35er – Tipps und Tricks
§ 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung – Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Betäubungsmittelabhängige anstatt eine Gefängnisstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, eine (stationäre oder ambulante) Drogentherapie absolvieren können, § 35 BtMG. Die…