an einem Image des Datenträgers. Das Datenträgerimage ist eine Kopie des Originaldatenbestands. Würde man nämlich am Originaldatenbestand arbeiten, dann würde man bspw. den Zeitstempel von Dateien verändern und dadurch die Auswertung unbrauchbar machen.
Hierfür wird in der Regel das Programm: Encase / X – Ways genutzt.
In der Regel wird dann der Datenbestand mit bereits bekannten kinderpornographischen oder jugendpornographischen Bilddateien oder Videodateien abgeglichen. Hierbei spricht man davon, dass der sog. „Hashwert“ abgeglichen wird. Bei einem Haschwert ist vergleichbar mit einem Fingerabdruck einer Datei. Durch den Abgleich kann diese somit identifiziert werden, wenn diese verbotener Natur sein sollte. Photo DNA – Hashwerte können selbst dann abgeglichen werden, wenn die Datei verändert wurde. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn diese komprimiert oder in ihrer Größe verändert wurden.
Trotzdem erspart dies dem Beamten nicht, sich sodann näher mit dem erfassten Material zu beschäftigten. Zwar obliegt die rechtliche Einordnung des gesicherten Materials der Staatsanwaltschaft, muss aber durch den Beamten zunächst aufgearbeitet werden und wird durch den Ausdruck von exemplarischen Dateien in einem Sonderband sodann belegt.
Der Ermittlungsbeamte schreibt sodann einen Auswertebericht, der sodann durch die Verteidigung später auf den Prüfstand gestellt wird.
Hierbei sollte nicht verkannt werden, dass es immer wieder vorkommt, dass sich hier Fehler bei der Auswertung einschleichen (bspw. doppelte Dateien) oder eine falsche rechtliche Einordnung (Stichwort: Posingbilder) vorgenommen wird.
Wir haben den Anspruch an uns, dass wir jedes Gutachten und jeden DV – Auswertungsgericht genau analysieren, so dass diese Fehlerquellen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht zu Ihrem Nachteil erwachsen.
Äußerst bedenklich ist, dass wir bereits DV – Gutachten vorliegen hatten, die bereits inhaltlich eine pure Katastrophe waren und nur durch den Umstand, dass wir hier fundiertes Wissen auf dem Gebiet aufweisen, sodann als ungenügend zurückgewiesen werden konnten.
Kinderpornographie und Tauschbörse
Im Rahmen der Auswertung wird man prüfen, ob auf Ihrem Rechner ein File – Sharing – System installiert ist.
Tauschbörsenprogramme sind immer noch einer der häufigsten Gründe, warum Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Hierbei spielen am häufigsten: eMule, BitTorrent, Shareaza, GigaTribe und FrostWire eine Rolle.
Wenn ein File – Sharing – Programm in Ihrem Verfahren eine Rolle spielt, werden die Beamten untersuchen, ob hierüber Dateien zugänglich gemacht oder verbreitet wurden.
Hierbei wird im DV – Auswertungsbericht eine Stellungnahme abgegeben, welche wir sodann inhaltlich überprüfen werden.
Hierbei wird in der Praxis pauschal angenommen, dass Sie eine Zugänglichmachung zumindest billigend in Kauf genommen haben, wenn Sie ein File – Sharing – System im Zusammenhang mit Kinderpornos genutzt haben.
Diese Annahme sollte man nicht einfach hinnehmen, sondern bedarf eine Einzelfallprüfung. Der Gesetzgeber hat nämlich hierfür bereits eine Mindestfreiheitsstrafe vorgesehen und somit ist hier das Fachwissen eines Anwalts gefragt ist, der sich täglich mit der Materie beschäftigt.
Kinderpornographie und Dropbox & OneDrive & Google Drive & ICloud & Amazon Cloud
Immer beliebter wird es, die Daten online in einer Cloud zu speichern.
Hierbei sollte Berücksichtigt werden, dass die Daten aber in der Regel auch auf Ihrem Rechner liegen oder gelegen haben und somit bei der Durchsuchung diese noch auf Ihrem Rechner vorhanden sind bzw., wenn Sie diese gelöscht haben, ggf. sich noch im gelöschten Bereich befinden.
Kinderpornographie und surfen im Internet
Es gibt immer wieder Verfahren, auch wenn diese gegenüber den Verfahren vor 10 Jahren seltener geworden sind, bei denen Mandanten bewusst keine Kinderpornos oder Jugendpornos herunterladen, sondern lediglich einschlägige Seiten besuchen. Hierbei beruhigen sie sich, dass im Falle einer Hausdurchsuchung darüber kein Nachweis geführt werden könne.
Bitte beachten Sie, dass sich bei einem Besuch einer Webseite sich der Inhalt in den sog. temporary internet files, auch „Cache“ genannt, ablegen kann. Hierdurch können Sie sich ebenfalls in den Besitz von kinderpornographischen Material bringen.
Hierbei wird zwar nicht die Bilddatei in ihrer vollen Größe abgespeichert, aber Sie können in den Besitz von Miniaturbildern, Vorschaubildern oder sog. „Thumbnails“ kommen.
Beamte werden sich in der Regel auch den Internetverlauf ansehen um zu eruieren, ob Sie eine Seite im Internet besucht haben, die Pornos mit Kindern oder Jugendlichen vorrätig hält.
