Mein Hund hat einen Menschen gebissen und ich habe nun eine Vorladung zur Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung erhalten.
Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss. Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss, welche Probleme kommen auf mich zu?
- strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen oder gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung
- Das Verfahren der Ordnungsbehörde: Bußgeld, Maulkorbzwang, Einstufung = gefährlicher Hund
- Zivilrechtliche Ansprüchen / Schadensersatzansprüche
Das Strafverfahren
Sollte Ihr Hund einen Menschen gebissen haben, dann stellt dies regelmäßig eine fahrlässige Körperverletzung dar, welche ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.
In diesem Fall fordere ich die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft an und werde sodann auf das Verfahren einwirken. In manchen Fällen führt meine Verteidigung dazu, dass ein Verfahren eingestellt wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft einer Anregung zur Einstellung des Verfahrens nicht folgt, dann werde ich Sie schützend in einer Hauptverhandlung verteidigen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. In über 90 % der hier bearbeiten „Hundebiss-Fälle“ konnten wir eine außergerichtliche Verfahrensbeilegung erreichen.
Ich untersuche Ihren Fall dahingehend, ob und wie schwer Ihre Pflichtverletzung war, welche im Einzelnen Grundlage des Strafvorwurfs der Staatsanwaltschaft ist. Meist wird Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie Ihren Hund nicht angeleint haben bzw. der Hund keinen Maulkorb trug, obwohl die Pflicht hierzu bestand.
Das Verfahren der Ordnungsbehörde
Die Behörde erlässt in dem Zusammenhang mit Hundebissen regelmäßig so genannte „Ordnungsverfügungen“ und erklärt sie für „sofort vollziehbar“. Daneben wird die Ordnungsbehörde entscheiden, ob ein Bußgeld (z.B. wegen Verstoßes gegen das Landehundegesetz) erlassen wird.
Hervorzuheben ist, dass die Ordnungsbehörde über die Zukunft Ihre Hundes entscheiden wird. Möglicherweise wird Sie einen Wesenstest anordnen (Vorführung beim zuständigen Veterinär), einen Maulkorbzwang aussprechen, oder sogar den Hund einschläfern lassen.
Zivilrechtliche Ansprüche / Hundehaftpflichtversicherung
Wenn Sie über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügen, dann haben Sie meistens eine „Baustelle“ weniger. Sie haben jedoch zunächst die Pflicht, den Schaden umgehend ihrer Hundehaftpflichtversicherung mitzuteilen. Der Geschädigte wird sodann Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.
Anders kann der Fall sein, wenn Sie Pflichten als Versicherungsnehmer verletzt haben. Dann wird die Versicherung bei der Regulierung des Schadens auch an Sie herantreten können, bzw. nur zu einer bestimmten Höhe den angerichteten Schaden ersetzen.