Wir bekommen immer wieder besorgte Anrufe von Mandanten die erfragen, ob diese mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen haben, wenn diese fahrlässig auf eine Seite, die eher dem Darknet oder Deepweb zuzuordnen ist, gekommen sind. Zwar kann man dies nicht ausschließen, aber der einmalige Besuch einer einschlägigen Seite wird in der Regel nicht zwangsläufig eine Dursuchung zur Folge habe. Wir betreuen Mandanten, die sich jahrelang unentdeckt im Netz mit der Materie beschäftigen und unbehelligt bleiben.
Es gibt jedoch immer wieder Operationen, in denen die IP – Adresse (diese führt sodann zu dem Namen und der Adresse des Anschlussinhabers bei Abfrage über den Provider) festgestellt werden kann und somit auch ein Besuch einer Internetseite mit Dateien im Sinne von § 184b StGB oder § 184c StGB zur einer Hausdurchsuchung führen kann.
Besitzverschaffung von Kinderpornographie über E – Mail
Wenn Sie ein lokales E – Mail – Programm nutzen, welches also Ihre Mails auf Ihrem Rechner speichert, dann wird im Falle eine Durchsuchung dieses Programm dahingehend geprüft, ob Sie E – Mails mit Kinderpornos versendet oder erhalten haben.
Hierbei kommt es häufig vor, dass bspw. das Programm Outlook genutzt wird und somit ein Zugriff der Beamten bei der Untersuchung des Rechners auf Mails möglich ist.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wird sodann ebenfalls von Amts wegen ein Verfahren gegen die Person eingeleitet, mit welcher Sie Kinderpornos per Mail ausgetauscht haben.
Online – E – Mail – Anbieter wie bspw. Hotmail, GMX, Web.de oder Gmail spielen eher einer untergeordnete Rolle bei der Auswertung, da in der Regel die Beamten auf die Online – Konten keinen Zugriff haben und somit auch keine Auswertung in diesem Zusammenhang stattfinden kann.
Kinderpornographie auf dem Handy
Da fast jeder mittlerweile im Besitz eines Smartphones ist, ist die Zahl an Verfahren, die im Zusammenhang mit Kinderpornos und Mobilfunkgeräten gestiegen.
Somit werden auch diese Geräte bei einer Durchsuchung sichergestellt und ausgewertet, wobei die Auswertung aufgrund des begrenzten Speichers eines Handys sich leichter gestaltet.
Hierbei sollte insbesondere beachtet werden, dass auch geprüft wird, ob bspw. über WhatsApp Bilddateien oder Videodateien getauscht wurden.
Instant Messanger und Kinderpornographie
Programme wie ICQ, Skype, Windows Live Messenger, SnapChat werden ebenfalls genutzt um Kinderpornos oder Jugendpornos auszutauschen.
Sollte ein entsprechendes Programm festgestellt werden, dann wird man dieses näher untersuchen.
Hierbei ist beachtlich, dass die Programme in der Regel die Chats in Form von Protokollen auf dem Rechner speichern und sodann später ausgewertet werden.
Hierbei können dann nicht nur die Ermittler die Namen der Dateien, die ausgetauscht wurden auslesen, sondern auch den Inhalt des Chats, der geführt wurde.
DV – Auswertungsbericht und Gutachten bei § 184b StGB & § 184c StGB
Nach Eingang des Gutachtens bzw. dem DV – Auswertungsbericht analysieren wir diesen und werden sodann in einer umfangreichen Verteidigungsschrift zu den Auswertungen Stellung nehmen.
Neben Ihren persönlichen Verhältnissen (Lebenslauf, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen) berücksichtigen wir bei der Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft auch ihre eignen Worte, die Sie in das Verfahren einfließen lassen.
Da wir Mails in der Regel binnen 24h beantworten, fühlen sich Mandanten bei uns besonders gut aufgehoben und genießen eine individuelle Betreuung.
Hierbei vergessen wir nie, dass eine Hausdurchsuchung ein besonders schlimmes Erlebnis für unsere Mandanten ist und diesen viele schlaflose Folgenächste beschert.
Die Ermittlungsverfahren sind zudem mit einer besonders langen Wartezeit verbunden und somit sind es und ein Bedürfnis, dass wir Sie in dieser Zeit umsorgen und Ihnen psychologisch zur Seite stehen.
Sollten Sie in dieser Zeit therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, dann haben wir gute Kontakte zu Therapiestellen im Bundesgebiet, welche Sie begleiten können. Nicht jeder unserer Mandanten benötigt eine Therapie, aber wir wollen, dass unsere Mandanten nicht nur juristisch betreut werden, sondern als Mensch mit Ängsten wahrgenommen wird.
Die Angst, sich in einer öffentlichen Verhandlung einem solchen Vorwurf ausgesetzt zu fühlen, konfrontieren wir mit der Tatsache, dass wir die meisten Verfahren, die wir in Deutschland verteidigt haben, außergerichtlich klären konnten. Allein dies ist ein Mehrwert, der unschlagbar ist.
Anwälte, Ärzte, Beamte, Politiker und Prominente haben uns ihr Vertrauen geschenkt, wenn es darum ging, ihr Verfahren auch in Hinblick auf die Frage, wie sich das Verfahren auf ihre berufliche Zukunft auswirkt, zu klären. Hierbei haben wir für jeden Fall eine individuelle Lösung gefunden.
Übersenden Sie uns einfach unverbindliche E – Mail zu Ihrem Verfahren und wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und eine individuelle Lösung erarbeiten.